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Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Februar 2014.

  1. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Das ist falsch.
    Angerechnet wird jedes Einkommen in einer Bedarfsgemeinschaft, es gibt aber den Grundfreibetrag und dann einen Freibetrag (20% 101 - 1000 EUR, 10% 1001-1200 EUR bzw. 1500, wenn man mind. ein minderjähriges Kind hat).

    Die Einkommenssteuer bei geringfügiger Beschäftigung ist immer fällig, ob man sie als Arbeitnehmer zahlt, hängt davon ab, welche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde (diese Pauschalsteuer von 2% können Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer abwälzen).
     
  2. Inkognitone

    Inkognitone Junior Member

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Ich dachte immer das ist nur Show, und die Kandidaten bekommen nur eine Unterkunft und was zu Essen.
     
  3. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Man kann als Minijobber tatsächlich Steuern zahlen. Das übernimmt für dich dann die Minijob-Zentrale und man erwirbt damit auch Rentenpunkte (wenn auch mühsam und wenig). Allerdings verzichten viele Arbeitgeber darauf und händigen ein Schreiben "Verzicht zur Rentenversicherungspflicht" aus. Unterschreibt man das, erwirbt man eben auch keine Punkte, zahlt damit auch nichts ein. Seit vorigem Jahr wird ab 400 - 450 € aber generell pauschal versteuert.

    Das kommt der Einkommenssteuer natürlich nicht gleich, da da ja noch einiges fehlt. Aber man kann tatsächlich Steuern zahlen.
     
  4. Martyn

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Also soweit ich weiss gibt es bei BigBrother zwei verschiedene Sachen.

    Einmal Gage (z.B. 80€ pro Tag) + Mietkostenweiterzahlung. Das ist natürlich wie ganz normales Einkommen zu betrachen.

    Dann kann man aber in den Challanges und beim Gesamtsieg noch Geld erspielen. Das ist dann aber kein Einkommen sondern entweder ein Gewinn aus einem Geschicklichkeitsspiel oder ein Vermögenszufluss. Letzters müsste zwar schon versteuert werden, aber nicht wie Einkommen sondern wie eine Schenkung.
     
  5. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: Urteil: Preisgeld aus Teilnahme an TV-Show steuerpflichtig

    Die steuerfreie Kategorie heißt "Spiel oder Wette" (z.B. hier genannt: Schock für)

    In einem anderen Artikel erklärt der Focus den Unterschied zwischen Big Brother und Wer wird Millionär auch einleuchtender: