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Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Februar 2014.

  1. AndyMt

    AndyMt Gold Member

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Unfrei zurücksenden... das hilft oft. Wenn nicht, kostet es die wenigstens jedes Mal was. Die Cablecom hat's irgendwann verstanden. Bzw. evtl. bemerkt, dass unsere Strassenseite gar nicht durch die Cablecom versorgt ist, sondern nur die gegenüber...
     
  2. goto2

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    so schlimm finde ich das mit der Werbung nicht
    „An alle Haushalte“
    aba...
    schlimm finde ich und das ist meiner Meinung schon bald Rechtswidrig
    das diese Schreiben bald wie Amtliche Schreiben aussehen also der Briefumschlag und dieser
    nicht gleich als Werbung zu erkennen sind,
    das Verbot ist daher dann auch ok
     
  3. UltimaT!V

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

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  4. UltimaT!V

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Dem kann man auch sehr leicht Herr werden in dem man einen speziellen Aufkleder an den Postkasten bringt "KE!NE Kabeldeutschland-Werbung". :D

    Und am besten gleich noch gegen KD klagen, damit sie die Adresse aus ihrem Speicher löschen sollen. Da habe ich auch schon drüber nachgedacht.
     
  5. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Nein, zurück in den Briefkasten der Post ! Da ist er ja auch hergekommen.
    Natürlich unfrei. Erst wenn sowas in Massen zurück geht, hört das auf.
     
  6. LC_Keule

    LC_Keule Junior Member

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Bei jedem normalen deutschen Unternehmen reicht ein Hinweis in schriftlicher oder mündlicher Form aus, dass man keine Werbung mehr wünscht. Nur der unfähige Kabelnetzbetreiber nimmt hier eine unrühmliche Stellung ein und landet damit vor einem Gericht; zur Unfähigkeit kommt noch Dummheit hinzu.
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Jupp, hast recht. Habe ich auch schon so gemacht. Unfrei zurück an Absender. Fertig der Laden.
     
  8. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Bei mir sehr beliebt sind die netten Werbebriefe, bei denen gleich der Antwortumschlag beigefügt ist. Da kommt dann die zerrissene Werbung und ein vorgedrucktes Anschreiben mit dem Werbewiderspruch rein. Das wirkt bei den meisten Firmen bereits beim ersten Mal.
     
  9. UltimaT!V

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Sehr gute !DEE, so werde ich das auch machen. Denn der Laden soll wohl abgewickelt werden, wenn er bald !NSOVENZ anmelden muss, wegen Zahlungsunfähigkeit. Will gerne mithelfen den Laden zu Fall zu bringen. Leicht macht er es einem ja, wenn man nur seine eigene Dummheit ausnutzt.
     
  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf keine unerwünschte Werbung senden

    Naja eine Bekannte arbeitet bei der Post. Und sie meinte mal, dass (wie hier meist) so genannte "Infopost" nicht direkt an den Absender zurück geht, nur dann wenn eine Vorausverfügung darauf steht.
    Mal auf letzteres achten.
    Mit Vorausverfügung ist gemeint, wenn etwas auf dem Brief steht wie, zurück an Absender wenn nicht zustellbar oder ähnlich.

    P.S.: Mir selbst ist das egal. Soll sich die Post mit ihrem (werbenden) Kunden rum schlagen. Den beiden ihr Problem dann oder einen davon, wenns zurückgeht. Nur so lernen die.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Februar 2014