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Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von tom-l, 22. Juni 2005.

  1. Kroes

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Die rechtliche Grundlage ist der Mediendienste-Staatsvertrag - siehe http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/mediendienstestaatsvertrag/main.html . Jetzt ist also die Frage, ob und wie weit eine EU-Richtlinie (ist ja kein Gesetz) einen solchen Staatsvertrag kippen kann. Aber dazu müsste a) erstmal jemand gegen den Staatsvertrag klagen und b) die EU dann diesen Staatsvertrag auch tatsächlich für ungültig erklären. Und selbst wenn das geschehen sollte, so wird das sicher einige Jahre dauern...
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Apropos Urteile: wie sieht es jetzt eigentlich mit dem berühmten DVB -T Urteil aus ? Laut eines Forummitglieds sollte damit doch die Beteiligung der Privaten an DVB-T gekippt werden.
     
  3. hothi83

    hothi83 Silber Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Man sollte aber auch nicht vergessen, dass an diesen Mediendiensten auch eine Menge Arbeitsplätze hängen! Ich denke mal wir alle haben heutzutage eine Fernbedienung und können solche "Mediendienste" einfach umgehen, oder? Es gibt immernoch genügend Leute die sich für solche Dienste interessieren, also lasst bitte ein bißchen Tolleranz walten!!!:winken:
     
  4. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Juhhuuu!

    Endlich Feierabend mit 9 Live, Fresh 4 U und anderem Trash!!! :winken: :D
     
  5. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Tolleranz kann man walten lassen, wenn man da ein wenig vom Profit abbekommt. :love:
     
  6. Kroes

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Und wieviele Arbeitsplätze sind das bitte? Die ganzen Paketpacker von HSE24 und QVC können sicher auch woanders einpacken...vielleicht wäre ja sogar KarstadtQuelle ohne diese Shoppingsender gar nicht erst Pleite gegangen. Ist doch wohl klar: Jeder Anbieter von solchen "Dienstleistungen" nimmt einem anderen Anbieter wieder Arbeit weg und reduziert dadurch dort wieder Arbeitsplätze. Wirklich sinnvoll für Deutschland sind solche Angebote nicht...vor allem, weil eben auch viel von dem eingenommen Geld nicht irgendwo sinnvoll investiert wird, sondern den Kabelbetreibern für 24h-Einspeisungen reingeworfen wird.
     
  7. hothi83

    hothi83 Silber Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Wenn man alle Dienste zusammen nimmt, die als "Mediendienste" gelten, dann ist das schon eine ganze Menge. Außerdem belebt Konkurrenz das Geschäft, Ausnahmen bestätigen die Regel.
    KarstadtQuelle ist u.a. deshalb Pleite gegangen, weil sie sich an Geschäften beteiligt haben, die tlw. überhaupt nichts mit der Unternehmensphilosophie zu tun hatten, wie z.B. die Beteiligung an einem "Sport"-Sender. Shoppingsender hingegen passen äußerst gut zu einem Unternehmen, welches durch den Verkauf von Sachgütern sein Geld verdient.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2005
  8. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    das Urteil greift nur einen voraus: legale Erhöhung der Fernsehgebühren, die ARD und ZDF zukünftig auch für ihre Internetdienste haben wollen (jeder soll an die GEZ löhnen, der einen PC hat).
    Das hat mit 9live und Co. rein gar nichts zu tun.
     
  9. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    So siehts aus.
    Einmal ins Gespräch gebracht, wirds auch so kommen.

    Erhöhung der MwSt. --> gleiche Leier, gleiches Spiel !!!
     
  10. hothi83

    hothi83 Silber Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Tja würden alle Guido wählen, gäbs keine MWST-Erhöhung...:D