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Urteil: Gema-Pflicht für Antennengemeinschaften bestätigt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2016.

  1. NFS

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    Das macht aber einen ganz schlechten Eindruck!
    Andererseits verbleiben genug Angriffspunkte, um nicht zu zahlen.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wo sind die denn veraltet und wo soll die Meldung in dem Zusammenhang mit dem GEMA-Tarif keinen Sinn machen.
    Gem. Urhebergesetz hat jedes Sendeunternehmen bei einer Weitervebreitung seiner Programme einen Anspruch auf Urheberentgelte, die es über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA geltend machen kann. Die Anzahl der versorgten Haushalte wird im Urhebergesetz nicht geregelt. Also schon bei Weiterverbreitung an einen einzigen Haushalt. Dass die GEMA erst bei mehr als 75 Haushalte Urheberentgelte in Rechnung stellt, ist deren Sache.
    Der GEMA-Tarif gilt nicht nur für Kabelnetzbetreiber, sondern für alle, die Programme in irgendeiner Form weiterverbreiten; also auch beispielsweise für Antennengemeinschaften oder auch Vermieter, die eine Satgemeinschaftsanlage betreiben. Werden hier nicht mehr als 75WE versorgt, stellt die GEMA keine Urheberentgelte in Rechnung.
    Eine Antennengemeinschaft, die mehr als 75 Wohneinheiten versorgt, muss natürlich Urheberentgelte an die GEMA zahlen und darum geht es in der Meldung.
    ... Angriffspunkte? Grundsätzlich besteht immer ein Urheberentgeltsanspruch wenn Programme an Dritte weiterverbreitet werden. Wird der jeweilige Programmveranstalter von der GEMA vertreten, gilt grundsätzlich auch eine "GEMA-Pflicht". Ob und wieviel man letztendlich an die GEMA zahlen muss, regelt der GEMA-Tarif für die "Kabelweitersendung".
    Die Kabelweitersendung wird im UrhG §20b geregelt:
     
  3. NFS

    NFS Institution

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    "Gültig ab 01.01.2007" - das ist schon eine ganze Weile her. Und eine neuere Fassung scheint bisher nicht veröffentlicht worden zu sein.
    Einige der aufgezählten Programme wurden inzwischen umbenannt oder abgeschaltet.
    In der Meldung werden keine Zahlen genannt.
    z.B. der "erwirtschafte Umsatz". 5,24% von Nichts ist immer noch nichts.
    Geregelt? Da gibt es mehr neue Fragen als Antworten!
     
    KTP gefällt das.
  4. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    @NFS

    Lies doch bitte die PDF. Da steht z.B. auch das mit den 75 Wohneinheiten und wenn der Umsatz 0,- € ist, beträgt der Beitrag 5,- € netto pro Wohneinheit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2016
  5. NFS

    NFS Institution

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    Was glaubst du, wo ich die Jahreszahl 2007 vorgefunden habe?
    Stimmt schon, aber der Bezugspunkt war ein anderer.
     
  6. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Quelle: GEMA

    Verstehe nicht, welchen Bezugspunkt du meinst?
     
  7. NFS

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  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... "gültig ab 1.01.2007" bedeutet, dass der Tarif seitdem nicht mehr geändert wurde. Welche Programme informativ im Anhang aufgeführt werden, ist hier eher nebensächlich, denn die GEMA zieht die Urheberentgelte nicht für bestimmte Sender ein, sondern für alle durch die Verwertungsgesellschaft vertretenen Sender.

    Warum sollten in der DF-Meldung auch Zahlen genannt werden. Grundsätzlich besteht auch für Antennengemeinschaften eine GEMA-Pflicht, da hier Programme an Dritte weitergesendet werden. Grundsätzlich gitl das schon ab dem 1. Haushalt. Dass die GEMA Urheberentgelte erst bei mehr als 75 versorgten WE in Rechnung stellt, ist eine Entscheidung der GEMA. Beispeislweise der vg-media Tarif sieht grundsätzlich die Zahlung von Urheberentgelten schon ab einer versorgten Wohneinheit vor, sieht aber aufgrund verwaltungstechnischer Gründe bei bis zu 10 Wohneinheiten vom Einzug von Urheberentgelten ab.

    Der erwirtschaftete Umsatz 5,24% von nichts bedeutet mind. 3,14 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Wohneinheit und Jahr. Die Mindestbemessungsgrenze beträgt 5 Euro (ohne MwSt) pro Wohneinheit und Monat. Beträgt der Umsatz pro Monat weniger als 5 Euro netto pro Wohneinheit und Monat, berechnet die GEMA die Urheberentgelt auf Basis der Bemessungsgrundlage ...
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Ich frage mich nur, wo sich die Logik dahinter versteckt, wenn sich alle Mieter eine Schüssel an die Wand nageln ist es kostenlos, wenn sie gemeinsam nur eine benutzen kostet es. Aber nur bei Mietern, Eigentümer zahlen nichts.
    Und was ist, wenn die Wohnungen der Eigentümergemeinschaft vermietet sind? Was sagen die Urheber dazu, dass sie in einen Fall Entgelte erhalten, im anderen nicht? Verliert ihr "Werk" in einem Fall an Wert, nur weil die Verkabelung anders ist?
     
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  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Es ist ein Weilchen ins Land gegangen, aber heute wurde scheinbar Rechtssicherheit für Antennengemeinschaften geschaffen.
    Im MDR-Sachsenspiegel kam vorhin:
    Auf der 957. Sitzung des Bundesrates, wurde auf Antrag von Sachsen beschlossen, dass Antennengemeinschaften von der GEMA Gebühr befreit werden.
    Es sollen wohl auch keine nachträglichen Forderungen eingezogen werden.

    Muss wohl Punkt 52 von diesem PDF sein.

    Mal sehen wann sich das dann "ins Gesetz einbrennt", damit die GEMA endlich zu diesem Thema Ruhe gibt.