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Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. September 2012.

  1. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Könnte es damit zusammenhängen, dass im Kabelnetz weniger Sender zu empfangen sind als über Satellit? Wenn das der Fall ist, könnte das Kabelfernsehen theoretisch attraktiver werden.
     
  2. Appleuser

    Appleuser Gold Member

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Das finde ich auch, vor allem schneiden sich die Sender damit nur ins eigene Fleisch, diese wollen ja gesendet werden. Es kann es ja wirklich nicht sein, nur weil ein Hotel wegen einer Baumstruktur eine Kanalaufbereitung macht, dass Sender nicht weitergeleitet werden dürfen. Die Sender werden ja nicht verändert oder gar entschlüsselt. Es wird nur brav weitergegeben was so kostenlos in der Höhe des Äquators zu uns gesendet wird...

    Hoffentlich sehen das vernünftige Juristen auch so
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Das Argument "Auch Kabelzuschauer zahlen GEZ" reicht als Argument aus um die Unverschämtheit der ö.r. Sender darzulegen.
     
  4. Telefrosch

    Telefrosch Gold Member

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Deine Annahme könnte zutreffen.

    Was die Einspeisegebühren betrifft, berechtigt oder nicht:
    Die ÖR`s wären dazu sicher noch in der Lage, kleinere Sender verzichten auf die Einspeisung und ausländische verzichten massenhaft oder mutieren zu Pay-TV. Entweder wird das Angebot via Grundgebühr immer dünner oder es wird sauteuer.

    Wie wäre es bei Kabel TV mal mit weniger Wegelagerei, von wehm auch immer, besserem Programmangebot und letztlich mehr Kabelkunden?
     
  5. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Es wäre gut, wenn diese unsinnige Regelung, die ich nie kapiert habe, endlich fallen würde. Denn die DHL zahlt ja auch nicht Urheberrechtsgebühren an irgendeinen Verein, nur weil man CDs von A nach B transportiert.

    Es wäre ein Schritt zur Konsolidierung. Und fällt diese Gebühr weg, dann stehen die Kabelnetzbetreiber auch mehr im Zugzwang, auch mal wieder was für ihre Partnersender und vor allen Dingen auch für ihre privaten Kunden zu tun.
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Folgendes muss man dazu sagen, bevor hier einige übermütig werden:

    Der BGH selbst glaubt, dass urheberrechtliche Vergütungsansprüche wohl anfallen (er neigt dazu die eigene Vorlagefrage zu bejahen).

    Die Weitersendung ist anerkanntermaßen ein Sendung, für die man als Kabelnetzbetreiber die entsprechenden Rechte benötigt. Die sind nun mal zu erwerben. Warum soll es darauf ankommen, dass man die Sendung theoretisch auch anders empfangen kann.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der EuGH die Vorlagefrage verneint. Der BGH legt ja auch nur vor, weil genau dieser Fall noch nicht eindeutig entschieden ist, zitiert aber schon Entscheidungen, die es nahelegen, dass die Frage bejaht wird.

    Wer sich mal durch den Beschluss kämpfen will:

    BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - Az. I ZR 44/10 (Breitbandkabel)
     
  7. Discone

    Discone Institution

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Aktuell ist die Auslegung der Berechtigung totaler Quatsch: für eine Gemeinschafts-Satanlage sollen Abgaben gezahlt werden, hängen zwanzig Schüsseln an der Fassade, dann fallen keine Uhrheberrechtsgebühren an
    (analog dann auch bei Antennenfernsehen) :eek:!

    FAZIT: ein Verbot dieser Abzockerei mit Zusatzgebühren wäre eine vernünftige
    und verbrauchergerechte Entscheidung!
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Danke für den Link. Nach dem ich mich "durchgekämft" habe, muss ich sagen die interessanten Punkte kommen so ziemlich zum Schluss bei der Frage hinsichtlich "öffentliche Weitersendung" ja oder nein. Also die letzten drei beschreibenden, besonders der vorvorletzte und der vorletzte Absatz dazu (21 und 22). Ich erspare mir das hier jetzt zu quoten, der Übersicht halber wegen.

    Meine Meinung dazu: Ich sehe es auch nur als technische Weiterleitung eines Signals, da es ja nicht aufgeführt, sondern "nur" durch geleitet wird. Also keine öffentliche Aufführung.
    Wären an der Kabelanlage Großbildschirme z.B. für Public Viewing angeschlossen, dann wäre es sicher eine.
    Einerseits wirft man den KNB vor, doppelt ab zu kassieren (beim Endkunden sowie bei den Sendern).
    Andererseits kassieren dabei gerade die Verwertungsgesellschaften doppelt, bei "Anschlüssen" wie in Gaststätten sowie in Hotels/Pensionen (wenn über Kabel das Signal zugeführt wird).
    Einmal durch Urheberrechtsabgabe durch den KNB, sowie auch bei dem Gastwirt/Hotelier selbst, mittels Gemagebühren bspw. .

    Nun ja, abwarten wie der EuGH entscheidet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. September 2012
  9. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    div. weitere DAB+-Empfänger
    FireTV 2 Box
    Pyur-Kabel (Ex KMS), Abos mit Conax;
    (DVB-T2: Antenne defekt)
    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    Diese Art der Urheberrechtsabgabe ist digitale Wegelagerei. (GEMA ist 'ne andere Baustelle, die man hier nicht hereinrühren sollte) Zumindest solange das Signal lediglich technisch unverändert weiterverbreitet wird. Das trifft dann auf die unverschlüsselt weiterverbreiten Kanäle zu.
    Anders bei eigenen Kanälen und Paketzusammenstellungen, die verschlüsselt versendet werden und die den Nutzer Geld kosten (egal, ob echtes Pay TV oder bloß grundverschlüsseltes). Da könnte die Bewertung anders ausfallen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. September 2012
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendung auf dem Prüfstand

    ... die GEMA kassiert doch das Meiste der Urheberrechtsabgaben für die Kabelweiterversendung. Für Kabelnetzbetreiber die keine Einspeiseentgelte zahlen, müssen 5,24% vom Umsatz zahlen. Die Mindestbemessungsgrenze beträgt dabei 5 Euro je Monat und Wohneinheit.
    Die vg-media verlangt bei diesen KNB 0,84% vom Umsatz. Ein Mindestbemessungsbetrag wird nicht aufgeführt.

    Allerdings kassiert die GEMA erst ab 75 versorgten Wohneinheiten, vg-media schon, wenn der Eigentümer sein Wohneigentum nicht selbst nutzt, sondern an Dritte vermietet. Hier berechnet die vg-Media 1,80 Euro pro Jahr und Wohneinheit.

    BTW: wie die Programme zugeführt werden, spielt bei der Kabelweiterverbreitung keine Rolle. Auch bei Gemeinschaftssatanlagen und DVB-T-Zuführung handelt es sich um eine Kabelweitersendung ...