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Urteil: Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Februar 2010.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Urteil: Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

    ... 2,51 % der Bruttoumsätze. Wenn der Kabelnetzbetreiber keine Einspeiseentgelte in Rechnung stellt, reduziert sich der Satz auf 2,15 %.
    Dazu kommen noch 1 € pro WE/Jahr für die Verwendung der EPG-Daten.

    Bei nur analoger Weiterverbreitung beträgt der Satz 2,09% der Bruttoumsätze. Wenn der Kabelnetzbetreiber auf die Berechnung von Einspeiseentgelte verzichtet, reduziert sich der Satz auf 1%.

    Aber nicht nur die vg-media verlangt Urheberentgelte, sondern auch die Gema im Auftrag der AGICOA-Deutschland. Die AGICOA-Deutschland vertritt u.a. ARD, ZDF, Eurosport, Euronews, Das Vierte, CNN und die ÖR anderer europäischer Ländern.
    Hier beträgt der Satz 6% der Bruttoumsätze. Wenn der Kabelnetzbetreiber keine Einspeiseentgelte in Rechnung stellt, reduziert sich der Satz auf 5,52 % der Bruttoumsätze. Die Mindestbemessungsgrenze beträgt 5 € netto pro WE/Monat. Die Urheberentgelte werden erst dann berechnet, wenn mehr als 75 WE versorgt werden. Der Gema-Tarif unterscheidet nicht zwischen analoger und digitaler Weiterverbreitung ...
     
  2. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Urteil: Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

    Und worauf beziehen sich die Bruttoumsätze? Auf die kommplette Kabelgrundgebühr? Oder wird da noch wieder nach irgendwelchen Anteilen getrennt?
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Urteil: Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

    ... die "Kleinen" aber auch. Alles anders wäre ein Verstoß gegen das Urhebergesetz ...
     
  4. Maik

    Maik Talk-König

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    AW: Urteil: Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

    Mein Kabelnetzbetreiber muss auch Zahlen und das schon seit über einem Jahr, woraufhin das Kabelentgelt von 10,- Eur auf 14,90 Eur Angehoben wurden ist.

    Sollten die privaten doch mal auf Ihre völlig Überflüssige verschlüsselung verzichten könnte man das ganze ja noch verstehen.

    Um beim Beispiel von JoeyBln61 zu bleiben wäre ja so wenn ich nochmals für die Zeitung zahlen müsste damit ich eine Brille bekomme um den verschlüsselten Text zu lesen.

    Gruß
    Maik
     
  5. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Urteil: Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

    Mein Vergleich war ironisch gemeint, ich dachte man würde es auch ohne das dazugehörige smily erkennen können.

    Um bei deiner Argumentation zu bleiben, müsste der Zeitungsverlag von den Boten Geld verlagen, weil dieser die Zeitung austrägt und schließlich die Zeitung die Inhalte herstellt.

    Das ist doch alles absurd.

    Der Fernsehsender verlangt geld vom kabelanbieter, weil dieser das urheberrechtlich geschützte Signal weiter trägt. Der Kabelanbieter verlangt dann wiederum Geld vom Fernsehsender, weil er das Programm des Senders zu den Zuschauern distributiert.

    Ah ja.