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Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von tom-l, 22. Juni 2005.

  1. tom-l

    tom-l Senior Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    ... und die GEZ-Gebühren würden auch gleich noch mit abgeschafft... :D
     
  2. berry

    berry Gold Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Na ja, ganz so eindeutig ist der Staatsvertrag auch nicht.

    Was ist, wenn ein Fernsehsender, wie z.B. NBC Europe, drei Stunden das Programm von RTL Shop übernimmt? Wird der Fernsehsender dann zum Mediendienst? Dann gilt merkwürdiger Weise das Programm als Dauerwerbung und darf nicht länger als drei Stunden sein.

    Das ist für mich ein eindeutiger Widerspruch. Wenn RTL Shop das Programm über einen eigen Kanal anbietet, ist es ein Mediendienst. Läuft das gleiche Programm über einen Fernsehsender, wie NBC oder VOX, gilt es als Dauerwerbung.

    Gruß
    Berry
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2005
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Wenn die Puppen, Schmucksachen, Heimwerkerartikel, Kosmetika usw der Homeshoppingsender made in EU sind dann ist diese Bedingung doch erfüllt. Lediglich Kinderspielzeug und Elektronik dürfte zum Grossteil aus Asien kommen.
     
  4. tom-l

    tom-l Senior Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    NBC Europe sendet mit Lizenz aus England, Giga-TV ist eine Mediendienst.

    Ich glaube, Dauerwerbesendungen sind bei "normalen" TV-Sendern auf eine bestimmte Stundenzahl pro Tag begrenzt, und die Zeit wird vermutlich bei VOX durch RTL SHOP ausgenutzt.

    In England und damit für NBC Europe ist das wahrscheinlich ganz anders, glaube nicht dass es dort überhaupt Werbebeschränkungen wie in Deutschland gibt... TV SHOP sendet doch auch als normaler TV Sender mit Lizenz aus England, dort gibts keine Mediendienste.

    Wenn man in Deutschland TV Shopping Sender genehmigen will, muss man halt die Gesetze ändern so dass es erlaubt ist. Das mit den Mediendiensten war doch nur ein Trick um die Gesetze zu umgehen...
     
  5. Kroes

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    GIGA ist kein Mediendienst und das gesamte Programm (inkl CNBC/NBC-Anteilen) ist von der LfM NRW als 24h-Programm zugelassen. Es wird also vollständig nach deutschem Recht veranstaltet. Und innerhalb eines solchen Programms darf man auch Dauerwerbesendungen ausstrahlen - von wem die letztendlich kommen ist dann egal. Es ist Dauerwerbung, auch von die von einem Teleshoppingsender und damit einem Mediendienst produziert wird. Nur die 24h-Shoppingkanäle selbst müssen Mediendienste sein, weil sie nicht als TV-Programme laufen dürfen.
     
  6. berry

    berry Gold Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Das würde ja bedeuten, dass ich die gleiche Sendung einmal als Mediendienst und einmal als Fernsehprogramm sehen kann. Da kann irgendetwas nicht stimmen.

    Gruß
    Berry
     
  7. Kroes

    Kroes Board Ikone

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Wieso? Du siehst auf z.B. Sat.1 eine _Sendung_ von HSE24. Da ist HSE24 dann nur Programmzulieferer und es ist eine Fernsehsendung. Der 24h-Kanal selbst ist aber ein Mediendienst. Ob die Sendungen selbst jetzt identisch sind spielt da absolut keine Rolle. Es ist halt nur so, dass in einem als solchem lizensierten Fernsehprogramm nur begrenzt Teleshopping ausgestrahlt werden darf, in einem Mediendienst aber 24 Stunden.
     
  8. berry

    berry Gold Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen


    Habe ich das richtig verstanden?

    Möglichkeit 1: Ich sehe die Sendung über SAT1. Da SAT1 als Fernsehsender zugelassen ist, sehe ich also einen Fernsehsender mit einer Dauerwerbung.

    Möglichkeit 2: Ich sehe die gleiche Sendung über HSE24. Da HSE24 als Mediendienst zugelassen ist, sehe ich einen Mediendienst.

    Es kann meiner Meinung nach nicht rechtens sein, die gleiche Sendung entweder als Mediendienst oder Dauerwerbung zu sehen, abhängig davon welchen Kanal ich eingeschaltet habe.
    Äpfel sind keine Birnen, und ein Mediendienst ist keine Dauerwerbung.

    Außerdem, der Staatsvertrag definiert nach Art der Sendug und nicht nach dem Sendeplatz.

    Gruß
    Berry
     
  9. eseppelt

    eseppelt Neuling

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    9 Live ist kein Mediendienst, sondern von der BLM tatsählich lizensiert, und zwar als Spartenprogramm Unterhaltung


    NBC: Spartenprogramm Unterhaltung (LFM)

    Aber zumindest die Shopping-Sender könnte man loswerden, HSE24, QVC, RTL-Shop, TV Travel Shop und Sonnenklar TV sind Mediendienst.

    Ebenfalls ein Mediendienst: Bluemovie von Premiere.
     
  10. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Jetzt bleibt mal realistisch. ;-)

    Diese Dienste wird man nicht los. Und klar kann ein Programmbestandteil auf einem Kanal im Rahmen eines lizenzierten TV-Programms gesendet werden (jeder kann ja schließlich sein Programm verkaufen, sofern alle Rechte geklärt sind bzw. man diese am Programm hat - auch als Mediendienst). Um allerdings reines Home-Shopping senden zu können, muss ein Mediendienst angemeldet werden, was auch kein Problem ist, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind.

    Es ist einem lizenzierten Anbieter für ein Unterhaltungsprogramm nämlich nicht gestattet, mehr als eine bestimmte Zeit Homeshopping auszustrahlen.

    Teilweise gibt es allerdings auch kulante Regelungen und Auslegungen der Vorschriften. Was Homeshopping ist, darüber lässt sich ja streiten. ;-)