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Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2015.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Oder für fremde Leistung.:)

    Wenn ich meine Musik gegen Eintritt im Saal spiele, muss ich abhängig von Saalgröße und Kartenpreis Gebühren an die GEMA abführen.
    Und davon bekommt der Dieter einen Teil ab.

    Die Abgaben, die Konzertveranstalter für eine junge Nachwuchsband abführen müssen, landen so über die Umverteilungsmaschinerie der GEMA in den Taschen der Bohlens und Grönemeyers. Weniger als 10 Prozent der in der GEMA organisierten Künstler erhalten über 70 Prozent der ausgeschütteten Summe...
    Ändern kann dies die spärlich entlohnte Mehrheit der Künstler nicht, nur "ordentliche Mitglieder" können die Auszahlungsmodalitäten ändern und "ordentliches Mitglied" der GEMA wird man nur, wenn man einen außerordentlichen Umsatz vorweisen kann.


    Quelle
     
  2. Hugo Armani

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    So langsam wächst mein Verständnis für Raubkopierer, Fragensteller sei Dank!:winken:
     
  3. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    @Schnellfuß

    Vielen Dank für den Link. Der Bericht zeigt die unsäglichen Gebahren dieses Vereins in aller Deutlichkeit auf.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Schade nur, dass sowohl die Veranstaltungstarife als auch die Verteilungspläne inzwischen geändert wurden, insofern ziemlich kalter Kaffee...

    Im Übrigen hat der (veraltete) Artikel auch nicht gesagt, dass Bohlen zuviel kriegt, sondern die Klassikkomponisten. Von dem jetzt stärker auf tatsächliche Nutzung abstellenden Tarifen, die da gefordert werden, wird Bohlen wohl im Ergebnis noch mehr profitieren...
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2015
  5. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    OK, dann ändere ich das mal dahingehend ab.

    @Schnellfuß

    Vielen Dank für den Link. Der Bericht zeigt die unsäglichen Gebahren dieses Vereins, zumindest bis 2009 in aller Deutlichkeit auf.
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Fall es Dich interessiert, bei wikipedia steht dazu einiges, insbesondere auch was geht und was nicht geht. Heino hatte insbesondere Mühe, ein Musikvideo aufzunehmen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mit_freundlichen_Gr%C3%BC%C3%9Fen_%28Album%29

    Auf was soll ich da eingehen? Das ist doch nur eine pauschale Behauptung von Dir. Welcher Tarif gilt denn für "unbeteiligte Dritte" und stellt eine "Abzocke" dar? Oder redest Du von der ach so schützenswerten und völlig unbeteiligten Youtube-Plattform, die von der GEMA abgezockt wird?
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2015
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Er hat nur eine CD gekauft, nicht aber das Recht zur Vervielfältigung der CD von Dieter erworben. Steht auf der CD extra drauf! Solche Vervielfältigungen bedürfen nämlich der Zustimmung des Urhebers. Wenn Bohlen-Fan :D den Titel auf sein Smartphone packt, erweitert er ja auch seine Nutzungsmöglichkeiten, da er den Dieter noch besser und häufiger hören kann.

    BohlenFan hat aber Glück, da das deutsche Urheberrecht dem Dieter zumutet zu akzeptieren, dass BohlenFan für sich in gewissem Umfang Privatkopien anfertigt. Da das aber einen Eingriff in Dieters Eigentumspositionen (das Urheberrecht fällt auch darunter) ist, ist dies grundgesetzlich nur zu rechtfertigen, wenn Dieter dafür von BohlenFan eine angemessene Vergütung erhält, über die Abgabe auf Speichermedien.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2015
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    So gravierende Änderungen?

    Moment, "GEMA-Profiteure Mainstream und Klassik", heißt es wörtlich.
    Die Klassikkomponisten haben übrigens meist schon auf Torfatmung umgestellt. tot. Wie können die da überhaupt "zuviel kriegen"?
     
  9. FilmFan

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ein Grund mehr, gegen die GEMA zu sein.

    Es geht vor allem darum, daß man bei nahezu jedem Kauf elektronischer Geräte und Datenträger Abgaben an die GEMA zahlen muß. Dazu gehören aber auch Sachen wie Privatvideos mit Musik im Hintergrund auf YouTube.
     
  10. uklov

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