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Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Der BGH hat zum Recht auf Satempfang mehrere Urteile gefällt.
    Ich habe fast alle gespeichert.
    Relativ neu:
    BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel - DIGITALFERNSEHEN.de
    Hier wird sogar das Recht der Auftellung einer Satanlage
    auf dem Balkon verneint.

    Erweitert steht da:
    Grundsätzlich dürfen Mieter auch bei einer Zwangsverkabelung Satellitenprogramme empfangen.
    Genehmigungspflichtig sind Schüssel-Installationen nach aktueller Rechtssprechung lediglich,
    wenn Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen werden
    oder das optische Erscheinungsbild nachhaltig beeinträchtigt wird.

    Parabolspiegel mit Standhalterung und optisch unauffälliger
    Anmutung bieten hier einen Ausweg aus der Misere.

    Nichts anderes poste ich hier seit Jahren und dennoch kommt
    so ein unwissender @Suniboy daher und unterstellt mir Blödsinn.:mad:

    Allerdings steht in dem Urteil nix darüber,
    ob die Balkonantenne nahezu unsichtbar war oder nicht.

    Möglicherweise war augrund der Haus und Balkonlage eine Brüstungsmontage erforderlich oder gar ein Ausleger.
    Beides ist No-Go.

    Ist eine unsichtbare Balkon-Satanlage machbar,
    dann hat der BGH dazu folgendes entschieden:
    Bundesgerichtshof
    Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5
    Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang
    von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann,
    der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch
    eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist,
    sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht,
    beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.

    Das habe ich hier schon dutzendfach verlinkt und das deckt sich mit dem
    DF - Kommentar im obrigen DF - Link.
    Das sollte der allerletzte Hutu kapieren.

    Statt dessen erdreistet sich der Sunyboy hier zu völlig unqualifizierten
    Behauptungen.:eek:
     
  2. Franz Jäger

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Bleibt ja immer noch die Indoor Montage.

    Klick ;)
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Nun ja, auf dem Pappkarton.... Spaß. ;)
    Im Innenbereich wäre sicher eine Schüssel oder Self-Sat ständig der Gefahr des verstellen ausgesetzt und sei es nur die Frau beim staubsaugen. Nichts desto trotz, wenn es sich um Wärmeschutzverglasung im Fenster handelt, kann man das dann vergessen. Oder man müsste ständig das Fenster aufmachen. Stelle ich mir im Winter etwas heikel vor.

    Aber die harten aus dem Garten, nun ja..... :D
     
  4. Franz Jäger

    Franz Jäger Gold Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Ich kenne da jemanden, der hat sich eigens für den Satempfang einen eigenen Fensterflügel anfertigen lassen, in dem die Selfsat im Glas integriert ist. Die ist mit der elastischen Einfassung zudem derart gut farblich abgestimmt, daß sie im wahrsten Sinne des Wortes unsichtbar ist.

    Ich wollte schonmal Fotos davon machen, aber der hat leider zuviel Schiss vor Entdeckung.

    Mal ganz davon abgesehen, ist die Selfsat wegen ihres Öffnungswinkels eh nur ein Notbehelf.
     
  5. Fitzgerald

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Kannst du dich mal nützlich machen und den Sachverhalt aufklären?

    Mit möglicherweise und vielleicht kommen wir nicht ans Ziel.

    Du bist doch Rentner und hast Zeit und es ist dein Hobby.

    Kannst du nicht beim Gericht in Chemnitz die beiden Urteile der Vorinstanzen anfordern und hier ins Forum einstellen?

    Es ist unbefriedigend, dass zu dem Fall, den du genannt hast, keinerlei Einzelheiten bekannt sind. Da steht lediglich, die Beurteilung des Berufungsgerichtes hält revisionsrechtlicher Nachprüfung stand.

    Was da überhaupt beurteilt wurde und wieso und warum weiß bisher in diesem Forum kein Mensch. :eek:
     
  6. Fitzgerald

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Falsch. In jedem Fall ist eine Güterabwägung zwischen den beteiligten Grundrechten durchzuführen, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Was du schreibst ist zu pauschal und zu vermieterfreundlich.

    Was mich bei dir wiederum nicht wundert; man kennt dich ja seit ein paar Jahren. :winken:

    Wenn dich das Thema interessiert, kannst du die Links von Volterra anklicken und dich in die Materie einlesen.
     
  7. Fitzgerald

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Du bist jetzt ziemlich weit weg vom Ausgangspunkt dieses Threads.

    Das Amtsgericht München hat sich mal wieder mit Bürgern mit Migrationshintergrund beschäftigt, die ihre Kinder zweisprachig erziehen wollen.

    Jetzt kann man sich vorstellen, dass in gewissen Bevölkerungskreisen im Freistaat Bayern das Erlernen der arabischen Sprache nicht unbedingt hohe Priorität genießt. :rolleyes:

    Für uns hier im Forum ist das doch völlig uninteressant. Wer möchte arabische Programme sehen?

    Dass sich in diesem Forum niemand für arabische Programme interessiert, merke ich schon daran, dass keiner meine Fragen zum UPC-Kabelsender MBC Europe beantwortet.

    95% der User in diesem Forum haben doch ganz andere Interessen. Die Gerichte beschäftigen sich immer noch fast ausschließlich mit Sat-Antennen für Migranten.

    Ich bin aber kein Migrant, sondern Deutscher mit deutscher Muttersprache und brauche trotzdem eine Sat-Antenne, um mich umfassend über Europa zu informieren.

    Zu den wirklich wichtigen Themen, nämlich ob das Kabel-Angebot überhaupt noch mit dem Sat-Empfang vergleichbar ist, hat der BGH nix gesagt.

    Vielleicht muss einer mal vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das hat bei den biologischen Vätern doch auch geklappt. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2013
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Das glaube ich dir. Ich vermute sogar, daß du nachts die Mülltonnen durchwühlst nur um jemanden wegen der Mülltrennung zu verklagen.


    Aha. Man wiederhole also sinngemäß was @suniboy sagt und behauptet das Gegenteil? :cool:

    Aha. Also doch ein Hauch von Mobilität? :cool:


    Nein. Seit Jahren willst du dir anmaßen über jede Schüssel in Deutschland als einziger richten zu dürfen. Halt mal die Luft an...:cool:


    Nimm es sportlich und die Pillen nicht vergessen.
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Selbstverständlich, ich habe ja auch nichts gegenteiliges behauptet. Bei der Güterabwägung wiegt jedoch der Eingriff in die Bausubstanz höher als das Informationsinteresse des Mieters.

    Die Fälle, die seit Jahrzehnten diskutiert werden, drehen sich um die eher lächerliche Frage, inwieweit eine Antenne den optischen (!) Eindruck des Hauses beeinträchtigt. Das wurde in der Vergangenheit oft zu Gunsten des Hauseigentümers entschieden und jahrelang haben sich die Eigentümer darauf berufen.
    Erst seit ein paar Jahren ist das ein wenig gekippt, da letztlich die Frage aufgeworfen wurde, ob diverse Balkonmöbel nicht auch den optischen Eindruck beeinträchtigen können.

    Darf ich fragen, warum du mich persönlich angreifst? Bist du nicht in der Lage, eine Diskussion auf sachlicher Ebene zu führen?
     
  10. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Darüber brauchen die Gerichte nicht urteilen weil es in Deutschland kein Anrecht auf eine Vollversorgung existiert.

    Es gibt ein Anspruch auf eine Grundversorgung.

    Die Definition der Grundversorgung ist mit sicherheit eine andere als von den meisten Mitbürger die hier im Forum schreiben.

    Bei jeder Klage muss festgestellt werden ob diese Grundversorgung mit den üblichen Empfangsmittel die in der Wohnung schon vorhanden sind gewahrleistet ist. DVB-T, Kabel, IPTV, WEBTV

    Wenn dies nicht so ist dann darf der Mieter das so abändern das die Grundversorgung für ihn gewährleistet ist.