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Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2015.

  1. marcol1979

    marcol1979 Senior Member

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    Sind sie doch auch, wo ist also das Problem ?
    Oder hat sich das Gericht auch schmieren lassen ?
     
  2. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Oder So:

    Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar weil die GEMA mehr Geld haben will als in anderen Ländern üblich ist und somit die Künstler, die in der GEMA organisiert sind leider komplett leer ausgehen.
    Bitten nutzen sie zum Anschauen den Proxy ihrer Wahl.
    Hinweis an die Künstler:
    Suchen sie sich besser einen Interessenvertreter, der auch dafür sorgt das sie an den Werbeeinnahmen von Youtube teilhaben können, so wie weltweit andere Künstler schon von Youtube profitieren.
     
  3. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Die GEMA sagt: "Youtube ist so groß, die habens dicke genug, zahlen kaum Steuern und sollen gefälligst zahlen."
    Youtube sagt: "Die GEMA hält sich für größer als alle anderen Rechteverwerter in der Welt, die sollen auf den Teppich kommen und uns ein marktübliches Angebot machen."

    Patt!

    Gruß Holz ;)
     
  4. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Vollkomen richtig, ausserdem wäre es den Künstlern aus anderen Ländern auch nicht fair gegenüber wenn deutsche Künstler weitaus mehr Geld erhalten würden als sie selbst, die gebotene Leistung ist schliesslich prinzipiell identisch.
     
  5. Gorcon

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Daran wird sich nichts ändern. Die Gema (nicht Youtube!) verlangt das so.
     
  6. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Du triffst den Nagel auf den Kopf. Besser hätte man die GEMA nicht beschreiben können.
     
  7. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ich glaube aber nicht, dass die Gema verlangt, das Bild von Privatleuten aus aller Welt zu sperren. Es sollte reichen, ihre urheberrechtlich geschützten Musikwerke zu sperren.

    Gruß Holz ;)
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Lies einfach mal den Artikel. Die GEMA darf gar keine Lizenzierungen ablehnen, es gibt einen Abschlusszwang! Wenn Youtube behauptet, dass die GEMA ihnen die Rechte nicht geben will, ist das völliger Bullshit.

    Na Hauptsache das Weltbild stimmt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2015
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Den Aufwand wird Youtube nicht machen. schließlich müssten sie dann Änderungen am Video vornehmen (was sie wiederum nicht dürfen).

    Der Verfasser kann dies ja selbst tun.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Mmh, was sagst Du denn, wenn Dein Arbeitgeber Dir morgen sagt, dass er Dir nur noch die Hälfte zahlt weil es nicht fair ist, dass Du mehr verdienst als ein vergleichbarer Arbeitnehmer in einem anderen Land? Die gebotene Leistung ist schließlich prinzipiell identisch. :confused:

    Im Übrigen geht es auch um die Vergleichbarkeit mit anderen Verwertern. Warum soll Youtube weniger Geld zahlen als MyVideo? Und auch muss die Vergleichbarkeit zu anderen Musiknutzungen, zB von Radiosendern gewahrt bleiben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2015