1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. August 2009.

  1. rocky1986tg

    rocky1986tg Senior Member

    Registriert seit:
    2. Juli 2009
    Beiträge:
    251
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Panasonic TH-42PV7F
    Humax PRD icord HD 250GB
    Playstation 3
    Sky-Komplett+HD
    Anzeige
    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    naja ich glaub schon das bei der GEZ die schlechten dinge überwiegen, allerdings net nut aufgrund solcher internetseiten, eher aufgrund meines eigenen erlebnisses und weiterer geschehnisse in meinem bekanntenkreis.
     
  2. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. April 2009
    Beiträge:
    14.263
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    63
    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    Tja und ich kenne keinen der Probleme hatte ;).

    Manchmal sieht das auch danach aus, dass es im großen Umfang nur einige Bundesländer betrifft.
     
  3. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    Wie sieht es eigentlich mit dem Bedürftigen aus, der kein Hartz IV bekommt, nicht mal etwas zu Essen hat, Miete nicht zahlen kann und trotzdem dazu gezwungen werden soll, seine GEZ zu zahlen?

    Hintergrund: Die ARGE vermutet, dass diese Person Vermögen hat, was aber nicht stimmt und er solle doch zur Bank gehen und einen Kredit aufnehmen.

    Was passiert dann?

    Das ist nämlich wirklich ein Skandal. Wenn man aber trotz Hartz IV seine GEZ zahlen soll, dann melde ich einfach meinen Fernseher etc. ab. Auf Nahrung kann man aber nicht verzichten, wobei es ja noch Hilfsorganisationen gibt...
     
  4. idm

    idm Guest

    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    Die erwähnte Vorgehensweise der GEZ kann ich durchaus bestätigen. Eine Bekannte von mir ist Sozialarbeiterin und hatte grosse Probleme für eine blinde 82jährige Frau den Fernseher abzumelden. Begründung: Es könnte ja sein, daß sie durch eine OP wieder sehen kann und da der Fernseher nicht nachweislich verkauft oder verschrottet war sondern im Keller stand (was sie versehentlich erwähnte) wäre dieser jederzeit wieder in Betrieb zu nehmen. Es ist uns dann nach langwierigem Schriftverkehr und Prozessandrohung endlich gelungen die Abmeldung ( nur TV ) durch zu bekommen.

    In einem anderen Fall (in Offenburg) hatte ein Bekannter von mir einen uralten Fernseher als Aquarium umfunktioniert und auch diesen wollte der GEZ Typ anmelden. Er hat ihn einfach ( sogar handgreiflich ) aus der Wohnung geworfen.

    Man kann es nicht glauben, aber es ist tatsächlich passiert.
     
  5. DrFalo

    DrFalo Guest

    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    Tja wenn du und deine Bekannten immer alle hübsch brav die Gebühren löhnen kanns ja keine Probs geben. :D

    G auner
    E rbeuten
    Z aster
     
  6. aknetworx

    aknetworx Gold Member

    Registriert seit:
    12. August 2009
    Beiträge:
    1.621
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Samsung Full HD, Technisat Digit HD8+
    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen


    hallo,
    thunderball scheint ja mächtig gut zu verdienen bei der gez, anders sind seine lobpreisungen nicht zu erklären.
    mfg
     
  7. skykunde

    skykunde Talk-König

    Registriert seit:
    25. Juni 2009
    Beiträge:
    5.680
    Zustimmungen:
    563
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    Zahlt die C64-Generation überhaupt GEZ? Ich kann mir das nur schwer vorstellen. Meine Vermutung ist, dass nur ältere Leute oder Leute aus der ehemaligen DDR bei der GEZ ihr Geld lassen.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.475
    Zustimmungen:
    31.444
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    Wenn das so wäre dann würde es die ÖR nicht mehr geben!
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.475
    Zustimmungen:
    31.444
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    Wenn er vermögend ist was soll er dann mit einem Kedit?
    Wenn die Arge ihm nicht nachweisen kann das er Vermögen hat, muss sie auch ALG2 zahlen. Befreit ist man bei der GEZ aber trotzdem wenn man nachweisen kann das man kein Einkommen hat.
     
  10. rocky1986tg

    rocky1986tg Senior Member

    Registriert seit:
    2. Juli 2009
    Beiträge:
    251
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Panasonic TH-42PV7F
    Humax PRD icord HD 250GB
    Playstation 3
    Sky-Komplett+HD
    AW: Urteil: Rundfunkgebühr trotz Hartz IV zu zahlen

    Richtig die Gebühreneintreiber gehen dir nur dann auf den Zeiger wenn du nicht zahlst und verstoßen dabei oft genug gegen diverse Gesetze. z.b. Datenschutz usw. ich finds schon sehr sehr komisch dass in meinem Fall keine 5 tage nach meinem 18. Geburtstag so ein Affe auf der Matte stand. Wie kommt der an meine Daten um rauszufinden wann ich 18 werde und woher wußte er dass ich bereits ein eigenes Einkommen beziehe?? reiner Zufall??? glaub ich eher nicht.