1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.183
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ich will jetzt nicht bestreiten, dass die Rechnung der GEMA ein Fehler war, wie sie selbst zugegeben hat. Wenn aber jemand einen "Singtreff" in einer Zeitung annonciert, kann man ggf. schon den (falschen) Schluss ziehen, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Aber für GEMA-Hasser natürlich genau das, was sie brauchen. :D
     
  2. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Wenn die GEMA sich anständiger verhalten würde wäre sie auch nicht so verhasst.

    Von einem Kioskbesitzer Gebühren zu verlangen, weil im Hinterzimmer ein Radio läuft, ist einfach widerlich.
    Kleinere Künstler dürfen zwar ihre Mitgliedsbeiträge bezahlen, werden aber unter einem gewissen Betrag nicht ausbezahlt.
    Wenn GEMA-freie Musik irgendwo gespielt wird muss derjenige, der sie abspielt nachweisen dass sie frei ist.
    Grundsätzlich kassiert die GEMA auch für GEMA-freie Musik, dort wo Pauschalen gefordert werden.
    Und aus Omas Geburtstagsvideo noch Geld zu schlagen ist auch nicht gerade die feine Art.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.183
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Das ist nicht GEMA-pflichtig, sofern er nicht seine Kunden beschallt. Wenn er Musik nutzt, um seine Kunden zu unterhalten, nutzt er Musik und muss sie wie jeder andere Nutzer bezahlen.

    Macht Sinn, weil sonst noch mehr Geld in der Verwaltung versacken würden. Wer hat was von einer Auszahlung von 67 Cent? Der Verwaltungsaufwand für die Veranlassung der Zahlung ist deutlich höher.

    Wie willst Du das anders regeln? Soll die GEMA zu jedem Konzert jemand schicken? Dann werden die Verwaltungskosten ja noch höher sein und es kommt noch weniger bei rum bzw. die Tarife müssen erhöht werden, um diesen Verwaltungsaufwand abzudecken. Wenn der Auführende eine Liste mit Musik einreicht, die "out of copyright" ist, wird er auch nicht belangt. Wenn nicht, weil ihm das zu aufwändig ist, muss er eben die Pauschalen zahlen.

    Wenn Oma meint, ihr Geburtstagsvideo über Amazon zu verkaufen oder beim Media Markt ins Regal stellt, muss sie eben zahlen, da sie Musik gewerblich nutzt. Wenn Oma das nur privat nutzt und für ihre Enkel kopiert, kann sie auch niemand belangen.

    "Anständig" wird bei vielen hier wohl mit "kostenlos" gleichgesetzt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2015
  4. globalsky

    globalsky Talk-König

    Registriert seit:
    1. Juni 2004
    Beiträge:
    5.963
    Zustimmungen:
    1.173
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Satelliten-Empfang:
    - 13 Sat-Antennen (3 davon motorisiert)
    - größte Antenne: 220 cm Durchmesser
    - motorisiert: 150 cm, 180 cm, 220 cm
    - C-Band-Empfang: 220 cm
    - 11 DVB-S2-Receiver
    DVB-T/DVB-T2-Empfang:
    - Wendelstein (D), Brotjacklriegel (D)
    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Eine Frage am Rande:
    Du bist nicht zufällig irgendwo für die GEMA tätig?
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.183
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Nein! Aber mir war schon klar, dass mir das vorgeworfen wird, wenn ich mich am populistischen GEMA-Bashing nicht beteilige. Genauso wie hier im Forum nur HD+ Promoter, Sky Angestellte und Angestellte von Kabelunternehmen tätig sind, sofern von jemanden die Position eines dieser Unternehmen eingenommen werden müssen.

    Ich bin prinzipiell der Meinung, dass Urheber, sei es Filmurheber als auch Musikurheber, und auch Filmproduzenten (in diesem Forum auch als "Rechtemafia" bekannt, komisch dass hier alle von den Produkten dieser "Mafia" so angetan sind und sie nicht boykottieren) so wie jeder andere auch anständig vergütet werden müssen und auch berechtigt sind, Gewinne zu erzielen. Zu einem wesentlichen Teil erfolgt dies insbesondere im Musikbereich über Verwertungsgesellschaften, die Massennutzungen durch Dritte mit Tarifen belegen, da hier der Einzelne keine Chance hat, sein Geld einzutreiben. Das System ist nicht optimal, wenn man es kritisiert muss man aber auch genauer sagen, was man verbessern will. Die Kritik läuft immer darauf hinaus, dass möglichst gar nix vergütet werden soll und angeblich ist immer alles zu teuer. Wenn die GEMA nach 15 Jahren mal den Tarif für irgendwas anhebt, ist gleich Radau. Youtube scheint kurz vor der Pleite zu stehen, wenn sie das Gleiche zahlen wie die Nummer 2 im deutschen Markt, MyVideo. Das kann es nicht sein.

    Ach ja, Frage am Rande: Arbeitest Du und die anderen für Youtube? :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2015
  6. madmax25

    madmax25 Platin Member

    Registriert seit:
    11. September 2012
    Beiträge:
    2.122
    Zustimmungen:
    2.461
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ich wette, wenn die GEMA diese 67 Cent zu bekommen hätte, würde sie sehr wohl diesen Aufwand betreiben.
     
  7. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Dann erkläre das mal dem Kioskbesitzer, der dafür zahlen musste. Selbstverständlich war im vorderen Bereich noch etwas von der Musik wahrzunehmen, jedoch halten sich die Kunden meist nur 1-2 Minuten im Kiosk auf und kommen nicht wegen der tollen Musik.

    Leider hat dieser Kiosk jetzt geschlossen, da es sich nicht mehr lohnte.


    Ooooh, da müsste man ja arbeiten.

    Dazu werden ja Playlisten eingeschickt. Da wäre ein Vergleich mit dem GEMA Archiv die einfachste Lösung. Aber das ist ja ebenfalls Arbeit. Da lässt man das lieber den Veranstalter machen.

    Ich meinte damit Omas Video auf Youtube.

    Nein. Mit anständig meine ich moralisch und gerecht.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.183
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Das kann sein (vielleicht nicht unbedingt bei 67 Cent), geht aber auch nicht anders, da die GEMA Massennutzungen verfolgt und eben auch kleinere Beträge in Rechnung stellt (was weiß ich, 20 Euro für eine Veranstaltung). Wenn bekannt wird, dass die GEMA alles unter 500 Euro auf sich beruhen lässt, zahlt keiner mehr freiwillig.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.183
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Glaub ich nicht, aber egal. Wegen der GEMA hat der geschlossen, wel er keine 20 Euro zahlen konnte? Radio ausmachen war dann keine Alternative?



    Gut, dass Du ein Experte in Betriebswirtschaft bist...:rolleyes: Aufwand im Verhältnis zum Nutzen?


    Wenn die GEMA das macht, muss es vergütet werden, ist doch logisch. Sollen die für 20 Euro Einnahmen 10 Stunden recherchieren? Wie soll die GEMA Recherchen für jedes beschissene Konzert in Deutschland machen. Die Verwaltungskosten sind der Hauptvorwurf der Musikurheber, sollen die noch höher steigen?



    Erstmal, warum muss das auf Youtube? Zum Zweiten frag nach bei Youtube, warum sie das nicht angemessen vergüten wollen, anders als ihre Konkurrenten in Deutschland. Ansonsten Tipp: einfach bei MyVideo einstellen, die vergüten die GEMA und damit die Urheber anständig. Dann Link an die Freunde des Kaffeekränzchen und alles ist gut.

    Ein hehres Ziel! Dann mach mal ein paar Tarifvorschläge.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2015
  10. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Der Kiosk hat nicht wegen der GEMA geschlossen. Es kommen allerdings in der heutigen Zeit immer mehr Kosten auf einen zu und die Margen werden immer geringer. Da gibt es dann irgendwann nur einen Weg. Schließen.
    Man kann die Kuh nur solange melken, bis sie tot umfällt.