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Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. September 2012.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Bring ihn nicht auf Ideen, sonst hagelt es Anzeigen wegen Sachbeschädigung. :D
     
  2. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Interessant ist, dass andere Firmen eine solche Verballhornung gelassen(er) sehen. Siehe z.B. hier: http://hypesrus.com/blog/2011/05/10/ehrliche-logos-bekannter-marken/:winken:

    Geht es darum, andere vor einem großen Publikum durch abfällige Bemerkungen lächerlich zu machen oder Äußerungen durch willkürliches Zusammenschneiden aus dem Zusammenhang des Gesagten zu verfälschen, so ist sich dieser Schundsender für Nichts zu schade. Aber wehe andere bekunden ihre Abneigung gegen diesen überflüssigen Sender, so rennt er sofort zum Kadi...:mad:
     
  3. NFS

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Bleiben noch verschenken, verleihen oder vermieten... :D
     
  4. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    In der Onlinedatenbank des Landesjustizministeriums von NRW (NRW-Justiz: Rechtsprechung Nordrhein-Westfalen) ist das Urteil noch nicht eingearbeitet. Es dauert in der Regel drei, vier Wochen bis es eingepflegt wurde. Die letzte Einstellung erfolgte am 3. September, so dass wir es erst ca. Ende Oktober werden lesen können. Dann wissen wir genau, was das Landgericht Köln warum wie entschieden hat. Auch eine Pressemitteilung habe bisher nicht gefunden.
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Bekunden darf man ja, nur nicht das Logo auf T-Shirts drucken und verkaufen. ;)
     
  6. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Ohne die genaue Urteilsbegründung zu kennen (siehe meinen letzten Eintrag), dürfte auch ein Verschenken nicht erlaubt sein, da, wie Mischobo schon sagte, ein gesetzlich geschütztes Markenzeichen widerrechtlich verwendet wurde (wird). Und diese Verwendung ist, ob gegen Entgelt oder kostenlos nicht gestattet und könnte sogar eine Schadensersatzklage des Senders nach sich ziehen - und der dürfte obsiegen! Also Vorsicht!

    Dennoch fände ich Deine Idee gut!:winken:
     
  7. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Ich gebe Dir Recht! Ich habe es aber bewußt verallgemeinernd formuliert!
     
  8. Time Robber

    Time Robber Platin Member

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Nieder mit RTL. Freiheit für T-Shirt`s.
     
  9. prodigital2

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Sehr, sehr schade!
     
  10. UM-Patal

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    AW: Urteil: "Scheiß RTL"-Shirts dürfen nicht mehr verkauft werden

    Logos werden verwendet, um ein Qualitätsprodukt vorzutäuschen und einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.

    Dass das Gericht im Falle der "ScheissRTL"-T-Shirts so argumentiert, ist geradezu absurd.

    Das Logo wird hier gerade im negativen Sinn verwendet. Es ist nicht der Sinn, das T-Shirt als besonders "hochwertig" darzustellen, sondern seine Meinung auszudrücken.

    "Scheiss" ist im Übrigen auch zulässig, weil es mittlerweile zum normalen Sprachgebrauch gehört und gar nicht mehr vulgär ist.


    Die Verwendung eines Logos zum Zweck der Aufklärung und Information, z.B. auf Demonstrationsplakaten oder HD+ Aufklärungsvideos ist selbstverständlich gestattet und nicht durch das Copyright geschützt.



    Daher bitte erst informieren und dann schreiben.

    Der Richter ist der allergrößte Dummkopf, der nicht mal weiß, welche Gesetze er hier anwenden muss. Es ist erschreckend anzusehen, wie schlecht mittlerweile die Gerichte arbeiten.

    Ich empfehle den Angeklagten dringend, in Berufung zu gehen, die Chance, dass das Urteil wieder einkassiert wird, ist hoch.