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Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2015.

  1. FilmFan

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Was mal wieder ganz vergessen wird, ist, daß die GEMA (moralisch) ungerechtfertigt bei Dritten abkassiert. Überspitzt gefragt: Warum bekommt ein Dieter Bohlen 36 Euro, wenn ich mir ein Smartphone kaufe?

    Wenn ich mal ausrechne, für wieviel Geld ich hier Technik stehen habe, und wieviel davon die GEMA kassiert hat ... :eek:
     
  2. Wambologe

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Was moralisch ist, darüber können wir noch Seiten diskutieren. Andere finden, dass es moralisch ist, für die Möglichkeit des Kopierens bezahlt, die man offiziell nicht erwirbt. Aber wie schon gesagt: Ich bin auch kein Fan der Argumentation, weil es in den Privatbereich geht und der Staat meiner Ansicht nach möglichst wenig in den Privatbereich eingreifen sollte. Dazu gehört auch, dass Staat und Urheber tolerieren, wenn etwas auf einen USB-Stick kopiert oder ein Artikel ausgedruckt wird und die Produkte sehr wahrscheinlich auch im direkten Umfeld bleiben.

    Ich kann die Argumentation allerdings nachvollziehen. Wobei dann ja eine interessante und bislang hier noch nicht diskutierte Frage ist:Würden solche Pauschalabgaben nicht auch Tauschbörsen im Netz legitimieren? Das wäre zumindest aus meiner Sicht die moralische Konsequenz, wenn man schon pauschal gezahlt hat, privat Kopien anfertigen zu dürfen.

    Andere würden jetzt argumentieren, dass Tauschbörsen öffentlich sind. Aber das wäre in der Tat ein Modell, das ich grundsätzlich interessant fände. Es greift zwar auch weiterhin in den Privatbereich ein, es ist aber konsequenter als das bisherige Modell und entkriminalisiert ein paar Bereiche im Gegenzug.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Mai 2015
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Weil damit zu rechnen ist, dass Du Dein Smartphone vollklatschst mt Songs von Dieter Bohlen! Was machst Du denn mit dem Speicher? Leer lassen? Dann kauf halt Smartphone mir einem kleineren Speicher. Selbst drauf singen? Sag mal ganz konkret, was du auf Deinen 32 GB (oder gar 64 GB) denn so drauf hast?

    Die Tarife werden festgesetzt, nachdem man Marktforschung darüber gemacht hat, was üblicherweise auf dem Speicher eines Smartphone gespeichert wird. Das werden bei den meisten Menschen Musik und Filme sein. Aber ist schon klar, hier im Forum singen wir alle selbst und stellen nur unsere Homevideos von der Oma rein rein, daher müssen wir nix zahlen und die Welt ist einfach nur ungerecht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2015
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Der Instrumentenbauer hat bereits Geld für das konkrete Instrument bekommen. Und noch schlimmer: Gemeinerweise muss Heino jede Gitarre, die ihm kaputt geht nochmal voll bezahlen! Und wenn Helene Fischer am gleichen Abend eine Gitarre braucht, muss sie auch löhnen. Nach Deiner Lesart kann der Komponist nur eine individuelle Gitarre bauen und wird dann nie wieder von irgend jemand vergütet. Das magst Du ungerecht finden (Augen auf bei der Berufswahl!), die meisten verstehen das aber.

    Der Übersetzer wird vom Verlag bezahlt und bekommt in der Regel, zumindest bei finktionalen Stoffen, über diesen eine Umsatzbeteiligung. Der Verlag bezahlt den ursprünglichen Urheber und den Bearbeiter (Übersetzer)

    Wenn dem Songschreiber für jeden Song eine halbe Million gezahlt würde, wäre das kein Problem, dass er einen "Buy-Out" einräumt. Nur leider zahlt das niemand, da keiner weiß, wie erfolgreich Musik ist und deshalb wird der Songschreiber nach seiner tatsächlichen Nutzung vergütet. Wenn Dritte seine Leistung nutzen, zB eine Coverband, muss eben gezahlt werden. Ein Automobilhersteller würde auch nicht überleben können, wenn er von jedem neuen Modell nur ein Stück verkaufen dürfte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2015
  5. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Auf meiner Speicherkarte sind Songs aus meiner CD Sammlung, für die ich ja auch schon GEMA bezahlt habe.
    Wären es Downloads, beinhalten diese ebenfalls schon GEMA Gebühren.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Programme, Daten wie Landkarten, eigene Fotos, usw. - ich kaufe mir doch kein Smartphone, um (illegal) Musik zu hören.

    Sprich, es wird auf Teufel komm raus abgezockt. So ein Geschäftsmodell macht jeder kriminellen Vereinigung Ehre.

    Gut erkannt. Und selbst wenn ich Sendungen (dabei rede ich gar nicht mal von Filmen) aus dem Fernsehen aufzeichne, so haben die Sender ja bereits für die Ausstrahlungsrechte bezahlt. Warum sollte ich (für das zeitversetzte) Anschauen noch einmal bezahlen müssen?

    Und auch noch einmal der Hinweis, daß es gerade darum geht, das Texter und Komponisten nicht gesetzlich besser gestellt werden wie ihre Interpreten und alle anderen arbeitenden Menschen auf der ganzen Welt. Darum sind Hinweise auf die aktuelle Gesetzeslage diesbezüglich nicht zielführend.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Nein, hast Du nicht. Du hast nur die eine Kopie bezahlt, also das Hören Deiner gekauften CD im privaten Kreis. Das weitere Vervielfältigungsrecht oder auch das Aufführungsrecht liegt beim Urheber, das hast Du nicht vergütet.. Das Gesetz räumt Dir das Privatkopieprivileg ein, wenn Du entsprechend eine angemessene Vergütung über das Speichermedium zahlst, darfst Du gleichwohl weitere Vervielfältigungstücke anfertigen, ohne den Urheber fragen zu müssen. Wenn Du weitere Rechte haben willst, müsstest Du die bezahlen. Den meisten wird es aber lieber sein, über das Speichermedium zu bezahlen, als per se bei jedem Song einen Aufpreis für bis zu 7 Kopien zu zahlen. Man kann natürlich das Privatkopieprivileg auch abschaffen und Kopien verbieten. Ist Dir das lieber?

    Das Fernsehen hat für die (Live-)Ausstrahlung Geld bezahlt, wenn Du vom Privatkopieprivileg Gebrauch machen willst, um die Sendung aufzuzeichnen musst Du natürlich eine angemessene Vergütung über das Speichermedium zahlen. Nur unter dieser Voraussetzung, ist der Urheber gezwungen es zu akzeptiern, dass Du seine Leistung vervielfältigst.

    Sie werden definitiv nicht besser gestellt als andere Menschen auf der Welt. Die Interpreten werden auch vergütet, über ihre Verwertungsgesellschaft GVL, zB wenn seine Tonaufnahme im Radio gespielt wird. Anders als der Komponist hat aber der Sänger zB die Möglichkeit immer wieder Geld zu verdienen durch Konzerte. Dies willst Du dem Komponisten aber abschneiden, der tritt ja nicht nochmal auf. Also Helene darf weiter durch das Trällern von Atemlos Geld scheffeln, die Komponistin von "Atemlos" nicht. Ist das gerecht?

    Es gibt einen großen Unterschied zu den sonstigen arbeitenden Menschen in der Welt, ihre Leistung wird über den ursprünglichen Arbeitgeber hinaus von Dritten genutzt und damit auch Geld verdient wird. Wenn Du für Schreiner A einen Stuhl baust, hat Schreiner B davon erstmal gar nichts sondern muss ebenfalls einen Stuhl bauen. Interpret B spart es sich aber, selbst ein Lied zu komponieren sondern kann einfach "schmarotzen".

    Mir ist auch nicht klar, was Du mit, es darf nur einmal bezahlt werden, meinst. Einerseits sagst Du, der erste Interpret soll mehr Kohle zahlen, andererseits soll der zweite Interpret nix mehr zahlen (zB Toten Hosen Erstverwerter, Heino Zweitverwerter). Warum soll dann der erste Interpret überhaupt was zahlen?

    Du kannst ja die Rechtslage so blöd finden, Deine Forderungen beinhalten mehr oder weniger eine Abschaffung des Urheberrechts und eigentlich auch des Patent- und Geschmacksmusterrechts Jeder darf die Leistung eines Dritten frei nutzen. Dann gründe mal eine Partei und versuch Dein Glück!
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2015
  8. RPSmusic

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ganz nebenbei gefragt...
    Wenn diese Sperrtafeln rechtswidrig sind, wieso erscheinen sie dann dennoch permanent bei YouTube, obwohl das Urteil bereits viele Tage alt ist.
    Sehr merkwürdig.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Die Sperrtafeln sind nicht rechtswidrig, lediglich der Hinweis darauf, dass die GEMA sich weigern würde die Rechte einzuräumen (weil das hanebüchener Unsinn ist). Der neue Text ist ok, der sagt aber nur dass sich GEMA und Youtube bisher nicht verständigt haben. Oder nehmen die noch den alten Text? Bin so selten bei Youtube, weil die im Musikbereich so schlecht sind. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2015
  10. Wambologe

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Das Urteil ist im Grunde schon über ein Jahr alt und wurde erstmals vom Landgericht München gesprochen. Seitdem lautet der Text "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten."

    Zuvor stand "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."

    YouTube ging gegen das erste Urteil vor und ist jetzt in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht gescheitert.