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Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne


    Ja gut, aber was hat jetzt das ausgewählte Zitat damit zu tun? Was ich geschrieben habe gilt doch auch für Deutsche.... :eek:


    Ist ja alles richtig, aber das interessiert doch niemanden. Es geht der Vermieter-Lobby in erster Linie den Personenkreis mit Sat-Empfang so klein wie möglich zu halten und da ist eine Minderheit eine willkommene Sache. Grundsätzlich verbieten ginge eigentlich gar nicht -also lieber die Ausländer durch die Instanzen zerren...;)

    Das Problem im Mietrecht ist, daß man zwischen kleineren Vermietern (z.B. bis 5 Wohnungen) und größeren ( Mehrfamilienhäuser, Wohnungsbaugesellschaften usw) nicht unterscheiden will(!). Dabei hat der kleine Vermieter durchaus andere und verständliche Motive eine Schüssel zu verbieten als eine Wohnungsbaugesellschaft mit mehreren tausend Wohnungen Bestand. Nicht? ;)


    P.S. Im Übrigen würde ich das Sat-Recht so ändern, daß die Beweislast der Vermieter zu tragen hat -d.h. grundsätzlich ist Sat erlaubt, es sei denn, er hätte triftige Gründe dagegen. :cool:
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Es ging schon immer um den optischen Eindruck des Hauses!! Das Argument "Bausubstanz" war nur der letzte Trumpf in der Tasche der Vermieter. Oder kennst du etwa ein Urteil wegen angeschraubte Blumentöpfe im Balkon. Ich nicht. :winken:
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Da liest man, daß Du es bisher nicht geschafft hast.
    Z.b. ein triftiger Grund ist die Vermietbarkeit des Objektes.
    Mit jeder außen angebrachten Schüssel sinkt diese.
    Hast Du schonmal etwas von laufenden Kosten für ein Mietshaus gehört?
    Ein Vermieter macht sich nicht die Taschen voll auf Kosten der Mieter, er muß zusehen daß alle monatlich anfallenden Kosten sowie notwendige Reparaturen erledigt werden.
    Wer unbedingt eine Schüssel haben will soll sich entweder vorher gründlich beim Vermieter erkundigen ob der das erlaubt, sonst nicht mieten, oder sich ein Eigentum zulegen, wo er das machen darf, aber Achtung auch als Eigentümer darf man nicht immer machen was man möchte.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Aha. 4 Dübel machen ein Haus unvermietbar. :eek:

    Geht es hier noch um Schüsseln oder schon um Ausländer? :eek:


    Also alles Wohltäter? Aber was hat das alles mit den 4 Löchern in der Wand zu tun? Sind das etwa keine "Gebrauchsspuren" oder eben keine von hängenden Geranien? :eek:

    Aber Mietspiegel lässt du noch zu? :rolleyes:
     
  5. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Da muss aber auch eines berücksichtigt werden:
    - DVB-T lohnt sich nur dann, wenn neben den ÖR auch die Privatsender zu empfangen sind. In einigen Gebieten ist das Angebot nicht so gut.
    - Beim Kabel werden im Gegensatz zu DVB-T und Sat-Empfang monatliche Grundgebühren fällig. Da aber die Grundverschlüsselung aufgehoben wird, ist das Kabel etwas attraktiver.
    - Bei IPTV ist der Nachteil, dass man aufgenommene Sendungen nicht auf ein externes Speichermedium kopieren kann.
     
  6. the great sparky

    the great sparky Silber Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    wenn du nun noch n migrationshintergrund hättest, würde dir aus dem lager der diskrimminierungskeulen-schwinger, bestimmt eine/r das recht zusprechen, das störende haus aus gründen der informationsfreiheit beseitigen zu lassen. :rolleyes:
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Na dann viel Erfolg bei der Wahrheitsfindung.
    Ich kann nicht erkennen, dass ich @Martyn angegriffen habe.
    Das wäre via Unicabele auch ein technisches Problem und da wäre hier
    die Erfahrung von @Klaus am See gefragt.
    Ich verfüge über keine Unicable-Erfahrungen.

    Wenn aber beispielsweise 4 Unicable Teilnehmer an einer Kabel-Stammleitung Twinreceiver betreiben wollen,
    dann soll mir mal jemand erklären, wie dann weitere Stammleitungs-Teilnehmer versorgt werden sollen.

    Wird über einen Unicable MS DVB-C eingespeist,
    dann dürften die Unicablenutzer auch weiterhin die Kabelgebühren zu berappen haben.
    Nach dem ev. nur 3 Satwillige einige tausend Euro für die Satanlage berappt haben....
    Und:
    Die unwilligen Satempfangs - Mieter brauchten ev. nur die Dosen auszutauschen
    und hätten dann kostenlosen Satempfang, so sie sich einen unicabletauglichen Receiver
    oder Flachmann kaufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2013
  8. Fitzgerald

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Interessante These, aber völlig aus der Luft gegriffen. :winken:

    Zu deiner angeblichen Grundversorgung gibt es in der Literatur nichts, aber auch gar nichts. Viel Spaß beim Suchen! :winken:

    Du erzählst Märchen wie ein Pressesprecher von Unitymedia. Im Klartext, du babbelst nach, was die Kabel-Lobby dir vorkaut. :eek:

    Da wohnt der Typ in einer Gegend, wo man Homeland, Dallas, CSI, Doctor Who und vieles mehr im englischen Original ohne monatliche Kosten mit einer 40 cm Antenne sehen kann und fügt sich brav und treu dem Diktat der Kabel-Lobby. Naja.
     
  9. Fitzgerald

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Ich hol das noch mal nach vorne. Der Beitrag ist zwar 10 Jahre alt, zeigt aber, dass die Informationsfreiheit eine europäische Dimension hat.

    Diese spielt keine Rolle, wenn 2 deutsch-syrische Familien vor Gericht erklären, dass sie ihre Kinder zweisprachig erziehen wollen und die 2. Sprache Arabisch ist.

    Damit ist der ganze Thread hier für 95% der User völlig irrelevant.

    @Volterra: wenn erst mal klar ist, dass eine Dachantenne gebaut wird, dann kann man davon ausgehen, dass der örtliche Fachbetrieb, der den Auftrag bekommt, und die Hausverwaltung sich kennen. :winken:

    Bezüglich einzelner Details, wo welches Kabel lang geführt wird, werden die sich einigen.

    Da muss ich mir nicht den Kopf drüber zerbrechen.

    @Volterra: es könnte auch an dir liegen, dass du etwas anders bist als die meisten Menschen. Guck mal in Beitrag 188:

    Sunniboy traut dir zu, dass du nachts Mülltonnen durchwühlst. :eek:

    Durch deine Art, hier zu posten, hast du dir also schon ein gewisses Image verschafft, dass dann zu solchen Stilblüten führt.

    Ich habe das hier zur Diskussion stehende Urteil bereits in Beitrag 48 analysiert. Hättest du die Güte, dazu Stellung zu nehmen?

    Ich habe MiB geraten, nach Abstimmung mit den Experten im Sat-Forum einen freundlichen Brief an seine WEG zu schreiben. Von Klage erheben ist das meilenweit entfernt. Warum soll man sich nicht friedlich einigen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2013
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne