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Urheberrecht in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von koelnerx1000, 26. April 2010.

  1. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Stimmt schon. Da gibt es schon ein paar Möchtegernfreissler die die eine oder andere irre Entscheidung treffen und mit einem reinen Gewissen Rechtsbeugung betreiben ohne jemals dafür belangt zu werden. Da hat die Nachkriegsjustiz ein schönes und undurchdringbares Netz zum Selbstschutz der Richter geschaffen.
     
  2. dittsche

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Also sorry, jetzt wird es lächerlich :eek::eek:
     
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Urheberrecht in Deutschland

    Rechtsbeugung ist Rechtsbeugung ;)

    Nur schade, dass jedes Verfahren wegen § 339 StGB schon allein aus dem Grund scheitern muss, weil sich der Richter damit herausreden kann, dass er im Glauben an die Richtigkeit seiner Entscheidung gehandelt zu haben.

    Diese Auslegung des § 339 StGB ist im Übrigen tatsächlich eine Folge ständigen Rechtsprechung, die sich in Folge der Prozesse gegen die Nazirichter herausgebildet hat. Kein einziger der Nazirichter musste für seine gerade stehen. Selbst Roland Freissler wäre, wäre er nicht rechtzeitig verstorben, nicht für seine Taten belangt worden. Ein Richter ist heute allmächtig und praktisch unangreifbar. Er müsste sich schon selbst der Rechtsbeugung bezichtigen um entsprechend belang zu werden. Es gibt unzählige Fehlurteile, die wegen ihrer revisionssicheren Begründen unantastbar sind und unzählige Inhaftierte, die unverhältnismäßig lange oder gar unschuldig einsitzen. Das ist die Realität in unserem Rechtsstaat.