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Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juli 2014.

  1. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Ich wiederhole mich immer weil ich versuche die Diskussion zum Thema zurückzuführen. Du wechselt ja ständig das Thema und versuchst durch Ablenkunken nichts zum konkreten Thema zu sagen. (wahrscheinlich weil du keine Argumente mehr hast.)
    Nochmal ich finde es demokratischer wenn am Anfang einer Gebührenperiode die Parlamente wie bei den Gebühren über den Prozentsatz des Finanzausgleichs abstimmen. Damit sollte die Finanzierung der Anstalten gesichert sein. Falls es doch Fälle gibt wo es plötzlich das Geld nicht ausreicht kann man dies nur Darlehen überbrücken.
    Wie bei den anderen Anstalten die keinen Finanzausgleich bekommen...
    Das finde ich demokratischer als wenn die Intendanten sich hinsetzten und freiwilge Zahlungen beschließen die über dem im Vertrag hinausgehenden Prozentsatz des Finanzausgleichs liegen. Davon abgesehen hat RB ja auch schon ein Darlehen am Anfang der Gebührenperiode bekommen. Also Ja ich finde mein Vorschlag demokratischer....
    PS: ich kanns schwer Sachen belegen die eben nicht da sind... wenn du behauptest das das Grundgesetz dies verlangt und das Bundesverfassungsgericht dies verlangt dann musst du das belegen. Ich kann das nichtvorhandensein schlecht belegen...
    Außerdem habe ich dir schon öfters den Artikel 5 des GG kopiert... Wo eben dies alles was du behauptest nicht drinsteht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2014
  2. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Deine Verdrehungen lasse ich mal wieder stehen. Es kann jeder nachlesen, was ich gesagt habe und wo ich sagte, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt und sich daraufhin eine Meinung bilden.

    Das wird im Grundegemacht. Vor Beginn der aktuellen Gebührenperiode sah aber niemand einen Anlass, den Prozentsatz zu erhöhen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen oder sonstwie die Intiative zu ergreifen (oder hatte andere Gründe, es nicht zu tun). Die Frage ist jetzt, wo das Geld nicht reicht, gemacht wird: ob Darlehen oder Finanzspritze. Du findest es dabei demokratisch, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu übergehen und die ARD in ihren vom Bundesverfassunggericht auf Grundlage des Grundgesetzes garantierten Rechten zu beschneiden.

    Damit ist das Thema für mich geklärt. Auch hier kann sich jeder seine Meinung jetzt selbst bilden... sofern sich überhaupt jemand dafür (noch) interessiert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2014
  3. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Du hast schon mitbekommen das ich es wie es jetzt läuft nicht für gut finde? So auf den letzten paar Seiten?

    Ich finde es demokratisch das unsere Volksvertreter in Parlamenten abstimmen... du ja scheinbar nicht.
    Wie gesagt das Bundesverfassungsgericht steht dem nicht im Wege... auch durch ständige Wiederholungen wird es nicht wahr... (kann jeder gerne nachlesen... genauso was im Grundgesetz steht)

    Gut das es für dich geklärt ist... es kamen immer weniger Argumente von dir in den letzten Post...
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2014
  4. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Mit der Behauptung kann ich leben. Scheinbar bedeutet, dass etwas nach außen hin den Eindruck macht, nicht aber tatsächlich so ist. Damit hast du meine Ansichten bestätigt. Danke. Meine (und wichtiger: unsere) Demokratie setzt sich übrigens aus Legislative, Exekutive und Judikative zusammen, einen Teil wegzunehmen, wie du das beim Bundesverfassungsgericht machst, wäre undemokratisch.

    Wo wir bei mangelnden Sprachkenntnissen und Bundesverfassungsgericht sind: Was deine Unwahrheiten über meine bisherigen Posts angeht. Ich biete dir an, dass wir einen unabhängigen, aber anerkannten Rechtswissenschaftler den ersten Satz hier überprüfen lassen, der ist ja doch recht wichtig für dich, wenn du ihn verdreht immer und wieder postest. Wer die Unwahrheit sagt, zahlt die Kosten und ggf. einen Bonus an den anderen. 10.000 zusätzlich? Darum geht's:
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6610013-post181.html

    Du dürftest ja nichts zu verlieren haben, wenn du sogar kein Problem hast, mich als bewussten und absichtlichen Lügner darzustellen und damit sogar eine Straftat zu begehen. Willst du einen Rechtswissenschaftler aussuchen oder soll ich das übernehmen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2014
  5. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt


    Wenn du nicht den Unterschied erkennen kannst was im Grundgesetz steht und Urteile und Interpretationen über das Grundgesetz dann kann man dir nicht Helfen...
     
  6. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Wenn du den Rechtswissenschaftlicher fragst dann frag ihn auch noch über deine Aussagen ob sie Korrekt sind:
    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt. "
    usw.
    und wie er es sagen würde... das Grundgesetz sagt es aus.. oder nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht ist es so oder so.

    Um dir den Unterschied mal klar zumachen. Was im GG Artikel 5 steht gilt und bleibt Heute da stehen und in den 30 Jahren. Da ändert sich nichts und wird sich nichts ändern.
    Urteile und Interpretionen des Bundesverfassungsgerichts gelten nur solange bis das Bundesverfassungsgericht neue Interpretationen und Urteile ausspricht. Da kann sich jederzeit was ändern.
    Das ist eine ganz andere Wertigkeit.
    Da du immer vom GG sprichst kennst du auch die ganz besondere Wertigkeit des GG und versuchst sie für deine Diskussion als Torschlagargument zu nutzen. Nur leider ist das nicht korrekt und zeigt dein Diskussionsniveau auf...
     
  7. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Dein Diskussionsniveau ist es, meine Aussagen den gesamten Tag über zu wiederholen und sie dabei immer wieder, trotz nachgeschobenen Erläuterungen, verdrehst oder unvollständig wiedergibst.

    Bist du also dabei, einen Rechtswissenschaftler zu fragen und dass der Verlierer die Kosten trägt? Wenn das eine geklärt ist, lasse ich gerne auch klären, ob die von dir zitierten Aussagen (im Gesamtzusammenhang allerdings, mit meinen nachfolgenden Erläuterungen.. nicht aus dem Zusammenhang gerissen wie bei dir. Schließlich hab ich die Aussagen bereits in einen Kontext gerückt. Da kannst du die nicht mehr alleinstehend werten) in Ordnung sind. Auch hier trägt natürlich derjenige die Kosten, der falsch lag. In dem Fall schick mir doch bitte deine Adresse, damit ich dir vorab einen entsprechenden Vertrag zur Unterzeichnung zuschicken kann. Wollen wir um einen Bonus spielen und wenn ja: wie hoch?

    Wenn du weiter diskutieren willst, sollstest du erstmals meine Frage konkret beantworten (in der das Wort Grundgesetz sogar nicht vorkommt. Da solltest du es schaffen, es für deine Antwort - in diesem Teil - auch nicht zu verwenden. Das soll zeigen, dass ich das Grundgesetz gar nicht als Todschlagargument bräuchte.):
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2014
  8. KanarZ

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Also ich muss mich immer wiederholen da du immer vom Thema abweichst.. Ich könnte gerne auf die Wiederholungen verzichten wenn du endlich mal beim konkreten Thema bleibst... liegt nur an dir.

    Wenn du wie angekündigt weiterhin deine falschen und verkürzten Aussagen weiter führen willst dann muss der Rechtswissenschaftler diese auch überprüfen. Also dein das "Grundgesetz sagt..."
    Wo du es korrekt ausgeführt hats habe ich dir ja geschrieben aber du wolltest dann weiterhin deinem falschen "Grundgesetz sagt" weiter machen.
    Das können wir gerne überprüfen lassen...
    Auch grundsätzlich wie man Urteile des Bundesverfassungsgericht nennt... nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht oder das Grundgesetz sagt...
    Kein Rechtswissenschaftler gibt dir da Recht...

    Wo ich habe ich jemals geschrieben das man der ARD vorschreiben soll wie sie ihr Geld verwendet?
    Nochmal ich finde es Demokratischer das die Parlamente über den Finanzausgleich wie über die Gebührenhöhe am Anfang der Gebührenperiode abstimmen. Im Normalfall braucht es da dann überhaupt kein Darlehen. Wenn es doch mal gebraucht wird ist es nur für die Überbrückung von kleinen Finanzausfällen.
    Das müssen jetzt auch die ARD Anstalten machen die nicht am Finanzausgleich hängen. Wenn der WDR nicht mit seinem Geld nach zwei oder drei Jahren auskommt dann gibt es auch kein Automatismus, und neues Geld von der KEF. Sie müssen dann durch Rücklagen, Darlehen,etc ihr Finanzloch schließen. Das ist auch nachweislich nicht gegen das Grundgesetz... (nach deine Definition ja schon... ;))
     
  9. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Ich habe seit ein paar Seiten nicht mehr "Grundgesetz sagt" verwendet. Und als ich das verwendet habe, habe ich es nachfolgend erläutert. Du hast das "Grundgesetz sagt" zuletzt ständig wiederholt. Schick bitte wie gesagt deine Daten, dann setze ich einen Vertrag auf. Du willst nach deinen großen Reden hier doch sicher nicht den Schwanz einziehen.

    Um wie viel Geld geht es? Bzw. wenn du so sicher bist: Wie viel Geld erträumst du dir?

    Nochmals. Das haben sie getan. Das hab ich dir schon gezeigt.

    Also doch das aktuelle, von mir unterstützte und die ganze Zeit verteidigte System... nur eben mit dem "nicht-in-Ordnung-finden", dass die ARD selbst entscheidet, wie sie den "doch-mal-gebraucht"-Fall behandelt, obwohl die einzige demokratische Lösung ist, dass die ARD in genau diesem Fall (über den wir die ganze Zeit reden und nicht über einen allgemeinen Automatismus) selbst entscheidet. Was das Problem bei der ganzen Geschichte ist: Die einzelnen, von der ARD wählbaren Optionen können ja schlecht demokratischer oder undemokratischer sein, wenn die ARD freie Hand hat und die ARD (neben der KEF) die einzige Institution ist, die in diesem speziellen Fall laut Bundesverfassungsgericht entscheiden kann.

    Falls du dem Satz nicht zustimmst: Wieso findest du es demokratischer, wenn die ARD sich für Option A entscheidet und nicht für Option B? (Die Abstimmung in den Parlamenten ist abgehakt. Es ist wie gesagt Realität. Du könntest dich beschweren, dass die Politiker Schnarchnasen sind. Dem würde ich vielleicht zustimmen).

    Oder durch geschenktes Geld einer anderen Anstalt. Je nachdem, welche Lösung der WDR für am Besten hält. Das ist der ganze Punkt Geschichte. Und das ist ja offensichtlich nur noch der einzige (für die Diskussion um das Modell des Ausgleichs relevante) Punkt, wo du mir nicht mehr zustimmt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2014
  10. KanarZ

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Um unsere Diskussion geht es eben um das Grundgesetz hat gesagt... (was eben falsch ist) wenn du langsam kapiert hast das es nicht korrekt war und es deshalb nicht verwendet dann ist es gut.
    Aber wenn der Rechtswissenschaftler entscheiden soll dann eben über den über unseren Diskussionspunkt... worüber denn sonst?:eek: Langsam wird es lächerlich...
    Du versuchst dich jetzt herauszureden weil du ganz genau weißt das im Unrecht bist und du eben nicht Recht bekommst wenn der Rechtswissenschaftler über deine Aussagen wie:
    "Artikel 5 im Grundgesetz enthält eine Bestandsgarantie."
    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt."
    entscheiden soll...
    Also sag jetzt mal ganz konkret welche Frage der Rechtswissenschaftler jetzt entscheiden soll!
    Bei dir darf er jetzt komischerweise ganz viele Fragen nicht mehr beantworten...

    Nochmals sie haben ein Prozent entschieden... und die Intendant haben entschieden das mehr "freiwillig" gezahlt wird...

    Nochmal bei der normalen Gebühr gibt es so ein Abfang System auch nicht. Es funktioniert und ist mit dem Grundgesetz vereinbar... Da gibt es kein Problem. Da kann die ARD (oder das ZDF) auch nicht selber entscheiden und plötzlich mehr Geld von der KEF verlangen...
    Wie gesagt für das Bundesverfassungsgericht ist es in Ordnung wenn die Parlamente über die Gebührenhöhe abstimmen.... das gleiche wäre beim Finanzausgleich der Fall. Da gibt es kein Problem! Und wie bei den normalen Gebühreneinnahem die vier Jahre halten kann man auch den Finanzausgleich so berechnen das er vier Jahre hält.


    Die Politiker sind Schnarchnasen weil sie sich auf die ARD verlassen das sie er regelt. Das finde ich nicht i.O.
    Wenn der Passus das die ARD den Finanzausgleich selber regelt nicht geben würde dann müsste die Politik sich damit auseinandersetzen und wie bei den Gebühren alle vier Jahre darüber entscheiden.

    Ich finde es demokratischer wenn über den Finanzausgleich die Parlamente entscheiden und nicht das bei nötigen Erhöhungen das über die ARD mit "freiwilligen" Zahlungen geschieht. Das finde ich nicht demokratisch.

    Das die Anstalten Geld das sie für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages erhalten einfach verschenken finde ich nicht in Ordnung. Das ist auch nicht demokratisch oder gesetzlich. (das einfache verschenken... jetzt nicht im Finanzausgleich)

    Noch eine Frage was macht denn das ZDF. Da gibt es keinen Finanzausgleich... wie überlebt das ZDF denn wenn plötzlich nach zwei Jahren das Geld fehlt und sie es nicht von einer anderen Anstalt verschieben können? Ohh das muss ja gegen das Grundgesetz sein...
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2014