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Urteil: Facebook-Konto nicht vererbbar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. Mai 2017.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Was mit den Konten von sozialen Netzwerken geschieht könnte ja jemand per Testament verfügen. Es müssten dazu allerdings die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedigungen geschaffen werden.

    Ich bin dennoch dafür dass die Mitgliedschaft in einem sozialen Netzwerk mit dem Tod einer Person endet u. dass der Nachlassverwalter(?) rechtlich die Erlaubnis erhält das betreffende Konto zu schließen.
    Sonst hat man die reale Welt verlassen, lebt vermeintlich für andere Leute in der virtuellen Welt weiter. Ist das wirklich so gewollt?
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Mai 2017
    FilmFan gefällt das.
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    Wenn jemand im Testament explizit verfügt das die Zugangsdaten an jemanden weitergegeben werden sollen, dann fände ich das okay, wenn es getan wird.

    Aber der Standardfall muss bleiben, das wenn im Testament nichts anderes vereinbart ist, das dann die Zugangsdaten nicht weitergegeben werden.

    In dem Fall hätte das aber nichts geändert. Denn wenn sie nichtmal eine Abschiedsnachricht hinterlassen hat, dann hätte die bestimmt auch kein Testament gemacht, indem sie jemanden die Zugangsdaten vermacht hätte.

    Ich würde schon wollen das die Seite aktiv bleibt, dann dann können sich Freunde und Bekannte wenigstens noch von Zeit zu Zeit die geposteten Sachen ansehen, werden an den Geburtstag oder gemeinsame Ereignisse erinnert, können Gedenkpostings verfassen, etc.

    Und auch in der realen Welt werden doch nicht sofort alle Spuren getilgt. Wenn jemand verstirbt werden z.B. auch nicht sofot alle Unternehmsbroschüren neu gedruckt, damit dort der Verstorbene ja nicht mehr zu sehen ist.

    Handlungsbedarf sehe ich eigentlich nur, wenn mit dem Konto eines Verstorbenen Unfung getrieben wird, also dort Spam oder gar Schmähpostings verfasst werden. Aber das ist ja zum Glück dann doch eher selten.

    Und in dem Fall bei Facebook der Nachlassverwalter schon die Möglichkeit entweder das Konto in einem Gedenkzustand versetzen zu lassen, wo dann nicht mehr dort gepostet werden kann. Oder das Konto ganz löschen zu lassen. Nur die Zugangsdaten werden eben in keinem Fall an die Hinterbliebenen herausgegeben. Und das finde ich gut so.
     
  3. Gorcon

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    Sehe ich auch so!
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Möglicherweise wird es dazu zukünftig noch eine gesetzliche Regelung geben, ausserdem ist das noch keine Entscheidung der obersten gerichtlichen Instanz.
    Erst wenn sich der BGH mit diesem Thema beschäftigt hat dürfte rechtlich Klarheit bestehen.

    Weshalb sollten die geschriebenen Beiträge gelöscht werden? In normalen Foren ist es doch auch möglich als Mitglied auszuscheiden ohne dass die eigenen vorhandenen Beiträge im Forum gelöscht werden.

    Das kommt wohl ganz auf das Unternehmen an, würde ich behaupten.

    Wenn der Verstorbene es so gewollt hat dann müssten soziale Netzwerke den Hinterbliebenen einen Einblick in den persönlichen Bereich des Kontos gewähren.
    Nur neue Beiträge dürften diese nicht verfassen (können).

    Rechtlich unklar ist derzeit nur wie die Sache bei Leuten gehandhabt werden soll die zu Lebzeiten keine Willenserklärung abgegeben haben. (Betrifft nicht nur den Fall Selbstmörder, sondern auch Leute die unerwartet eines natürlichen Todes sterben oder tödlich verunglücken, bevor diese ein Testament machen konnten.)
    Und genau dieser Fall dürfte noch von der höchsten richterlichen Instanz geklärt werden, möglicherweise wird es zukünftig Gesetze geben die dies regeln.
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    Wenn der Verstorbene explizit gewünscht hat das die Hinterbliebenen Einblick erhalten, dann könnte ich schon damit leben das der Plattformbetreiber das auch gewährt.

    Rein rechtlich sehe ich da aber trotzdem ein Problem. Denn beim Zugriff auf das Nachrichtenpostfach müssten eigentlich auch die Absender der Nachrichten um ihre Zustimmung gefragt werden.

    Der Standardfall muss auf jeden Fall bleiben, das wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, das dann niemand Zugriff bekommt.

    Denn was man seinen Angehörigen zu Lebzeiten nicht zeigen wollte, das will man ihnen in der Regel auch nach dem Tod nicht zeigen.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Klar, weil zu Lebzeiten der Empfänger Dich auch jedes mal um Zustimmung gefragt hat, wenn er den Inhalt Deiner Nachrichten weiter verbreitet hat. :whistle:

    Woher meinst Du zu wissen, was derjenige zu Lebzeiten wollte? Nur weil ich nicht alles jedem erzähle, heißt das noch lange nicht, daß ich es bei Gelegenheit oder auf Nachfrage nicht doch getan hätte.
     
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    Das sich Privatleute daran nicht so streng halten ist natürlich so, aber ein Unternehmen kann nicht so einfach Daten ohne Zustimmung aller Beteiligten weitergeben.

    Solange man lebt kann man ja gezielt bestimmen wa man weitergeben möchte und was nicht. Aber mit einem Zugriff auf einen Account würde man ja sämtliche Nachrichten weitergeben. Und das wird wohl kaum jemand wollen. Kann mir nicht vorstellen das jemand garkeine Geheimnisse hat.
     
  8. FilmFan

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    Glaub mir, wenn Du tot bist, dann ist Dir alles egal ...
     
  9. derRonny

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    Mensch, da muss ich dir direkt mal Recht geben.
    Als wenn sich jemand Gedanken darüber macht, außer natürlich Martyn, was mit seinem Facebookbums nach dem Tod passiert.
     
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