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Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Von diesem Vermieter kann man nur lernen. So können sowohl Deutsche als auch Türken die Heimatprogramme unverschlüsselt (Pay-TV ausgenommen) empfangen.
     
  2. BarbarenDave

    BarbarenDave Board Ikone

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Ebenso Italiener, Spanier und viele andere Nationen, die hier friedlich zusammen wohnen :winken:
     
  3. kyagi

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Hast du alle 3 Sat auf einer Dose?
    Und kommen alle Transponder?
     
  4. Weider1968

    Weider1968 Junior Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Ich denke, die Wohnungsgesellschaft nimmt lieber den bequemen Weg
    mit KD einen Vertrag abzuschließen.
     
  5. BarbarenDave

    BarbarenDave Board Ikone

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Wir haben hier nur eine einzige Dose. Im Nachbarhaus ist direkt unterm Dach der Verteiler/Multischalter.

    Türksat ist seit einiger Zeit verschwunden. Keine Ahnung, ob es am sky+ Receiver liegt, den ich damals bekommen habe, oder ob es andere Gründe hat... mir persönlich reichen ja auch 13/19.2° aber theoretisch hab ich alle 3 und auch 100% Signalstärke und 80-100% Signalqualität.
     
  6. John22

    John22 Gold Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Ich habe früher in einem Haus gewohnt, das später eine zentrale Sat-Anlage auf dem Dach bekam. Das hinderte einige Mieter aber nicht daran trotzdem noch eine eigene Schüssel auf den Balkon zu stellen.
     
  7. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Sagen wir es mal so: Jein.

    Laut Fitzgerald schon, wenn man z.B. grundsätzlich wird bei so einem Gerichtsverfahren und seine Rechte gemäss Art. 5 Abs. 1 GG dezent fordert.

    Z.B. zwangsverkabelte Hessenmieter könnten sagen das Anixe (SD & HD) nicht auf dem Zwangs-Breitbandkabel erreichbar ist; was wirklich stimmt.

    Da steht tatsächlich nicht die Bild und Tonqualität; aber wer mag z.B. einem Mieter ernsthaft heutzutage noch zwingen z.B. Informationen aus dem Radio in analoger Langwellenqualität zu hören.

    Ähnlich ist es mit der Bildqualität.

    Und schwups sieht es für den FS schauenden Mitbürger als Mieter schon viel besser aus.

    Erst recht wenn eine mobile Satellitenantenne ohne zerstörenden Kontakt zur Mietimmobilie vorhanden ist.

    Mit anderen Worten, wenn das Ding ein Stuhl oder ein Blumenkübel stark ähnelt oder sogar primär ist, kann keiner mehr was sagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2013
  8. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Das ist dann schon eine andere Sache.

    Z.B. wenn man einen Twin Receiver hat und nur eine Buchse mit DVB-S verlegt wurde.

    Wenn das passiert ist, hat aber der Vermieter, der Mieter und der Antennenbauer gepennt.
     
  9. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Im Wohnungsbau sind heute 4 Satelliten der Standard. Habe grade von einer Anlage gehört, bei der standardmäßig 6 Satelliten verteilt werden sollen. Technisch ist das kein Problem, und selbst wenn man im Monat nur 10€ auf die Mietnebenkosten umlegt macht man mit dem Verteilsystem Gewinn.
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Dafür gibts teilnehmergesteuerte Einkabelsysteme. Da muß nicht mal eine neue Leitung in die Wohnung gelegt werden.