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Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Januar 2013.

  1. Thorsten Berlin

    Thorsten Berlin Gold Member

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    AW: Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg

    Leiter sind Populärklagen in Deutschland (bis auf Bayern) nicht vorgesehen. Bei Klagen besteht immer das Kostenrisiko. Öffentlichkeit erreicht man eher über Petitionen oder ggf. die dahindämmernden Verbraucherschutzorganisationen.

    Kein liberalisiertes Kabelnetz, Verwertungsabgaben auf private Sat-Verteilung, erdachte Urheberrechtsabgaben, GEMA-Abzocke... aber keine Gegenleistung. Eine Erfolgsaussicht besteht ggf. über das Wettbewerbsrecht auf EU Ebene - allerdings müsste da eher die Bitcom Klagen, da die Bürger nur indirekt betroffen sind - aber dafür direkt die Kosten und Einschränkungen tragen. Demokratisch legitimiert ist sowas jedenfalls nicht, dass Lobby-Firmen gesetzgeberische Aufgaben übernehmen und Gebühren auswürfeln
     
  2. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg

    Als geschröpfter deutscher Unternehmer muss ich sagen, dass soetwas auch wirtschaftsfeindlich ist.

    Dieser ganze *****: Rundfunkzwangsabgabe für die manipulierten Medien, diverse unnütze Beiträge, wie IHK, die doch nie etwas wissen und diese Sozialhilfeprogramme, wie diese Urheberrechtsabgabe auf eigene Daten...da läuft so vieles verkehrt.

    Es wäre an der Zeit, dass der Staat einfach zusammenbricht. Früher wäre es ein Krieg gewesen, heute bräuchte man einen Zusammenbruch, damit die Politiker wieder zur Vernunft kommen.

    Aber man tut, was man kann und bereitet sich auf den Abgang aus den Land vor.
     
  3. idm

    idm Guest

    AW: Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg

    Der "Witz" an diesen Verwertungsgesellschaften ist ja, dass sie eine Gebühr für etwas verbotenes erheben und dies vom Staat geduldet wird.

    Wäre genauso, als würde man von jedem Bürger eine Falschparkgebühr verlangen, das Falschparken aber trotzdem unter Strafe steht.

    Auf jedem BR-Rohling sind GEMA gebühren, obwohl man sie legal überhaupt nicht kopieren kann bzw. darf.

    Die Gebühr auf einen Scanner z.B. ist für mich absolut irrsinnig. Wer kopiert ein Buch mit dem Scanner und druckt es aus?
    Der Preis für Tinte und Papier läge um ein vielfaches höher als das Buch.

    Da meinte ein spezieller Freund unseres Forums (Strotti, arbeitet bei einer VG), man könnte ja auch einzelne Seiten kopieren, obwohl in jedem Buch steht; Kopien, auch nur auszugsweise sind ohne Einwilligung...........nicht erlaubt.
    Es wird also für etwas verbotenes eine Abgabe verlangt und trotzdem darf man es nicht.

    Ehrlich gesagt, wenn ich arbeitslos würde und vom Amt einen Job bei einer dieser Gesellschaften angeboten bekäme, würde ich die nicht annehmen. Ich würde mich schämen und hätte innere Konflikte dort zu "arbeiten".
    Das sind Leute, die in unserer Gesellschaft nichts, aber auch gar nichts, beigetragen haben und sich überlegen, wie man mit möglichst wenig Aufwand den größten Reibach einfährt. Die würde ich am liebsten in die Nachkriegszeit beamen, zum Steine klopfen, um Deutschland aus Schutt wieder aufzubauen.
    Heutzutage würden sie wahrscheinlich die Verwertung der Trümmer übernehmen, natürlich gegen Cash.

    Ich muss jetzt aufhören zu schreiben, sonst werde ich noch beleidigend und ausfallend. Ich bin eigentlich ein sehr toleranter Mensch. Würde ich jedoch einen Verantwortlichen einer dieser Vereine in einer Kneipe treffen, müsste man mich schon intensiv zurückhalten damit nichts schlimmeres passiert.

    Ich hasse Abzocker und hoffe, dass sie irgendwann einmal von evtl. intelligenteren Politikern entlarvt und an den Pranger gestellt werden.

    Gute Nacht
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Januar 2013
  4. Ofen

    Ofen Gold Member

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    AW: Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg

    Ich bin mal gespannt wann die Urheberabgabe auf Schreibblöcke, Stifte und Blaupapier kommt. Schließlich kann man damit ja auch Urheberrechtlich geschützte Inhalte abschreiben und vervielfältigen.

    bye Ofen
     
  5. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks: Bitkom erzielt Teilerfolg

    kann jemand das Urteil auf irgendeine Weise auf die GEMA "migrieren"?