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Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juli 2014.

  1. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Hallo Leute,
    kann es sein, dass das Thema Radio Bremen seit gefühlt 100 Antworten nicht mehr im Mittelpunkt steht, sondern nur noch die Auslegung von Grundgesetzen, wer Gesetzesänderungen vornehmen darf und Länderfinanzausgleiche im allgemeinen?
     
  2. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Wie schon zuvor erklärt, habe ich die Formulierung nicht mehr verwendet, damit ich andere Antworten von dir bekomme. Wenig erfolgreich im Übrigen. Wieso lässt du immer Sätze weg?

    Nö. Mein zuvor zitierter Satz wie er dran steht und die von dir zitieren Sätze im kompletten Zusammenhang (!), mitsamt der auf Nachfrage erfolgten Einordnung. Du kannst Aussagen nicht isoliert betrachten, wenn es weitere Erklärungen gibt, die die Aussagen einordnen. Okay, man kann, wie du ständig beweist. Lasst du einzelne Sätze absichtlich weg?

    (Ich warte übrigens immer noch auf deine Daten, damit ich dir nen Vertrag schicken kann, wo das alles geklärt ist).

    Niemand hat von der KEF mehr Geld verlangt. Die Anstalten haben ganz regulär ihren Finanzbedarf angemeldet. Wieso verdrehst du immer alles?

    Ich habe darauf schon geantwortet. Es gibt seitens des Bundesverfassungsgerichts nicht vernachlässigbare Einschränkungen über was das Parlament entscheiden kann. Rundfunkurteil vom 11. September 2007 hilft dir sicher weiter. Wieso liest du nicht die Rundfunkurteile?

    Also doch wieder: Du findest es nicht demokratisch, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden. Ist das so?

    Womöglich würde das ZDF bei der ARD anklopfen und um Hilfen bitten. Das ZDF könnte vermutlich zunächst bei der Politik anklopfen und, sollte es kurzfristig keine Möglichkeit geben, um die Liquidität sicherzustellen, dürfte das ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das würde, wiederum mit Verweis auf die Rundfunkfreiheit im Grundgesetz, den Gesetzgeber dazu verdonnern, eine Lösung zu finden, um solche Probleme zukünftig zu vermeiden.

    Da das ZDF, anders als einzelne ARD-Anstalten, allein von der Struktur weitaus weniger schnell in Probleme kommt, hat der Gesetzgeber auch keine Möglichkeiten für kurzfristige Lösungen geschaffen. Das würde ihm Probleme bereiten, wenn es keine Hilfe für das ZDF gibt in deinem dargelegten Fall. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht bereits deutlich gemacht, dass das vom Gesetzgeber gewählte System ständig so finanziert sein muss, dass es seinen Auftrag nachkommen muss.

    Das Bundesverfassungsgericht kann aber gegen Prozesse, die verfassungsrechtlich zu beanstanden sind, erst den Finger heben, wenn tatsächlich jemand ordnungsgemäß klagt. Das dürfte in absehbarer Zeit nicht kommen. Ich glaube nämlich nicht, dass das ZDF es zu einer drohenden Pleite kommen lässt. Würde sich beim ZDF ein Fiasko wie bei Radio Bremen abzeichnen, würde zumindest ich annehmen, dass die Politik das ZDF aus dem System entfernt. Und das wäre die Lösung, die ich auch für Radio Bremen befürworte. RB aus dem System entfernen und die Aufgaben von jemand anderem übernehmen lassen.

    Ja, und das wird es auch auf den nächsten Seiten. Weil KanarZ gleich wieder postet, was ich nicht alles gesagt hätte, die Hälfte von Tage alten Posts weglässt und meine Fragen nicht oder nur ausweichend beantwortet. Darauf antworte ich wiederum, zumal ich auf paar Antworten warte und so werden wir uns auch noch auf den kommenden fünf Seiten im Kreis drehen. Wobei ich ja durchaus versuche, die Diskussion (teilweise) auf PNs zu verlagern.

    Aber eigentlich sollte die Diskussion vorbei sein, weil KanarZ deutlich gesagt hat, dass er es nicht demokratisch findet, die Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht zu berücksichtigen.

    Was ist denn deine Ansicht, RPSmusic?
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2014
  3. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Das Bundesverfassungsgericht dient nur als Überprüfer, ob Gerichtsentscheidungen mit dem gültigen Grundgesetz im Einklang stehen. Trifft dies nicht zu wird das Urteil aufgehoben und ans Gericht zurückgegeben. Das ist der Fakt und nicht mehr und nicht weniger.
    Und darum halte ich jegliche Diskussion darüber an dieser Stelle für nicht gegeben, daes in diesem Thread nur um die Frage geht, ob eine von den amerikanischen Streitkräften ins Leben gerufene Anstalt namens Radio Bremen heute noch zeitgemäß ist.
    Die obige Diskussion ist wie bei der Stillen Post völlig aus dem Ruder gelaufen und hat mit eben dieser Frage nichts mehr zu tun.
    Wenn KanarZ oder wer auch immer über Sinningkeit des Bundesverfassungsgericht diskutieren möchte, dann nicht an dieser Stelle sondern bitte hier weitermachen und Thread eröffnen: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/politik/
     
  4. KanarZ

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nein so kannst du dich nicht raus reden...
    Ich habe mehrmals dein das Grundgesetz sagt bemängelt... dann nach langen hin und her hast du dann eine korrekte Darstellung geschrieben. Ich habe dann geschrieben das sie korrekt ist und du in Zukunft diese dann bitte auch verwenden sollst und nicht mehr die Falsche. (Da hätte das ganze Fertig sein können)
    Du hast es abgelehnt und drauf bestanden weiter deine Grundgesetz sagt... zu verwenden.
    Das ganze kannst du dir ja gerne nochmal durchlesen....
    Das ist das Streitthema und darüber wird natürlich entschieden.

    Mein Konkreter Vorschlag über dem Entscheiden werden kann...

    Ob deine Aussage (die du ja weiter so treffen willst)

    "Artikel 5 im Grundgesetz enthält eine Bestandsgarantie."

    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt."

    korrekt ist oder mein Vorschlag den ich dir Öfters gemacht habe..

    "Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts..."

    korrekt ist.

    Also bist du damit einverstanden?


    Nein natürlich nicht... das meine ich ja. Bei den Gebühren kann niemand einfach nach zwei Jahren kommen und mehr Geld verlangen. Aber du behauptest ja das es bei dem Finanzausgleich so sein muss sonst wäre es gegen das Grundgesetz und das ist eben Quatsch...

    Konkrete Frage... stimmen die Parlamente nun ab über die Gebühren oder nicht... Darum geht es doch...
    Mit dem gleichen Verfahren das bei den Gebühren angewendet wird kann man das auch beim Finanzausgleich machen...

    Nein weil keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dem entgegen steht! Zum Hunderstenmal...

    Also KONKRET an dich... welche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht dem entgegen das der Finanzausgleich vergleichbar wie bei den Gebühren von den Parlamenten abgestimmt werden.
    Bitte den Betreffenden Text mal zeigen....


    Das ist ja auch seit dem Bestehen so oft passiert...:eek: Die ARD dürfte dem ZDF nicht einfach Geld geben. Wie gesagt in der Praxis funktioniert das System mit dem festlegen der Gebühren für vier Jahre ohne irgendwelche Sonderregelungen das man intern Geld verschiebt. Ist deshalb trotzdem nicht Grundgesetzwidrig. Das gleiche würde beim Finanzausgleich sein. Da gibt es kein Problem... Deine Alternativlosigkeit gibt es einfach nicht...

    Beim ZDF funktioniert es also für vier Jahren den Bedarf zu berechnen und bei den anderen kann es nicht funktionieren... :rolleyes:

    Ich glaube auch nicht das ZDF Pleite geht... siehe Antwort oben über die Berechnung für vier Jahre...

    Kannst es gerne auf mich schieben... jeder kann nachlesen wer dafür verantwortlich ist das wir uns immer im Kreis drehen und uns immer wieder vom konkreten Thema entfernen. Kannst gerne auch man die letzten Seiten durchlesen und mal nachschauen auf wie viele meine Kommentare du nicht geantwortet hast.


    Das habe ich nie gesagt... wieder benutzt du Unwahrheiten :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2014
  5. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Das hier ist mittlerweile der Schrat unter den Newsthreads geworden.
    Man sollte Buchstaben-Maut erheben.
    :rolleyes:
     
  6. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Ich habe kein Problem mit dem Bundesverfassungsgericht oder desen Entscheidungen.
    Wambologe meint nur das das Bundesverfassungsgerichtes gleich dem Grundgesetz ist und auch so genannt werden kann... Also das Grundgesetz sagt aus... anstatt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es oder so. Das habe ich nur bemängelt...Wambologe will aber weiter die Formulierung nutzen ...das Grundgesetz verlangt es... (auch wenn das Bundesverfassungsgericht es verlangt) Ich denke er benutzt das "Grundgesetz sagt es" als Totschlagargument um Diskussionen zu beenden... denn gegen das Grundgesetz kann man ja nichts sagen.. das finde ich nicht i.O.

    Außerdem habe ich es für demokratischer gefunden wenn über Erhöhungen des Finanzausgleich (Radio Bremen) die Parlamente entscheiden anstatt die ARD Intendanten. Durch Abstimmungen im Parlament wird nach meine Meinung nach eher dann darüber Diskutiert ob man Radio Bremen weiter bezuschusst werden sollte oder lieber fusioniert werden soll.
    Wambologe ist der Meinung das dies gegen das Grundgesetz und die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes verstoßen würde. (wenn die Parlamente wie bei den Gebühren alleine darüber abstimmen ohne das die ARD es selber regeln kann) Ich teile diese Meinung nicht...

    Ich finde auch das Radio Bremen wie der SR fusionieren sollte. Gerade deshalb finde ich es wichtig das die Pralamente über nötige Erhöhungen des Finanzausgleichs diskutieren und abstimmen und nicht die ARD Intendanten...
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2014
  7. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nein, es fehlt der Kontext. Verstehst du das Wort Kontext oder ist dir die Bedeutung fremd? Ich würde sie im Gesamtkontext überprüfen lassen, was mehr als nur die Sätze sind.

    Das zeigt aber dein Problem: Du reduzierst alles nur auf einzelne Sätze oder Satzbrocken.

    Lies den Gesamtkontext.


    Die Aufgabe der Parlamente ist es, die Sozialverträglichkeit zu prüfen. Sie stimmen in dem Sinne weniger ab, wie hoch die Gebühr ist, sondern ob der KEF-Vorschlag sozialverträglich ist. Die Entscheidungsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Das ist der Punkt. Und das könntest du wissen, wenn du den Kontext lesen würdest.

    Rundfunkurteil vom 6. Oktober 1992. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber geurteilt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass der Gesetzgeber Werbung in den ÖR abschafft oder einschränkt. Dabei sagte er auch "Wie er [der Kläger, der hr] mit bestimmten abgrenzbaren Einnahmen verfährt, ist Sache seiner anstaltsinternen Entscheidung. Sie steht ihm im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften frei, vermag aber den Umfang der finanziellen Gewährleistungspflicht des Staates nicht zu verändern. Von Verfassungs wegen kommt es allein darauf an, ob der Beschwerdeführer insgesamt über diejenigen Mittel verfügt, die zur Wahrnehmung seiner Funktion erforderlich sind."

    Den ersten Satz habe ich schon mal zitiert, glaub ich. Und ich sage nicht, dass das Parlament nicht in irgendeiner Form abstimmen kann (ich hab dir das Datum bei jedem einzelnen Parlament gezeigt, wo das auch getan wurde). Ich sage, schon einge ganze Weile: Der Gesetzgeber muss sicher stellen, dass es einen Plan B gibt. Das ist das aktuelle System.

    Und das habe ich wo geschrieben?

    Habe ich gar nicht. Ich habe mich doch auch erwähnt, dass ich darauf immer wieder antworte.


    Du hast geschrieben: "bei nötigen Erhöhungen das über die ARD mit "freiwilligen" Zahlungen geschieht. Das finde ich nicht demokratisch." Ich ziehe meine Aussage insofern zurück, wenn du ahnungslos bist und nicht lesen kannst und nach mehrfachen Erwähnen immer noch weißt, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat.

    Bei Wiederholungen. Aber wenn du auf eine konkrete Stelle nochmals eine Antwort willst, antworte ich gerne. Bitte mit weniger blubb blubb und dem vollständig zitierten Kontext.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2014
  8. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Wie immer bei dir wenn es konkret wird weichst du aus. Findest du es selber nicht langsam erbärmlich...
    Du weigerst dich ja die ganze Zeit irgendeine konkrete Frage beantworten zu lassen... habe dich ja aufgefordert dir was zu überlegen aber außer Algemeinheiten kommt nichts. (Es war ja deine Idee es überprüfen zu lassen.)
    Außerdem wenn ich einen Satz/Formulierung kritisiere der Falsch ist und du behauptest er ist Richtig dann geht es eben darum.

    Du kannst gerne den Kontext da zuschreiben... das ändert nichts daran...

    Habe ich... ändert nichts...

    Die Parlamente stimmen über die Gebühr ab.

    (Fett Markiert von mir)


    Dieses Urteil sagt nichts darüber aus das die Parlamente über den Finanzausgleich abstimmen dürfen oder das es eine Interne Regelung der ARD geben muss. Lies ihn mal durch. Das es eben keinen Plan B geben muss zeigt ja das ZDF. Dort gibt es keinen Finanzausgleich oder einen Plan B... Dies ist nicht gegen das Grundgesetz.

    Also dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nimmst du und stellst dann solch eine Behauptung auf...
    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt."

    Dazu muss man glaube ich nichts mehr sagen. :rolleyes:
    Von Glaubwürdigkeit bei dir keine Spur.

    "Womöglich würde das ZDF bei der ARD anklopfen und um Hilfen bitten.
    "

    Wie gesagt dein Urteil vom Bundesverfassungsgericht hat damit nichts zu tun...Außerdem habe ich nie geschrieben das ich die Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht nicht berücksichtigen will.(oder dies demokratisch finde) Das ist einfach gelogen. Ich habe immer nur gesagt das das Bundesverfassungsgericht mit keinem Urteil eben darüber entschieden hat ... und wie dein Text des Urteils (worauf du dich berufst) ja auch deutlich zeigt.

    Das war jetzt auch von mir zu diesen Thema. Das geht schon viel zu lange. Du wirst immer wenn es Konkret wird ablenken und kannst nicht zugeben wenn du falsch liegst.
    Wenn du dir selber mal die mühe machen würdest dein Urteil vom Bundesverfassungsgericht durchzulesen dann würdest du das auch erkennen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2014
  9. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Ja, ich finde es erbärmlich wie du meine Formulierungen immer selbst verwendest und irgendwo in deinen Text reinhaust. - Anstatt mal anständig zu diskutieren oder es tatsächlich darauf ankommen zu lassen und eine PN mit deinen Daten schickst.

    Nein. Meine Idee war es, einen Satz überprüfen zu lassen, den ich eindeutig benannt hatte und bei dem du mich daraufhin beschuldigt hast, bewusst zu lügen.

    Aber ich habe dir ja schon gesagt, dass du mir deine Anschrift schicken sollst, damit ich dir nen Vertrag zum Gegenlesen schicken kann. Da stehen natürlich auch die Formulierungen drin, um die es konkret geht. Ohnehin habe ich dir geantwortet, dass ich meine nachfolgenden Erklärungen dazu zählen will, du müsstest das nur Lesen. Und der Kontext war nicht, dass ich eine allgemeine Formulierung abgegeben habe (zumindest beim "Das Grundgesetz verlangt..."). Da ging es um einen ganz konkreten Fall.

    Ich führe das hier aber noch bisschen aus.

    Nein, auch das stimmt nicht. Ich sage, dass er im Gesamtzusammenhang stimmt. Der Gesamtkontext ist, dass Radio Bremen fast schon sofort wissen muss, mit wie viel Geld er seinen Haushalt 2015 planen kann und eine lange Abstimmung nicht möglich ist. Meine Ausführungen kannst du dir ja durchlesen und der Kontext ändert sehr wohl sehr viel.

    Beispiel: Um 23:00 Uhr fährt eine Regionalbahn und um 23:30 Uhr ein ICE als die letzten beiden Züge des Tages. Wenn ich um 23:10 Uhr zum Bahnhof komme und sage "Ich kann nur den ICE nehmen", dann stimmt der Satz in dem Kontext, dass es 23:10 Uhr ist und außer dem ICE nichts mehr fährt. Wenn ich zu einem unbestimmten Zeitpunkt sage, "Ich kann nur den ICE nehmen", dann stimmt das natürlich nicht mehr. Es fährt ja auch eine Regionalbahn.

    Siehst du, wie Kontext Dinge verändern kann?

    Lies das Gebührenurteil vom 11. September 1994. Keiner sagt, das sie es nicht dürfen. Aber nur in einem gewissen Rahmen... der es zu keiner richtigen Abstimmung :)= eigenen Entscheidung) mehr macht, sondern einem Gesetzesbefehl (wie es das BVerfG mal nannte). Entscheidend ist wohl der Teil: "Durch die Korrekturmöglichkeit darf die Gebührenentscheidung allerdings nicht zu einer rein politischen Entscheidung der Regierungschefs und der Parlamente der Länder - gewissermaßen zu einer nach Zeitpunkt und Umfang freien Gebührenfestsetzung - werden (vgl. BVerfGE 90, 60 <98>). [...] Der fachlich ermittelte Finanzbedarf muss die Grundlage für die Festsetzung der Gebührenhöhe bleiben. Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht."

    Am 22. Februar 1994 sagte das BVerfG bereits: "Der enge Zusammenhang von Programmfreiheit und Finanzausstattung verbietet es aber auch, dem Gesetzgeber bei der Gebührenfestsetzung freie Hand zu lassen."

    Das hat nie jemand bestritten. Wie gesagt, es wurde auch schon mehrfach gemacht. Wieso lässt du den Teil immer wieder weg?

    Richtig. Die muss es nicht geben, weil die ARD jedes Mal frei entscheiden darf. "Wie er mit [...] Einnahmen verfährt, ist Sache seiner anstaltsinternen Entscheidung." Wieso hast du das nicht markiert? (Dein erst fett markiertes war übrigens nur meine Zusammenfassung, weshalb geklagt wurde. Direkt danach steht das Wort "dabei". Lesen!)

    Mit bestimmten abgrenzbaren Einnahmen bezeichnet das Bundesverfassungsgericht verschiedene Einnahmequellen, also auch die damalige GEZ. Das "bestimmte abgrenzbare" nimmt Bezug darauf, dass der hr Geld, das er mit einem Sender eingenommen hat, genutzt hat, um einen anderen zu finanzieren. Und es steht halt da, weil das BVerfG versucht, seine Sätze logisch strukturiert und aufeinander aufbauen zu gestalten. Dass das keine Einschränkung auf eine bestimmte Finanzierungsart ist (auf welcher Grundlage überhaupt?), wird aus dem Gesamtkontext eindeutig klar, weil kurz vorher das BVerfG sagt, dass die Art der Finanzierung keine Rolle spiele (solange die Unabhängigkeit gewährleistet ist) und die Finanzierung sich auf die Rundfunkanstalten als Ganzes beziehe, nicht aber auf einzelne Programme. Uunter anderem sagt das BVerfG in seiner Entscheidung auch: "die finanziellen Entscheidungen des Gesetzgebers [betreffen] primär eine Leistung der Empfänger an die Rundfunkanstalten.", womit es erneut bestätigt, dass der Gesetzgeber nicht bestimmen kann, was die ÖR mit ihrem Geld genau machen. Du bist aber ja leider nicht fähig, die Rundfunkurteile vollständig zu lesen und einen Zusammenhang zwischen zwei oder mehr Sätzen herzustellen.

    Übrigens scheint das Bundesverfassungsgericht auch mit dir nicht einer Meinung zu sein, dass man nicht nach zwei Jahren mehr Geld verlangen könne. 11. September 2007: "Die staatlichen Vorgaben dürfen, unabhängig davon, ob dies überhaupt praktisch möglich wäre, bereits von Grundrechts wegen nicht so detailgenau sein, dass sich daraus die Rundfunkgebühr dem Betrag nach ableiten ließe. [...] [Man kann nicht] exakt im Voraus festzustellen, welcher Mittel es zur Finanzierung der erforderlichen Programme bedarf. Exakte Maßstäbe für die Berechnung der erforderlichen Mittel würden überdies eine Festlegung der Art und Weise der Funktionserfüllung voraussetzen, die nicht mehr Gebrauch einer Freiheit, sondern Vollzug eines vorgegebenen Programms wäre. Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 <95>)." (bevor du darauf antwortest schau die Definition von "es scheint.." nach)

    Stell dir vor, es gibt immer wieder fehlende Regelungen, die verfassungsrechtlich zu beanstanden sind. Aber es muss erst einer klagen, damit das BVerfG das gerade rücken kann. Siehe Ehegattensplitting bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Beim ZDF war eine fehlende Regelung zur Beschränkung der Politiker in Gremien, die über 50 Jahre lang fehlte.

    Da fehlte auch ein Gesetz und dann ist im Grunde das Fehlen eines Gesetzes gegen das Grundgesetz. Ist es natürlich nicht ganz... wenn trotzdem verfassungskonform agiert wird bzw. die bestehenden verfassungskonform umgesetzt werden.

    Insofern braucht es in dem Sinne auch kein eigenes Gesetz, das einen Plan B fürs ZDF beinhaltet.

    Ich habe den Satz mehrfach erklärt und vorallem: weiter ausgeführt. Blätter doch einfach zurück. Das so verkürzt wiederzugeben, ist verfälschend, weil sie für einen speziellen Fall getätigt wurde (verstehst du den Unterschied?). Und wie auch schon gesagt: die Formulierung "Das Grundgesetz verlangt" ist eine bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht genutzte Formulierung, auch wenn etwas dort nicht direkt 1:1 drin stand.

    Wir können die allgemeine Aussage "das Grundgesetz verlangt" es überprüfen lassen für Aussagen, die nicht 1:1 im Grundgesetz stehen. Darauf würde ich mich auch einlassen. Aber nicht dem Satz so wie er alleine steht, weil er für einen speziellen Fall gilt (was zumindest dann klar werden sollte, wenn man meine weiteren Ausführungen dazu liest).

    Aber es wird für dich in diesem Fall schlecht ausschauen. 6. Oktober 1992.
    "Die Finanzierung muß ihr nach Art und Umfang entsprechen. Auch in der Literatur wird allgemein angenommen, daß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG eine funktionsgerechte Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten erfordert. Was die Verfassung in funktionaler Hinsicht verlangt, darf der Gesetzgeber nicht mit finanziellen Regelungen durchkreuzen. "

    "GG erfordert eine funktionsgerechte Finanzierung". Direkt aus dem Urteil des BVerfG. Und erfordern und verlangen sind synonym. Das Zeigt auch der nachfolgende Satz "Was die Verfassung verlangt". Die Formulierung alleine kann nicht falsch sein, wenn sie das Bundesverfassungsgericht auch verwendet. Damit sind wir im Grunde aber wieder bei dem ersten Satz, den ich von Anfang an zur Diskussion gestellt habe. Was ist dir an dem nicht konkret genug gewesen?

    Aber Deal. Lassen wir doch einen Rechtswissenschaftler nur entscheiden, ob man sagen darf "Das Grundgesetz verlangt", auch wenn da nur Rundfunkfreiheit steht (und nicht sagt aus). Ein Satz.. um wie viel Geld solls denn gehen?

    Das ist deine persönliche Meinung. Aber ist ja nicht so, dass ich die Meinung über mich von jemandem, der mangelnde Lesekompetenz hat, besonders hoch schätzen würde.

    Und wo steht dort, dass die ARD dem ZDF Geld geben soll? Es steht erstmal nur dort, dass das ZDF um Hilfe bitten könnte. Die ARD könnte daraufhin sagen "Nein, können wir nicht.". Oder anders helfen. Denn es steht um HILFE bitten, nicht um Geld bitten. ARD und ZDF betreiben gemeinsam einige Sender und die ARD könnte, um das ZDF zu entlasten, mehr Kosten bei den gemeinsamen Sendern übernehmen.

    Hast du gesehen, dass ich die Meinung schon wieder zurückgezogen habe und dir inzwischen einfach mangelnde Lesekompetenz (wie das obere Beispiel oder der scheinbar-Fail zeigen) und Unwissenheit vorgeworfen habe?


    Das wirkt nach der ganzen Diskussion auch unkommentiert ganz gut.

    Auf welche Fragen vermisst du denn jetzt eigentlich noch Antworten?
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2014
  10. NFS

    NFS Institution

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Wie kann man bloß so viele Wörter benutzen, um nichts zu sagen?