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Urteil: Facebook-Konto nicht vererbbar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. Mai 2017.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nur geht es da nicht um die Privatsphäre!
    Sondern um die Aufklärung einer möglichen Straftat.
    Ich denke Du würdest anders denken wenn Dir so etwas in der Familie passiert
     
    Winterkönig, RPSmusic und Real-dBoxer gefällt das.
  2. Martyn

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    Aufklärung von Straftaten ist aber nicht die Sache der Angehörigen, sondern von Staatsanwaltschaft und Polizei.

    Wenn es einen hinreichenden Anfangsverdacht für sowas gäbe, würde schon längst ermittelt werden. Und dann würde natürlich Facebook auch kooperieren.
     
  3. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    mag sein, geht aber den angehörigen genauso etwas an!
    Ist es ja!
     
    Winterkönig gefällt das.
  5. Hose

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    Ich habe die privaten Briefe dem Absender mit einem kurzen Vermerk zukommen lassen. Natürlich ohne sie zu lesen. Rechnungen u.ä. wurden bearbeitet.
    Was das Gesetzt da sagt weiß ich allerdings nicht.
     
  6. Martyn

    Martyn Institution

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    Wenn sie den Angehörigen etwas hinterlassen hätte wollen, hätte sie die Möglichkeit gehabt ganz klassisch einen Abschiedsbrief zu hinterlassen, oder eben einfach noch mal schnell was auf die Mailbox sprechen. Also kann man nur davon ausgehen das sie es nicht wollte.
     
  7. FilmFan

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    Wenn sie kurz vorher auch ihre Briefe, Tagebücher, E-Mails und andere persönliche Dinge vernichtet hat, dann vermutlich ja. Ansonsten würde ich davon ausgehen, daß sie sich darum keine weiteren Gedanken gemacht hat. Glaubt ihr, ein Selbstmörder hat keine anderen Probleme, als sich um seinen Nachlaß zu kümmern? :unsure:
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Sicher will man in der Situation nicht seinen Nachlass regeln, aber dafür ob man sich noch verabschiedet und Gründe nennt oder nicht, darüber wird man sich schon Gedanken machen.
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Im Grunde genommen wäre bei der Vererbung eines Kontos eines sozialen Netzwerkes ein Nur-Lese-Zugriff notwendig weil ansonsten könnte der Erbe unter falscher Identität neue Beiträge verfassen. Das dürfte aber kaum sinnvoll sein.
    Eigentlich müssten Konten eines sozialen Netzwerkes einen "Verstorben" Status erhalten.
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    Ich glaub die meisten Leute möchten garnicht das die Hinterbliebenen Zugriff auf ihre Social Media Konten bekommen, egal ob sie Selbstmord begehen, oder natürlichen Todesursache bzw. einem Unfall erleiden.

    Was man öffentlich gepostet hat ist ja ohnehin sichtbar und bleibt als Erinnerung erhalten, und Private Nachrichten denke ich nehmen die Meisten dann doch lieber mit ins Grab.

    Wer die Zugangsdaten jemanden hinterlassen will, kann es ja machen. Vorallem bei Selbstmord oder Erkrankung.