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Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2015.

  1. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig


    Ich hab mal auf YouTube ein Video entdeckt
    https://www.youtube.com/watch?v=HxBmq7OCz_o

    Das sollte ich auch machen
    Hab also kurz durch das Angebot von Cablecom gezappt. Jeder Sender eben etwa 4 Sekunden. Video hochgeladen und dann wieder vergessen, da es wohl wirklich was geekiges ist.

    Lange später bekam ich eine Mail, dass mein Video gesperrt wurde. Von der Uefa!
    Als ich durch die Sender zappte, lief auf ITV1 offenbar ein CL Spiel. Diese 4 Sekunden waren für dieses widerliche, gierige Pack genug, ein ganzes Video zu sperren!
     
  2. LHB

    LHB Institution

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Die enthalten nicht alle Musik!
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Dann würd ich mal überprüfen, ob ihr nicht ein paar Tausend zuviele Zimmer gemeldet habt. Hab mal ein bißchen die Tarife gegooglet und auch eine Tarifaufstellung der DKG gefunden, dass können nicht mehr als 7 Euro irgendwas für die Kabelweitersendung pro Zimmer pro Jahr sein (spezieller Krankenhaustarif der DKG) und ggf. nochmal 3 Euro irgendwas pro Zimmer pro Jahr für "sonstige Musiknutzung" sein. Selbst wenn da noch was dazukommt (Patientendisco etc.) kommst Du nie auf diese Summen. Vielleicht hast Du aber auch die GEMA mit der GEZ (bzw. ihrer Nachfolgeorganisiation) verwechselt. Da fällt natürlich deutlich mehr an...

    http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/132...EMA__GVL__VG_Wort__VG_Media_sowie_ZWF_ab_2015

    Mit Musiknutzung hat das im Übrigen sowieso wenig zu tun, da die GEMA das Inkasso für alle möglichen Verwertungsgesellschaften übernimmt, nicht nur im Bereich Musik.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2015
  4. globalsky

    globalsky Talk-König

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ein GEMA-Vertreter war da vor Ort und hat nach Sichtung des Gebäudes die Höhe der zu entrichtenden Gebühren festgelegt. Ich habe den letzten Bescheid selbst gesehen und kann Dir mitteilen, dass die von mir angegebene Höhe stimmt.
     
  5. vivaforever

    vivaforever Senior Member

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Dann wird eben was anderes eingeblendet. YT spielt nach den Regeln des Marktes. Könnte bei der GEMA nicht auch Honecker die Geschäfte führen?
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Und nicht nur die GEMA......
    Ja D "gönnt" sich gleich 13 Verwertungsgesellschaften. Sonst würde wahrscheinlich "die Welt untergehen", wenn es nicht so wäre.
    Frage mal die Kabelanbieter, Gemeinschaftsantennenanbieter nach der VG Media.... und was deren "Begehren" so ist.

    Das "mehrfach abfassen" in D ist es ja, dass man keinerlei Verständnis mehr für Verw.Gesellschaften hat. Hier etwas, da etwas und dort eine Pauschale auf alle physischen Datenträger, woanders nach Klickzahlen oder nach angenommener Besucherzahl, usw. Ach es fält einen gar nicht alles so ein, was da in den letzten Jahrzehnten so alles "abging". Stichwort EPG....
    Globalsky hatte ja auch ein paar gute Bsp. gebracht.
    Böswillig formuliert, ist das Vorhandensein von Verwertungsgesellschaften, Grundlage dass ein paar Beamte jene beaufsichtigen "dürfen".
    Nur ob es dafür gleich 13 bedarf, lasse ich offen.
     
  7. Wambologe

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Es wird bereits eine neue Tafel eingeblendet. Vor über einem Jahr hat das Landgericht München bereits ein Urteil gefällt. Seitdem steht dort "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten."

    YouTube ist gegen das Urteil vorgegangen und jetzt in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht gescheitert.

    Wieso sollten sie es kennen? Sie dürfen die Videos eh nicht anschauen.
     
  8. yoshi2001

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Selbst wenn YouTube die Tafel ändert auf "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Deutschen Rechteverwertung bisher nicht einigen konnten." erkennt man trotzdem das die GEMA den Hals nicht voll bekommt.

    Aber nebenbei angemerkt, ich hab schon ewig diese Sperrtafeln nicht mehr gesehen!
    Proxy und diverse Browseraddons sei dank!
     
  9. alter sachse

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Wieso bloss bei der Gema ?? Soweit bis zum Staatsfensehen haben es die ÖR ja nicht dann wär gleich alles Beisammen und da er das alleinige Sagen gehabt hätte auch Billiger.:)
     
  10. Wambologe

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    nicht selbst wenn... YouTube hat die Tafel geändert.