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Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. April 2013.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Das sehe ich aber eher ungekehrt.

    Eine Befestigung am Balkongeländer finde ich nur bei kleinen Selfsatpanels in Ordnung.

    Wenn man eine ausgewachsene Satellitenschüssel nämlich am Balkongeländer befestigt, dann ragt sie zwangsläufig relativ weit sichtbar über den Balkon hinaus.

    Mit einer Wandhalterung in die Ecke des Balkons geschraubt sieht sie viel dezenter aus.
     
  2. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Selfsat ist ja ganz nett, aber wir sprechen hier ja im Regelfall nicht gerade von 19,2° oder 13° ... das bekommst auch mit'm Topfdeckel hin.
     
  3. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    In meinen früheren Wohnungen war es erforderlich, möglichst unauffällig (Selfsat) oder einfach nicht zu groß (Technisat Digidish 45) aufzufallen. Ich kann beide Antennen empfehlen. In meiner jetzigen Wohnung gibt es eine Gemeinschaftsanlage. :)

    Diesen Sat-Stuhl finde ich echt witzig, wenn der Winkel stimmt. Nur manchmal muss man schon etwas nach außen kommen, um dann entsprechend von links oder rechts das Signal abgreifen zu können. :)
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Auch 42°E, 39°E, 23.5°E, 9°E, 5°W kommen in Deutschland mit einem Pegel von mindestens 51dBm was für Selfsat locker ausreicht.

    Und bei den anderen Positionen hilft auch keine 65cm Schüssel wirklich weiter.

    Und eine 1m Schüssel oder noch grösser verschandelt nun wirklich die Fassade extremst.
     
  5. HarryPotter

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Mein Nachbar hat 1,20 m an der Wand hängen. Ist ein Smiley drauf und bisher hat sich niemand beschwert. :D

    Unser Vermieter versucht erst gar nicht mehr Satantennen zu verbieten, da sich die Leute reihenweise über TeleColumbus und deren Preise auslassen. Jetzt sind sogar Antennen an der Wand geduldet. Es muss aber innerhalb des Balkons angebracht werden.
     
  6. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Zudem hat Tele Columbus es noch nicht für nötig gehalten, die Privatsender unverschlüsselt einzuspeisen (ist der letzte KNB mit vollständiger Grundverschlüsselung). Wenn der Empfang beim Anbringen innerhalb des Balkons ohne Probleme funktioniert, ist es akzeptabel.
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Wenn Du mein Mieter wärst oder ein beliebiger Ausländer oder auch ein
    Deutscher, (es gibt da nämlich keine wirklichen Unterschiede mehr)
    dann hätte ich gegen eine nahezu unsichtbare Balkonständer-Antenne
    nix einzuwenden.
    Da könntet Ihr meinetwegen 4 unsichtbare Schüsseln aufstellen.

    Aber weder an der Balkonbrüstung oder gar an ein Außenfenster
    oder Hauswand dürfte bei mir niemand eine Schüssel montieren.

    Und wer mir dann mit seimem Recht auf Informationsfreiheit kommen
    würde und mich zur Installation einer Dachantenne zwingt,
    der darf zuvor den jahrelangen Weg durch die Instanzen bis zum BGH beschreiten.

    So er denn dann vor dem BGH gewinnt, darf er je nach der örtlichen Gegebenheit (ev. EG. Mieter im 6 Etagenhaus)
    für eine erdungspfichtige Dach-Satanlage + PA Ausgleich 2000 oder 3000 Euro berappen.

    Da verfüge ich nun mal als einstiger Berater einer großen HV über
    langjährige Erfahrungen und @ Fitzgerald weiß das;);):

    Das Interesse an der "Informationfreiheit" war/ist immer schlagartig
    verschwunden, wenn die Angote einschägiger Satmontage - Fachfirmen
    über die Errichtung einer Satanlage auf dem Dach und Versorgung nur eines Teilnehmeres vorgelegen haben.

    Um Missverständnissen zu begegnen:

    Bei mir (ZFH) jibbet BK und Satempfang (3 Positionen)
    Der Mieter hat neben BK auch 4 Satempfangsplätze.
    Er zahhlt für Satempfang 0 Euro.:winken:
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Das würde ich als Vermieter nicht dulden.

    Sondern ich würde mich dann erkundigen, wieviele Mieter Satempfang und welche Positionen sie dann wünschen. Und dann bei genügender Nachfrage eine Gemeinschaftsanlage installieren lassen.

    Wenn nur ein oder zwei Mieter Satempfang wünschen, oder jemand aus einem Land kommt das bei den vier Positionen nicht berücksichtigt werden konnte, dann würde ich unter Auflagen (max. 65cm Diagonale, unauffällige Monate, farblich passend) Einzelanlagen dulden.

    3.000€ / 18 Parteien = 166,67€
    166,67€ / 36 Monate = 4,63€

    Wenn jeder Haushalt drei Jahre lang 5€ zahlt ist eine sehr faire Lösung.
     
  9. Fitzgerald

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Keine Ahnung. :eek: :winken:

    MBC Europe ist ein verschlüsselter Kabelkanel.

    1. habe ich kein Kabel

    2. wenn ich Kabel hätte, würde ich bestimmt nicht DigitalTV Arabisch abonnieren, weil ich Deutscher mit deutscher Muttersprache bin.

    Im Web finde ich nix zu MBC Europe. In der TV Digital stand wohl mal, dass der Sender in Deutschland exklusiv bei Unitymedia kommt.

    Auf der UM-Seite steht ganz klar, dass der Sender arabische Serien, Filme und Familienunterhaltung zeigt.

    Falls du MBC Europe über Unitymedia empfängst und auch entschlüsseln kannst, wäre ich dir sehr dankbar, wenn du mich aufklärst:

    was ist das für ein Sender? Extra fürs Kabel entwickelte Abspulstation? Übernehmen die Live andere MBC Sender?

    Ich kenne MBC Europe nur aus der Zeit wo es ein analoger Hotbird Sender war. Das gibts nicht mehr.
     
  10. Lt_Spock

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    AW: Urteil: Gericht verbietet zwei Familien Sat-Antenne

    Wenn ich als Vermieter nicht selbst in der Immobilie wohne würde ich mich damit beschäftigen in welchem Verhältnis der Verwaltungsaufwand zur Rendite steht oder ob es nicht bequemer wäre die Immobilien zu verkaufen und das Geld auf dem Kapitalmarkt anzulegen. Jedenfalls wäre es mir persönlich schnuppe, ob der Mieter eine Sat-Schüssel an den Balkon schnallt solange er seine Miete pünktlich zahlt.

    Bei solchen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter geht es in vielen Fällen auch um Machtausübung und weniger um die Angst einer evtl. Wertminderung. Im vorliegenden Fall finde ich es natürlich auch korrekt, daß das Eigentumsrecht vorrangig ist. Auf der anderen Seite erleidet der Vermieter durch die Sat-Schüsseln auf dem Balkon aber auch keinen Vermögensschaden. Egal wie mein sein Kapital investiert ist es unabdingbar die Investition sachlich ohne Emotionen zu betrachten und zu bewerten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2013