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Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2015.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Und wenn Heino oder Helene Fischer einen neuen Song brauchen, dann müssen sie auch noch mal voll bezahlen! Jetzt darfst Du zweimal raten, was sie öfter benötigen, ein neues Instrument oder einen neuen Song. :rolleyes:

    Richtig, der Instrumentenbauer bekommt für jede erstellte Gitarre nur einmal Geld, warum soll es dem Komponisten da besser ergehen? Der Instrumentenbauer muß (üblicherweise) sein Leben lang arbeiten, um leben zu können, warum soll das beim Komponisten anders sein?

    ... sagt der Täter zum Opfer. Das ist an Häme nicht mehr zu überbieten, da das ja gerade für Deine Berufsgruppe gilt, wenn die ohne GEMA-Abzocke nicht überleben können.


    Eine Million Euro für einen Tag Arbeit? Du bist ja raffgieriger als der schlimmste Kapitalist. :eek:

    Es steht dem Songschreiber frei, mit dem Interpreten einen Vertrag zu machen, daß er an den CD-Verkäufen beteiligt wird.

    Natürlich muß auch eine Coverband zuvor einen Vertrag mit dem Komponisten bzw. dem Rechteinhaber machen. Das ist ja auch heute schon der Fall, wenn die Songs (auf CD) veröffentlicht werden.

    Das Schlimme ist ja nur, daß das alles aktuell nicht nur unter den beteiligten Personen ausgehandelt wird, sondern daß auf Verdacht eine ganze Nation in Sippenhaft genommen wird. Das ist noch schlimmer als die HHA und erinnert schon stark an Dinge wie eine Schutzgelderpressung durch die Mafia.

    Interessant, daß Du einen(!) Songschreiber mit Tausenden von normalen Arbeitern und einen(!) Song mit Millionen von produzierten Autos gleichsetzt. Da sieht man wenigstens, wie abgehoben Du argumentierst.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ja, da Helene jedes Mal arbeitet, wenn sie mit ihren Auftritten Geld verdient. Was macht die Komponistin in der Zeit? Die liegt faul zu Hause auf dem Sofa herum.

    Und wie schon gesagt, sie hätte mit Helene einen anderen Vertrag aushandeln bzw. bei der Berufswahl die Augen aufmachen können. ;)

    Erstens habe ich gegenteiliges geschrieben und zweitens könnte er gar nicht schmarotzen, da er selbst Arbeit erbringen muß, nämlich das Singen und was dazu gehört. Dem Komponisten würde dadurch auch weder Arbeit entstehen noch Geld verloren gehen.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Die Antwort wird anders ausfallen, als Du denkst.



    Die Zahl der Kompnisten, die nur als "One Hit Wonder" überleben, dürfte sich auch in Grenzen halten.


    Is was mit Mutti?



    Woher willst Du wissen, wieviel "Arbeit" ein Song war? Meinst Du die schreiben zwei pro Tag?


    Genau darauf hat er aber keinen Bock sondern macht das über die GEMA. Weil er nicht von morgens bis abends Verträge mit irgendwelchen "Interpreten" machen will.

    Genau dafür haben die Komponisten die GEMA gegründet, um das abzuwickeln. Niemand will 0,20 Euro-Verträge fürs Hochzeitsbands. Und auch die Bands wollen nicht erst zum Telefon greifen und den Rechteinhaber ermitteln, bevor sie einen Wunschtitel spielen. Das System hat sich, auch wenn Du es nicht glauben magst, gut bewährt für die Musiknutzer und die Komponisten und Textdichter. Man hat einen Tarif und nachdem kann man abrechnen.

    Heino hatte überigens mit niemanden einen Vertrag, als er die Musik von Dritten (auch auf CD) nachgesungen hat. Trotzdem hat es in den Kassen der Komponisten gut geklingelt. GEMA sei Dank!

    Das muss man nicht mehr kommentieren. :winken:


    Das Autobeispiel war ursprünglich nicht von mir. Vielleicht solltest Du gleichwohl das Beispiel mal nachvollziehen. Nach Deiner Argumentation dürfte ja jeder Koreaner einen BMW 3er nachbauen. Es ist eben ein Unterschied, ob ich eine Leistung mehrmals verkaufen kann (Autos, Stühle etc.), oder ob ich damit leben muss, dass mein Werk sehr leicht auch durch Dritte reprodiziert oder genutzt werden kann.


    Oder eben nicht, weil jetzt ja doch wieder alles vergütet werden muss und soll. Was willst Du denn eigentlich, außer Deinen Hass auf die GEMA ausleben?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2015
  4. NFS

    NFS Institution

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Da könnte nur Murks bei herauskommen.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Aus der Branche weiß ich aber, daß das so einfach nicht geht (man unterscheidet zwischen einmalig aufführen und veröffentlichen). Er mag meinetwegen einen Vertrag mit der GEMA statt mit den Komponisten direkt haben (dagegen ist ja auch nichts einzuwenden). Das Problem ist aber, daß die GEMA unbeteiligte Dritte abzockt - darauf gehst Du ja leider nicht ein.
     
  6. FilmFan

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

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  7. Hugo Armani

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Dieter Bohlen Fan Filmfan hat den Dieter aber schon bezahlt als er seine CD gekauft hat.
    Warum will Dieter nochmal Geld von Filmfan?
    Welche Leistung Leistung erbringt der Dieter denn wenn Filmfan den Dieter auf sein Smartphone packt?
    Ich will es dir verraten, überhaupt keine, der Dieter will Geld für Null-Leistung!
     
  8. NFS

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Das Beispiel ist aber ein Einzelfall und kein Dauerzustand.
     
  9. Hugo Armani

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Eine halbe Million ist vollkommen unrealistisch vom Verhältnis Arbeitsaufwand zur Entlohnung, ganz egal wie erfolgreich der Song wird.
    Der Arbeitsaufwand wird dadurch nicht im Nachhinein grösser

    Orientiere dich mal am gesetzliches Mindestlohn, da kommen wir der Sache schon näher.
    Anschliessend Umsatzbeteiligung an den CD Verkäufen und fertig.
    Danach wird dann wieder weiter gearbeitet!!!
     
  10. Hugo Armani

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Na dann wird ja jetzt wohl plötzlich jeder denken das Youtube schuld ist:D

    Dein Problem ist wohl die Ländersperre, vielleicht zeigt dir ja jemand wie kinderleicht man die umgehen kann, dann gefällt dir Youtube sicher besser. :D