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Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. September 2012.

  1. Appleuser

    Appleuser Gold Member

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Eigentlich müsste man demnach bei Reanalogisierung die Gebühren zahlen müssen. Gebe ich das Programm weiter, dann verändere ich definitiv das Signal. Beispiel: das meiste wird heutzutage in 16:9 gesendet. Ein Umsetzer macht daraus ein 4:3 Bild mit Letterbox.

    Während bei der QAM Modulation lediglich der Träger geändert wird, aber die Nutzdaten die gleichen wie über Sat sind. :D
     
  2. JuergenII

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Da fehlt aber noch der wichtigste Partner: Auch die Sendeanstalten zahlen die Urheberrechtsabgaben für ihre ausgestrahlten Programme.

    Für mich ist das reine Abzocke, die niemals gerechtfertigt ist, da das Signal nur an die Personen und Haushalte weitergeleitet wird für die es ja bestimmt ist und in keiner Weise urheberrechtlich genutzt wird. Gewerbliche Verwender wie von Holladriho beschrieben, werden ja nochmal - und zu Recht - zur Kasse gebeten.

    Noch krasser ist es ja bei SAT-Anlagen. Werden die Sendefrequenzen direkt eingespeist fallen keine Gebühren an, werden die Sender umgesetzt um alte Kabelanlagen zu nutzen, wird eine Abgabe fällig. Gehts noch? :rolleyes:

    Juergen
     
  3. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Ok, war mir nicht klar. Dann gilt das Thema Wegelagerei für alle Arten der Urheberrechtsabgaben. Ist aber noch ein Unterschied: GEMA wird pauschal für die gesamte Anlage fällig, unabhängig vom Angebot, oder? vg-media kassiert nur für die von denen vertretenen Sender.

    Nach diesem geltenden Rechtsverständnis müsste man dann auch für eine Einzelempfangsanlage, also jede Satschüssel, jede Hausantenne blechen.
    Absurd. Urheberrechtsabgaben werden ja von den Sendeanstalten erbracht, welchen Weg das Signal zum Empfänger nimmt, ist für die (mögliche) Nutzung egal, niemand kann es zeitgleich mehrfach nutzen.
     
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Will dir ungern widersprechen, aber so wie es mischobo meinte:
    "BTW: wie die Programme zugeführt werden, spielt bei der Kabelweiterverbreitung keine Rolle. Auch bei Gemeinschaftssatanlagen und DVB-T-Zuführung handelt es sich um eine Kabelweitersendung ... "

    so verhält es sich auch mit Sat-ZF. also "unaufbereitenten" Signal. Zur Gema meinte mischobo schon das mit den 75 WE.
    Die VG Media ist da noch bisl kleinlicher, jene will schon ab 10 WE Gebühren sehen. Ab 10 "erst", wegen angeblicher "Verwaltungsvereinfachung". (steht dort)

    Insgesamt gibt es viel zu viel solcher Abzockvereine. Hier, bei der Signalweiterleitung, sind es ja schon mal zwei.... :(
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    ... auch die Gema kassiert nur für die von ihnen vertretenen Sender. Das sind in erster Linie die europäischen ÖR sowie Sender wie beispielsweise Eurosport, Das Vierte und CNN ...
    ... die Kabelweitersendung wird mit der öffentlichen Wiedergabe gleichgestellt. Eine Privatperson ist nicht abgabepflichtig solange mit der Empfangsanlage nur der eigene Haushalt versorgt wird ...
     
  6. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Nach den rechtlichen Konstrukten mag das soweit stimmen. Dann stelle ich aber diese selbst in Frage, denn sie entsprechen nicht dem praktischen Leben. Ein Kabelnetzbetreiber leitet die Programme nur weiter, und ändert sie nicht inhaltlich. Das ist ganz alleine Sache des Programmveranstalters, der auch zu 100 Prozent dafür verantwortlich ist, wessen Rechte wie intensiv verwendet werden. Dafür kann man keinen Infrastrukturanbier belangen. Übrigens: Würde ein Kabelnetzbetreiber Programme inhaltlich verändern, bräuchte dieser wohl auch eine Sendelizenz.

    Nur eine Einschätzung aus meiner ganz persönlichen Perspektive.

    Und das sind dann ein Beispiel mit abstrusen Folgen, die ein solches Rechtskonstrukt mit sich zieht. Also: Weg damit!
     
  7. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    eher für alle Sender, wo sie mit entsprechenden Organisationen der Herkunftsländern der Sender sie ein wechselseitiges Abkommen hat. Und das dürften sogut wie für alle in große deutsche Kabelnetze eingespeiste Sender zutreffen...

    Status Quo sicher, aber diese Unterscheidung ist eben fragwürdig.
     
  8. Appleuser

    Appleuser Gold Member

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Diese Urheberrechtsgebühren sollte man nur zahlen müssen, wenn man aus rechtlichen Gründen verschlüsselte Sender weitersenden will. Die anderen Programme zahlen ja bereits die Ausstrahlungsrecht für das Land. Wieso sollen die Urheber doppelt zahlt bekommen nur weil da eine Servicestation, sprich Kabelbetreiber dazwischen hängt, damit der Sender verfügbar gemacht wird???

    Hingegen sollte jedoch dem Kabelbetreiber folgende Möglichkeit gegeben werden: Möchte Kabel Huber z. B. den ORF oder das Schweizer Fernseher anbieten und somit einen Mehrwert bieten sollte das möglich sein, indem er hier die Kabelsendung für sein Gebiet bezahlt. So könnte er mitunter durchaus sagen, ORFeins kommt ihm zu teuer, aber er bietet den Kunden als Mehrwert ORF2, ORF III und ORFSport+

    Als Kunde kann es nicht sein, wenn ich schon monatlich extra zahle, dass ich Sender nicht bekomme, die ich auf gratis Weg, also Satellit oder grenznahes DVB-T Gebiet nicht empfangen kann...

    Ein Kabelbetreiber könnte jedoch für die Kabelsendung für die benötigten Senderrechte aufkommen und somit dem Zuschauer individuelle (kostenpflichtige) Zusatzangebote bieten. Über so ein ORF-SF Paket könnte man vielleicht so manche Kunden herlocken, die sonst zur Schüssel greifen würden...
     
  9. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Vom Grundsatz her eine tolle Geschäftsidee, doch ist es meist öffentlich-rechtlichen aus anderen Ländern untersagt Deals abzuschließen, die außerhalb ihres Landes statt finden, da dies über ihren Versorgungsauftrag hinaus geht. Zu dem wird die deutsche Werbeindustrie geschwächt durch die Parallelausstrahlung. Der ORF und RTL werden da schon entsprechende mündliche Vereinbarungen getroffen haben, dass es dazu nicht kommt.