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Urteil: RTL darf "Winnetou" nicht ausstrahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Dezember 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Blöderweise hat der Karl-May-Verlag die ursprünglichen, ebenfalls stark veränderten Filme aus dem 60 ern genehmigt, damals waren die Werke noch urheberrechtlich geschützt. Die haben die Titel doch bereits verwässert. Mal wieder peinlich vom Verlag. Wenn die Filme einigermaßen die Handlung wiedergeben wird der BGH auch wieder die Vorinstanzen aufheben.
     
  2. seifuser

    seifuser Lexikon

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    RTL scheint das Gerichtsurteil aber nicht daran zu hindern, dass der Name genau weiter verwendet wird, denn jetzt an den Feiertagen habe ich schon zweimal ihren 2016 Trailer für Winnetou gesehen.
     
  3. Wambologe

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    Heißt es nur Winnetou, oder wird einer der drei Buchtitel verwendet, @selfuser?

    Ersteres ist wie auf der Seite zuvor erklärt ohnehin nie untersagt worden und damit auch nicht verboten.

    Letzteres ist zwar vom Landgericht Nürnberg-Fürth untersagt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Insofern muss sich an das Urteil bislang auch niemand halten.

    Hinzu kommt: Wenn der Karl-May-Verlag verhindern will, dass RTL die Buchtitel nutzt, muss der Verlag separat gegen RTL vorgehen. Beklagte ist bislang nur die Produktionsfirma und die ist entsprechend daran gehindert, Filme unter einem der drei Buchtitel auf den Markt zu bringen, sobald bzw. falls das Urteil rechtskräftig wird.