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Urteil: Gema-Pflicht für Antennengemeinschaften bestätigt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2016.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Das sind nur Angestellte.
     
  2. alltron

    alltron Senior Member

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    eine einfach dargestellte und eindeutige Gesetzgebung, welche auf Gerechtigkeit und Vernunft basiert wuerde problemlos sein. ABER gerade komplizierte, kaum durchschaubare Gesetze erlauben "Luecken" zu entdecken und auszunutzen! - dies ist aber generell von den frei gewaehlten Volksvertretern so gewollt. Und diese repraesentieren uns! - sind aber nach deren Wahl unabhaengig ... DER WILLE DES VOLKES ;-)
     
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  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Tja, sind ja auch viele Rechtsanwälte darunter. Zum einen ist das Solidarität mit den Kollegen und zum anderen müssen sie ja auch Futter haben wenn sie wieder draußen sind...:(
     
  4. alltron

    alltron Senior Member

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    eine einfach dargestellte und eindeutige Gesetzgebung, welche auf Gerechtigkeit und Vernunft basiert wuerde problemlos sein. ABER gerade komplizierte, kaum durchschaubare Gesetze erlauben "Luecken" zu entdecken und auszunutzen! - dies ist aber generell von den frei gewaehlten Volksvertretern so gewollt. Und diese repraesentieren uns! - sind aber nach deren
    = KNB zahlen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen per Kabel
    GEMA Gebuehren? - dies waere aber neu. - Dann muessten diese ja auch GEZ zahlen! (fuer die ihren Kunden)
     
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  5. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
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  6. alltron

    alltron Senior Member

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    Dank, "sehr" interessant ;-)
    Also zahlt der werte Kabel-Kunde beides, Gema und Kabel , und dann noch privat GEZ!
    daher wird Kabel also so gepushed ; so laesst sich mehr abkassieren (und es werden Abhaengigkeiten geshaffen) als wenn jeder seine, oder einige ihre Anlage haben - daher dann auch die Sat-Ant.-Verbote, und DVB-T Aussenantennen ja auch. Der 'Nur-GEZ-Zahlenwollende' muss dann 'erfinderisch' sein ... wenn techn. moeglich
     
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  7. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Selbstverständlich reichen KNB auch ihre Betriebstättenabgaben und ihre Beiträge für Kfz an den Endkunden weiter.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Gegen was sollen die klagen, die Vergütungspflicht steht im Gesetz (anders als die Einspeisegebühren).

    Die Kabelnetzbetreiber verdienen Geld mit der Leistung eines Dritten, also müssen sie auch dafür zahlen. Sonst können sie ja gerne die Homevideos ihres Vorstandsvorsitzenden zeigen.

    Schwarzbild, gute Idee. Was würde dann wohl passieren? Ich erbringe die vertragliche Leistung nicht mehr gegenüber meinem Vertragspartner dem Eigentümer oder der Wohnungswirtschaft. Was sagt der dann wohl...
     
  10. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Die Antennengemeinschaft verdient aber kein Geld mit der Anlage und muss auch zahlen. Nur weil das Signal nicht von A nach C, sondern von A über B nach C läuft.
     
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