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Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. August 2015.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Sehe ich auch so!

    Um eine reduzierung der Analogsender zu erreichen, wäre es auch wichtig die Zahl der Must Carry Programme zu reduzieren.

    Bei einem Spartensender wie ARDalpha reicht die unverschlüsselte Verbreitung über DVB-C doch absolut aus.
     
  2. TV_WW

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Sehe ich genauso, nur ist das mit der derzeitigen Fassung des Rundfunkstaatsvertrages nicht vereinbar.

    Ein Must-Carry rein für die digitale Verbreitung von TV-Programmen der ÖR im Kabel gibt es im RStV nicht.
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Falscher "Umkehrschluss"!
    Denn im Paragraphen 11 b Abs.5 des RStV heißt es eindeutig:
    Jene genannten Kanäle (Spartensender der ÖR, außer ARD-alpha) wurden noch nie analog verbreitet, weil sie es nicht dürfen. Ich schreibe mal dazu, für die großen und unter den RStV fallenden KNB. Nicht was bei Kabelklitsche Ypsenwitsch gemacht wird oder wurde.
    Und von "Zweitsendern" ist im o.g Pamhlet auch nicht die Rede. Sondern nur von Vollprogrammen, die Dritten Fernsehprogramme sowie von ARD+ZDF veranstaltete Zusatzangebote. Bei letzteren namentlich deren Spartensender.
    ARD-alpha wird in der Auflistung bei den Dritten Programmen genannt.
     
  4. Mangels

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Sch..Urteil.
    Raus mit den analogen Programmen aus dem Kabel!
     
  5. NFS

    NFS Institution

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Lustige Formulierung. Darf also das Erste rausgeworfen werden?
    Zahlst du gerne für Null Leistung?
     
  6. SanBernhardiner

    SanBernhardiner Silber Member

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Was sich wohl die Anwälte beider Seiten denken?

    [_] Gääääähn
    [_] Solange sie es bezahlen ist es uns wurst
    [x] Hoffentlich bleibt uns analoges TV noch lange erhalten.

    Hätten die Kabelnetzbetreiber eine Strategie zur kompletten Analogabschaltung, was beim Satelliten schon seit 3 Jahren vollzogen worden ist und bei der Terrestrik seit fast 10 Jahren, dann bräuchte es diese ganzen Klagen nicht.
     
  7. Mangels

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Ganz ehrlich: Die Frage verstehe ich nicht.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Da gäbe es eine relativ einfache Lösung.
    Den entsprechenden Paragraphen im RStV entsprechend anpassen damit eine rein digitale Verbreitung der TV-Programme der ÖR ok ist.
    Da müsste dann allerdings auch ein Verschlüsselungsverbot mit in den Paragraphen aufgenommen werden — und optimalerweise ein Verbot die Streams der ÖR zu verändern (nicht transkodieren, transraten, re-encoden...)
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2015
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Harte Abschaltung wäre aber suboptimal. Besser wäre eine mehrstufige Reduzierung auf erst 20 und dann 10 Programme.

    Dazu sollte dann aber auch die Zahl der Must Carry Programme entsprechend reduziert werden, also auf 10 und dann 5 Programme.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

    Wieso sollen die Richter weltfremd sein. Sie haben einfach Art. 36 des Bayerischen Mediengesetzes angewendet. Da steht nun einmal drin, dass solange die Kabelnetzbetreiber analog Programme verbreiten BR alpha (bzw. wie der Kanal jetzt heißt, ARD alpha) analog verbreitet werden muss. Alles andere wäre Rechtsbeugung.

    Eine rein digitale Verbreitung ist schon jetzt ok, wenn die Kabelnetzbetreiber analog abschalten. Solange das nicht geschieht, müssen die Programme der Öffis fair behandelt werden. Das analoge Must Carry lässt sich insofern leicht beseitigen.

    Nicht im Rundfunkstaatsvertrag aber im hier einschlägigen Bayerischen Mediengesetz. Wahnsinn, wenn Hobbyjuristen Richterschelte betreiben...

    Eine Schwachsinnsaktion der Kabel Deutschland zusammen mit der BLM. Das Argument resultierte ja nur aus der Umbenennung. Konsequenterweise müssten sie dann auch das Programm des Zweiten Deutschen Fernsehens abschalten, da in Art. 36 des Bayerischen Mediengesetzes vom ZDF und nicht vom 2DF (so brandet sich der Kanal ja jetzt) die Rede ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2015