1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2015.

  1. Lalelu12

    Lalelu12 Senior Member

    Registriert seit:
    26. August 2014
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    236
    Punkte für Erfolge:
    53
    Anzeige
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Der Dreh- und Angelpunkt sind angemessene Tarife. Die von YouTube und insbesondere Streamingportalen bezahlten (ähm, darf man dabei überhaupt von Bezahlung sprechen?) Tantiemen sind an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Tausende Klicks entsprechen gerade mal dem, was man am Verkauf eines einzigen Downloads verdienen würde - und das ist auch schon nicht im geringsten üppig.

    Wie viele von den YouTube-Nutzern dann eben gerade keinen Download kaufen, sondern sich den Sound einfach per Software rausschneiden, muss wohl kaum erläutert werden.

    Die GEMA ist eine Institution, die eine Überholung notwendig hat, aber dieses Pauschal-Bashing geht mir unglaublich auf die Nerven, denn während die meisten Deutschen der Meinung sind, man müsste unbedingt einen Mindestlohn zahlen, das Recht auf Streik bei zu niedrigen Löhnen erhalten und z. B. Pflegekräfte, Kindergärtner und und und und besser bezahlen, kopieren genau die selben Leute munter und lustig ohne Unrechtsbewusstsein die Arbeit anderer Menschen einfach aus dem Web - und finden das auch noch cool. Was für eine verlogene Gesellschaft!
     
  2. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Helga von Assel ist betrübt. Die betagte Betreiberin eines Cafés in Fahrdorf bei Schleswig hat eine Rechnung von der GEMA bekommen. Die Verwertungsgesellschaft fordert 24,13 Euro für den in der Lokalzeitung annoncierten "Sing-Treff im Café Fahrdorf". Die singenden Senioren können sich das nicht leisten, klagt von Assel der Lokalzeitung ihr Leid.

    Womit man das Problem findet, woher will die GEMA wissen das da Lieder gesungen werden, deren Künstler der GEMA angeschlossen sind?

    Im Zweifel geht die Verwertungsgesellschaft davon aus, dass sie zuständig ist. Dabei beruft sie sich auf die sogenannte "GEMA-Vermutung": Demnach kann die GEMA bei der öffentlichen Wiedergabe oder Aufführung von Musik davon ausgehen, dass das von ihr vertretene Repertoire berührt wird.

    Womit wir wieder bei meinem Kindergeld sind. :D

    Ich vermute ich habe seit dem 17. Lebensjahr 34 Kinder in die Welt gesetzt, muss ich jetzt die Rechnung für das Kindergeld an den Bundetag oder Merkel persönlich schicken? :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2015
  3. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Und was soll man von Menschen halten, die Vermuten der Gegenüber würde eine Leistung nutzen, dafür Geld abgreifen wollen, obwohl der Gegenüber die Leistung definitv nicht nutzt?

    Darf man sich jetzt bei jedermann bedienen, ohne Gegenleistung?

    Mein Chef hasst mich übrigens nicht, der ist froh das ich für ihn arbeite, den ohne meine Arbeitsleistung verdient er ja nichts!!!
    Warum zahlt er sonst ab und an freiwillig einen Bonus zu meinem Gehalt?
     
  4. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig


    Wieso du jetzt HD + ins Spiel bringst ist merkwürdig, willst du vom Thema ablenken?

    Selbst ich als stringenter HD + Gegner erkenne aber das man bei HD + eine Leistung erbringt, die man dann bezahlt haben möchte.

    Wäre HD + die GEMA, dann würde HD + von jedem Bürger Geld fordern, nennt sich dann HD + Nutzervermutung.:winken:
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Stimmt, die dürfte nämlich gegen 0 gehen. ;)

    Früher habe ich Musik aus dem Radio aufgenommen und von denen, die mir besonders gut gefallen haben, Platten gekauft. Um von allen Künstlern Platten zu kaufen, fehlte mir das Geld.

    Heute höre ich kein Radio mehr, mir fehlt also der Überblick und darum kaufe ich keine Platten mehr (außer von ganz wenigen mir von früher bekannten Künstlern).

    Preisfrage: Von welchem Szenario haben die Künstler mehr? :rolleyes:


    Letztendlich ist das Spielen von Musik im Radio und TV (und heute auch Internet) Werbung für die Künstler, sprich eigentlich müßten die dafür umgekehrt sogar bezahlen!

    Nicht umsonst gibt es bei Live-Auftritten Vertragsklauseln, die eine Absage aufgrund eines nach Vertragsabschluß möglichen TV-Auftrittes ohne Strafforderungen ausdrücklich zulassen.
     
  6. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Und woher weiss man dann was gesungen wird?
    Woher weiss die GEMA das es keine Eigenkompositionen sind?
    Woher weiss die GEMA das dort keine GEMA-freien Werke gesungen werden?

    Sie unterstellt es einfach!!!

    Da steht ein geklautes Auto auf einem Parkplatz, mit dem eben ein Kind überfahren wurde.
    Du gehst gerade spazieren, in 50m Entfernung, weit und breit ist kein anderer Mensch zu sehen.
    Dann kommt die Polizei, nimmt dich fest und unterstellt dir das du das Kind überfahren hast.

    Bei deiner Einstellung bist du sicher damit einverstanden, dass man dich wegsperrt, wenn Polizei und Richter vermuten das du der Fahrer bist!!!:winken:
     
  7. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Nichts leichter als das!!!
    Die GEMA unterstellt einfach das Radio dient der Verkaufsförderung und das geht umso einfacher seitdem jeder Haushalt zwangsweise HHA zahlen muss, egal ob Radio oder TV vorhanden sind, die sogenannte "RTL Vermutung":eek::eek::D

    Die RTL Vermutung ist ein von mir erfundener Begriff, wann kriege ich jetzt meine Kohle von der VG Wort für diese Schöpfung?
    Dann kann man auch auf den Beitrag verzichten, Macht Sinn und senkt den Verwaltungsaufwand.
    Selbst der Zoll verzichten auf Geldeintreiberei wenn man nur knapp über der Freigrenze liegt.
    Der Verwaltungsaufwand kann dem Nutzer nicht GEMA pflichtiger Kunstwerke schlichtweg egal sein!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2015
  8. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Nachdem die GEMA Werbung für "Volksliedersingen im Café" in der Zeitung gelesen hat, hatte sie die Inhaberin des Cafes kontaktiert und ihr einen Meldebogen zugeschickt. Den hätte sie ausfüllen sollen mit den geplanten Liedern oder eben erwähnen müssen, dass es keine öffentliche Veranstaltung ist. Die GEMA hat nie etwas gehört und deswegen die Rechnung geschickt.

    https://medium.com/@jagermo/nein-die-gema-will-kein-seniorensingkr%C3%A4nzchen-killen-4a00b9346116

    Jetzt kann man die GEMA doof finden, aber zumindest zum Teil ist das Café auch selbst Schuld.

    Am besten bringst du auch noch Äpfel und Birnen mit rein, dann hat die Dämlichkeit des Vergleichs sein Maximum erreicht. Die Jurisdiktion und zum Teil auch die Legislative stellen die GEMA auf ein anders Level als Kindergeld, was auch vollkommen legitim ist. Sie macht das ja auch bei öffentlich-rechtlichem und privatem Fernsehen. Maut und Kindergeld behandelt sie auch nicht gleich.

    Die Rechtssprechung geht bei öffentlichen Veranstaltungen mit Musik davon aus, dass sie GEMA-Musik spielen (u.a. weil die GEMA ein Monpol hat). Das ist beim Kinderkriegen schon nicht der Fall, wenn du keine Kinder hast, bist du nicht die Ausnahme.

    Und der Gesetzgeber hat das vermutlich auch ein bisschen in den Gesetzen verankert, weil sie es für unverhältnismäßig hält, wenn die GEMA im ganzen Land und in jedem einzelnen Ort Spitzel verteilt und daher die Beweislast quasi umgekehrt, den Veranstalter zu verpflichten, die Lieder zu melden.

    Der Gesetzgeber hält es dagegen nicht für für unverhältnismäßig, dass du - optimistisch gerechnet - alle zehn Monate Kindergeld anmeldest. Für die Familienkasse wäre es nämlich im Gegenzug unverhältnismäßig, durch das Land zu reisen, an jeder Tür zu klingeln und die Kinder zu zählen, um dir (die GEMA) Geld zu geben.

    GEMA-Vermutung heißt nicht, dass die GEMA sagt "Wir glauben, du hast GEMA-Musik gespielt oder wirst sie spielen. Das macht jetzt bitte 30 Euro.". Sie heißt "Hallo, wir sind die GEMA. Bitte sag uns doch mal, was du genau vorhast und welche Lieder du spielen willst... hier hast du auch schon mal direkt eine Liste mit Liedern, für die man auf jeden Fall zahlen muss."

    Dann kannst du sagen, "hey, wir sind nicht öffentlich" oder "Wir haben nur Mozart gespielt, hier auch unser Flyer". Aber wenn du das nicht darlegst, dich also nicht verteidigst, DANN darf die GEMA entsprechend der GEMA-Vermutung eine Rechnung schicken.

    Du müsstest, sollten wir bei deinem dämlichen Vergleich bleiben, Merkel noch nicht sofort eine Rechnung schicken, sondern sagen "ich vermute, dass du mir Kindergeld schuldest." Dann kann die sagen, d̶e̶r̶ ̶N̶S̶A̶ ̶s̶i̶n̶d̶ ̶k̶e̶i̶n̶e̶ ̶I̶n̶f̶o̶r̶m̶a̶t̶i̶o̶n̶e̶n̶ ̶ü̶b̶e̶r̶ ̶K̶i̶n̶d̶e̶r̶ ̶b̶e̶k̶a̶n̶n̶t̶ ̶ es gibt keine Geburtsurkunden und dich auslachen.

    Deine Rechnung schickst du übrigens an die Familienkasse, die aber genau das macht, was ich dargestellt hab: erklären das keine Geburtsurkunde (oder GEMA-pflichtige Musik) vorliegt. Würdest du mit der Bestätigung unzufrieden sein und kein Geld bekommen, müsstest du im Zweifelsfall vor Gericht gehen - wie das auch die GEMA macht.


    Und um das Vorweg zu nehmen: Ich will nicht die GEMA verteidigen... ich habe nur was gegen dämliche Vergleiche, bei denen es mir persönlich zu peinlich wäre, die anzubringen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2015
  9. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Da widersprichst du dir aber teilweise, du verlangst das deutsche Künstler mehr Geld erhalten als andere.
    Du unterstützt auch das Künstler gar keine Vergütung von Youtube erhalten und das ist nunmal Fakt.
    Stellt sich die Frage, kann die Gema dauerhaft ihren vertretenen Künstlern das Geld verweigern sollte, oder ob es Youtube nötig hat die deutlich teureren deutschen Abgaben zu zahlen.
    Die Frage lässt sich leicht bneantworten wer da den längeren Hebel besitzt, vor allem da sich der eine der beiden bei der Bevölkerung, den Künstlern und der Musikindustrie noch unbeliebter macht, als er es ohnehin schon ist.

    Wenn ich für meine eigenen erstellten Daten (Powerpoint Präsentation, Excel Tabellen und Briefe usw., die ich selbst geschrieben habe GEMA abgaben auf die Rohlinge zahlen muss ist das einfach eine dreiste Abzocke ohne jegliche Gegenleistung der GEMA vertretenen Künstler.
    Und da brauche ich auch nicht für Youtube zu arbeiten, wenn die GEMA mich abzockt um zu wissen, das sowas nicht rechtens sein kann!!!
     
  10. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Es geht aber auch darum in welchem Maße die Verwertungsgesellschaften abkassieren.

    Für jedes verkaufte Smartphone ab 8GB kassieren die GEMA und andere VG 36,- €, darunter immer noch 12,- €
    In Österreich sind es knappe 4,- € und Geräte mit kleinerem Speicher nur 80 Cent.
    Noch ein paar andere "Abgaben"

    Laser Multidrucker 40 Seiten/m: 87,50 € pro Gerät
    Tintenstrahldrucker: 5-15,- € pro Gerät
    Multimedia-Festplatte mit Aufnahmefunktion: 34,- € pro Gerät
    Multimedia-Festplatte ohne Aufnahmefunktion: 19,- € pro Gerät
    DVD-Rekorder: 49,- € pro Gerät
    TV Geräte mit Aufzeichnungsmöglichkeit: 34,- € pro Gerät (dazu noch die Gebühren für den jeweilig verwendeten EPG, also die Eigenwerbung der Privaten)

    Alles Geld, dass mehr oder weniger ohne großen Aufwand fließt und die Kassen der VG bis zum bersten füllt.