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Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. fibres73

    fibres73 Gold Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne


    Werden im Kabel wirklich Sender aus Marokko und Saudi-Arabien verbreitet ???
     
  2. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Alles wo Arabisch gequaselt wird.

    Gibt es doch auf dem Kabel.
     
  3. fibres73

    fibres73 Gold Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Naja,es gibt viele Länder wo arabisch gesprochen wird.

    Deswegen muß es ja noch lange kein Sender aus Marokko oder S-A sein ;)
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Mehr als 4 Satelliten ist problematisch. Weniger die Verteilung, sondern eher das die meisten Reciever das nicht können.

    Generell sind für die verschiedenen Nationen wohl folgende Positionen intressant:

    42°E Türkei
    39°E Griechenland
    23.5°E Tschechien und Slowakei
    19.2°E Deutschland und Spanien
    13°E Italien
    10°E Länder des ehemaligen Yugoslawien
    9°E Ungarn
    4°W Russland und Ukraine
    5°W Frankreich und Algerien

    Da kann es schon schwierig werden alle Intressen unter einen Hut zu bringen.
     
  5. GEZahlt

    GEZahlt Junior Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Vielen Dank Frau Richterin! Eigentlich sollte man gar nicht diskutieren müssen, ob eine Schüssel ein Schandfleck ist oder nicht, denn sie ist es. Nix gegen eine Gemeinschaftsschüssel an einer unauffälligen Stelle, aber der Wildwuchs ist dem Stadtbild nur abträglich.

    Und skandalös ist eigentlich nur, dass manche tatsächlich der Meinung sind, die Vermieterin sollte das hinnehmen müssen. Es ist ihr Eigentum! Und den Mietern war ihre Meinung bzgl. Schüssel sicher bereits vor Einzug bekannt. Nachzulesen z. B. im Mietvertrag. Und wenn ihnen ihr Sat-Empfang so wichtig ist, ja mei, müssen sie sich halt eine andere Wohnung suchen. Bin mir sicher, die Vermieterin hat sie nicht mit Pistole auf die Brust zur Unterschrift gezwungen.
     
  6. K0900

    K0900 Senior Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Richtige Entscheidung, ich persönlich finde es auch ätzend, wenn man sieht, wie in Großstädten die Fassaden der Mietskasernen
    mit Schüsseln "verkleidet" werden.
    Zum Hinterhof wäre das vielleicht noch akzeptabel, aber zur Straßenseite einfach nur der Horror.
    Aber meist handelt es sich bei diesen Häusern um Sozialpaläste, wo sich eh`keiner für etwas verantwortlich fühlt.

    :cool::cool:
     
  7. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Hab ich was verpasst? Ich dachte Deutschland wäre jetzt ihre Heimat. :confused:
     
  8. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Hast du das Urteil überhaupt gelesen? :confused:

    Es ist ein amtsgerichtliches Urteil, also von einer niederen Instanz, das absolut nichts neues enthält und vom Newsticker nur abgedruckt wurde, weil in der Welt sonst nichts los ist.

    Ich hab immer gesagt, dass man am Anfang der Diskussion mit Vermieter oder WEG klipp und klar sagen soll, welche Verletzung der Informationsfreiheit man rügt.

    Sind die entsprechenden TV-Programme, die man (angeblich) sehen will, auch im Kabel vorhanden, dann entspricht es der bisherigen Rechtsprechung, Vermieterinteressen in Bezug auf die Fassade höher zu gewichten.

    Das geschieht in Deutschland seit Jahren und somit bewegt sich das AG München im vom BGH vorgezeichneten rechtlichen Rahmen.

    Der Kapitalfehler der Antragsteller war allerdings, die Schüssel weithin sichtbar an die Fassade zu schrauben. :mad:

    Nach den von mir ständig zitierten BGH-Urteilen ist es oberste Bürgerpflicht, die Beeinträchtigung der Mietsache so gering wie möglich zu gestalten.

    Der korrekte Weg ist:

    1.) du machst geltend, ich habe das und das Informationsinteresse und brauche deshalb eine Sat-Antenne

    2.) Vermieter bzw. WEG teilen dir mit, an welcher Stelle des Hauses du die Schüssel anbringen sollst.

    Kannst du die Schüssel unauffällig auf deinem Balkon platzieren, entfällt Schritt 2.

    Hier haben die Mieter die Antenne aber eigenmächtig irgendwo angeschraubt. Es ist nicht erkennbar, dass die Mieter bereit gewesen wären, mit einem anderen, von der Vermieterin bestimmten Standort Vorlieb zu nehmen.

    Es steht auch nichts zu der Frage, wie sich die Mieter eine VDE konforme Erdung der Antenne vorgestellt haben.

    All diese Dinge sind seit dem BGH-Urteil von 2009 völlig klar, so dass es albern ist, mit Fakten, die einem BGH-Urteil widersprechen, vor einem lokalen Amtsgericht zu prozessieren. :eek:

    Man muss schon seine Hausaufgaben machen, wenn man eine Schüssel haben will, und dazu gehört, dass man die Vermieterin / die WEG schrifich auffordert, einem einen geeigneten Standort für die Antenne zuzuweisen.

    Im vorliegenden Streitfall hat die Vermieterin behauptet, die Parabolantenne sei weithin sichtbar und wirke sehr störend.

    Mit diesem Argument muss sich der Schüssel-Interessent auseinander setzen und kann nicht einfach auf stur schalten. :p
     
  9. sarkom

    sarkom Gold Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Dann sollen sie sich ein Haus bauen oder kaufen - dann können sie so viele Satellitenschüsseln drandübeln, wie sie wollen - und müssen nebenbei keine Miete mehr bezahlen.
     
  10. sarkom

    sarkom Gold Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Sie bekommen doch ihre deutschen Heimatsender auch über Kabel kostenlos.:)