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Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Februar 2014.

  1. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Wurde da der Verbraucherschutz noch nicht aktiv? > Kabel Deutschland zwingt Neukunden in HD-Abos
    Zwangsverkabelung ist eine Unsitte vieler Haus- / oder Wohnungs-Besitzer, wer z.B. nur DVB-T nutzen will zahlt seine Pflichtabgabe / GEZ, weitere Kabel TV-Kosten sollten ablehnbar sein (Kabeldose im Keller abklemmen / oder die in der Wohnung befindliche Breitbanddose plombieren).
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2014
  2. Lt_Spock

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Leute es gibt eine ganz einfache und kostenlose Lösung für das Problem:
    Den ganzen schriftlichen Vorfall an den Datenschutzbeauftragten im zuständigen Landesinnenministerium melden. Der ist gesetzlich dazu verpflichtet der Sache nachzugehen und wird dann eine enstprechende "Ermittlung" bei KD einleiten. KD muss dann entsprechende Auskünfte geben und eine Stellungnahme schreiben. Aufwändig und unangenehm für KD und da wird KD dann lieber den Weg des geringsten Widerstandes gehen und in Zukunft solche Werbung an den Melder vermeiden.

    Genau so habe ich das mit Kabel BW, nachdem die mich angerufen haben, um Nachzufragen wie ich den als Kunde so zufrieden bin, obwohl ich nie Kunde bei denen war. Meine Intervention beim Innenministerium hat dann ergeben, daß meine Adresse gekauft war. Man bekommt da eine offiziellen Abschlussbericht aus dem Innenministerium mit Landeswappen und allem drum und dran, inkl. der Bestätigung von Kabel BW mich nie mehr mit Werbung zu belästigen. Das Schreiben ist schön abgeheftet, um bei Bedarf eingesetzt zu werden.

    Wenn man weiß wie bekommt man auch mal was für seine Steuern zurück:D


    Hier mal als Beispiel die Anschrift für BW:

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
    Königstraße 10A, 70173 Stuttgart
    Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
    Tel.: 0711/61 55 41 - 0
    Fax: 0711/61 55 41 - 15
    E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de
    www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

    Für die Verfolgung und Ahndung datenschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeiten ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe, zuständig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2014
  3. Terranus

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Der Werbe Etat scheint bei KDG allerdings wirklich sehr üppig zu sein. Nicht selten haben wir denselben Werbebrief an einem Tag bis zu viermal im Kasten liegen ! Es ist schon extrem. Und es ist vor allem auch inhaltlich immer derselbe Kram, es ändert sich am Angebot kaum was . Es ist auch 95% Werbung für Internet und Telefon, TV findet kaum statt.

    Denn echte Information wie zB ein Zeitplan zur analogen Abschaltung, sowas versendet KDG kaum. Oder auch bei Frequenzwechseln usw. Da gibts praktisch nie ne Ankündigung.
     
  4. UltimaT!V

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Mag ja stimmen, aber wenn sie so blöd sind im Brief einen Antwortumschlag beifügen, ist es ein Einfaches und auch nicht einsehbar woher der Brief zurück kommt.

    Und wenn der Brief weggelassen wird, muss man genau so KreaT!V sein wie KD und andere Wege finden den Spam an sie zurückgehen zu lassen. Da bin ich ja hier auf neue Ideen gebracht worden. Bin zwar nicht für so einen Kindergarten zu haben, aber bei KD mache ich gerne eine Ausnahme. Die würde ich auch machen bei UMKBW und neuerdings TC. Sind alle gleich.
     
  5. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Es gibt allerdings bessere Möglichkeiten, seine Freizeit zu gestalten, als an solchen profanen Dingen wie Werbung, seine Freizeit+Portogebühren zu verschenken.

    Ich haue das schon ewig zurück in den Briefkasten. Und lache dabei mir eins. :)
     
  6. Time Robber

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Vieleicht könnte man jetzt ja auch mal Klagen. Ich möchte keine unerwünschte Werbung im TV.
     
  7. linux-tv

    linux-tv Gold Member

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Ich hatte mal Internet und TV unter 2 Kundennummern. Als es ging habe ich dann TV gekündigt. Jetzt bekomme ich immer 2 Werbebriefe. Einen für Internet und Telefon was ich ja schon habe und einen für TV. Die wandern immer gleich ins Altpapier.
     
  8. Lt_Spock

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Kostet kein Porto, weil das auch per Mail geht. Freizeit kostet es auch keine, da das eine einmalige Sache von ein paar Minuten ist. Die Arbeit macht dann der Datenschutzbeauftragte.

    Es kann natürlich jeder handhaben wie er will, ich zeige nur eine kostenlose Möglichkeit für eine finale Lösung auf. Wenn man keine Grenzen aufzeigt, dann wird diese Grenze auch immer weiter verschoben, weil es ja keinen Widerstand gibt. :winken:

    Naja ich werde die Werbung bestimmt nicht sammeln, um dann zum nächsten Briefkasten zrückkarren.
     
  9. Time Robber

    Time Robber Platin Member

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Die Werbung im Briefkasten hat bei mir die Funktion, indem ich damit meinen Biomüll einwickel und dann in die Biotonne, so bleibt die länger sauber.
     
  10. UltimaT!V

    UltimaT!V Talk-König

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Man muss halt kreativ sein und aus jedem Schlechten was Gutes raus holen.