1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juli 2014.

  1. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Also wieder einmal keine Antwort auf meine Frage. Wenn ich jetzt einfach mal so dämlich bin und sage, dass man Urteile vom Bundesverfassungsgericht nicht als Inhalt des Grundgesetzes kann, obwohl das Grundgesetz selbst sagt, dass das BVerfG für die Auslegung zuständig ist, bekomme ich dann wenigstens eine Antwort auf die nächsten Fragen oder weichst du erneut aus? Im Grunde ist es nämlich relativ egal, wie man es nennt. Das Ergebnis ist eh das gleiche.

    Zur Erinnerung. Ich wollte unter anderem wissen, ob du verstanden hast,
    4. dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass der Staat bzw. die Länder stets sicherstellen muss, dass das von ihm gewählte System (die ÖR) ständig ausreichend finanziert ist?
    5. dass der Gesetzgeber nicht entscheiden darf, wie die ARD ihr einmal zugesprochenes Geld verwendet.

    Wenn du die Fragen beantwortest, wirst du sehen, was sie mit dem Thema zu tun haben. Die Chance musst du mir schon geben, das zu erklären und nicht vor den wichtigen Fragen sagen, es hätte nichts mit dem Thema zu tun. Das ist billiges Ausweichen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2014
  2. KanarZ

    KanarZ Gold Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    1.181
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Ich habe dir bei deinen ersten Fragen beispielhaft gezeigt das sie eben nichts mit dem Thema zu tun haben. Ich arbeite nicht deinen komischen Fragenkatalog ab der nichts mit dem Thema zu tun hat. Ich habe nochmal konkret oben geschrieben was das Thema ist. Kannst gerne darauf eingehen... aber immer Ablenken und um das Thema herum reden bringt einem nicht weiter. Wenn du keine Argumente mehr zum konkreten Thema hast dann lass es einfach sein.

    Natürlich haben sie dies (was wieder nicht das Thema ist :rolleyes:) Das heißt aber weiterhin nicht das Urteile des Bundesverfassungsgerichtes gleich dem Grundgesetz sind. Beide sind trotzdem verschiedene Sachen.

    Hier nochmal das GG:
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Ganz konkret (auch wenn du sowas nicht magst) Wo steht da deine Aussagen drin?

    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt. "
    "Artikel 5 im Grundgesetz enthält eine Bestandsgarantie."
     
  3. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Jetzt wirds lustig. Du wiederholst seit gestern Abend Dinge, die laut dir nichts mit dem Thema zu tun haben, um nicht endlich zu beantworten, ob du verstanden hast, dass das Bundesverfassungsgericht bereits gesagt hat, dass die Politik nicht bestimmen darf, wie die ÖR einmal zugesprochenes Geld innerhalb ihres Systems verwenden.

    Zu deiner Frage: Ich sage, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die Dinge, die ich aufgezählt habe, entweder Teil der Rundfunkfreiheit ("die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet") ist oder aus ihr folgt. Und was das Bundesverfassungsgericht sagt, ist Recht (das ist die Definition von Judikative). Das ist meine Aussage.

    Und jetzt du. Beantworte doch endlich mal, ob du verstanden hast, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in der Vergangenheit
    4. dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass der Staat bzw. die Länder stets sicherstellen muss, dass das von ihm gewählte System (die ÖR) ständig ausreichend finanziert ist?
    5. dass der Gesetzgeber nicht entscheiden darf, wie die ARD ihr einmal zugesprochenes Geld verwendet.

    Wenn du nicht siehst, dass gerade Punkt 5 sehr wohl mit dem aktuellen Fall zu tun hat, kann ich dir auch nicht helfen. Wenn du das nicht beantworten kannst und die Diskussion nicht führen kannst, ist die Sachlage klar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2014
  4. KanarZ

    KanarZ Gold Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    1.181
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Darum ging es ja die ganze Zeit nicht!

    Das ist jetzt (endlich) korrekt... Dann lass in Zukunft die Behuptung das das GG dies und jenes Aussagt...

    Ja ich verstehe dies... trotzdem hat es weiter nichts mit dem Thema zu tun. :eek:
    Wie gesagt diese beiden Punkte haben nichts damit zu tun das die Parlamente darüber abstimmen können das der Finanzausgleich erhöht wird.(wie sich auch jedes mal über die Gebühren abstimmen... dürfen und müssen sie) Sie haben ja schon darüber abgestimmt und es steht im Vertrag drin das 1 % um verteilt wird. Wenn jetzt mehr Geld gebraucht wird können natürlich die Parlamente diesen Vertrag ändern und neu abstimmen. Wie gesgt es war lange Zeit bekannt das RB mehr Geld braucht! Selbst nach der "Neuberechnung" 2013 hätten die Parlamente bis 2015 genug Zeit gehabt darüber abzustimmen. Außerdem hätte man die Jahre 2015 und 2016 über Darlehen oder Kredite abdecken können. RB wäre nicht Pleite gegangen!

    Nochmal deine super Fragen haben nichts mit dem konkreten Thema zu tun und was ich für ein Verfahren besser finde.

    Nein hat es eben nicht... :rolleyes:
     
  5. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nö. Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgericht sagen, was das Grundgesetz aussagt (oder ausgelegt wird, wie es im Text konkret heißt). Entsprechend werde ich die Ausführungen des BVerfG als Aussagen des Grundgesetzes bezeichnen.

    Du verstehst also, dass der Gesetzgeber die Finanzierung ständig garantieren muss. Dann solltest du auch verstehen, dass eine Abstimmung, die "kein Geld für Radio Bremen" zum Ergebnis haben kann und erst zum 01.01.2015 in Kraft treten kann (laut Länderchefs), gegen die notwendige Finanzierungsgarantie und Planungssicherheit verstößt. Die Haushalte für 2015 müssen die ÖR schon 2014 durch die Gremien schicken.

    Wie hoch du den Prozentsatz vorab legen willst, ist mir auch schleierhaft, wenn die KEF vor der letzten Ratifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages sagt, dass man erst 2014 abschätzen könne, wie groß die Finanzierungslücke ist und selbst keinen konkreten Vorschlag abgeben mag.

    Ich habe doch schon gesagt, dass du Verfahren besser finden kannst, auch wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen (und das ist die Formulierung, die das BVerfG nutzen würde und bereits bei allen Rundfunkentscheidungen genutzt hat).

    Ich kann schon verstehen, dass du eine Diskussion nicht zum Thema machen willst, die aufzeigen soll, dass dein System das BVerfG auf den Plan rufen würde, nicht demokratischer ist als das aktuelle, grundgesetzlich legitimierte System (und das ist, worüber wir gesprochen haben).
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2014
  6. KanarZ

    KanarZ Gold Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    1.181
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Tss.. dann willst du weiterhin wissentlich die Unwahrheit Aussagen. Langsam zeigst du dein wahres Gesicht.


    Also erst einmal wo sagen die Länderchefs dies aus?
    Zweitens würde es natürlich ausreichen wenn der Vertrag 2015 in Kraft tritt. Erst dann brauchen sie ja das Geld und erst dann fließt ja auch jetzt das Geld.
    Außerdem hätte man es schon vor zwei Jahren machen können und man könnte auch die zwei Jahre 2015 und 2016 wo Geld fehlt mit Darlehen und Krediten überbrücken. Die Existenz von Radio Bremen wäre nicht gefährdet. Also kein Problem mit dem Bundesverfassungsgericht!

    Man kann genauso wie bei den Rest der Anstalten es berechnen und schätzen... das macht die KEF ja auch bei allen anderen Anstalten! Dort reicht das Geld ja auch immer für die nächsten vier Jahre. Das macht die KEF so! Da ist auch nicht genau bekannt wie es nach zwei Jahren aussieht.
    Wenn zu viel oder zu wenig Geld geflossen ist durch den Finanzausgleich wird das mit der nächsten Gebührenperiode verrechnet. Das macht die KEF so! Da gibt es kein Problem. (ob das jetzt mit den "freiwilligen" Zahlungen auch so gemacht wird... weiß ich nicht)

    Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz... Hat auch niemals das Bundesverfassungsgericht gesagt. Wieder Unwahrheiten von dir...

    Das Bundesverfassungsgericht würde nicht dagegen entscheiden und es ist nicht gegen das Grundgesetz.
    Nochmal für dich... die Parlamente stimmen über die Gebühren ab... ist nicht gegen das Grundgesetz ... die Parlamente stimmen über den Vertrag ab in dem drin steht wie hoch der Finanzierungsausgleich ist... ist auch nicht gegen das Grundgesetz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2014
  7. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Och KinerZ, ach KanarZ. Es ist nicht die Unwahrheit. Das Bundesverfassungsgericht legt das Grundgesetz aus und sagt damit, was im Grundgesetz steht (das ist die Definition von Judikative und seine Aufgabe laut Grundgesetz.. das kann dir jeder Rechtswissenschaftler bestätigen). Es kann seine Urteile auch nur mit dem Fälllen, was im Grundgesetz steht. Das Gericht stellt keine eigenen Gesetze auf. (Und so nebenbei: wahres Gesicht ist wirklich dein einziges Argument, um meine Aussage stichhaltig zu widerlegen? Gib dir doch mal etwas mehr Mühe.)

    Langsam sorgst du dafür, dass ich Mitleid mit dir habe.. so verzweifelt, wie du an dem Ästchen festhälst, das nicht mal relevant ist, sondern am Ende nur Korinthenkackerei. Das Ergebnis ist so oder so das gleiche.

    Natürlich helfe ich dir auch in diesem Fall aus, dich zu informieren. Malu Dreyer hat das zum Beispiel in Fernsehinterviews gesagt, als sie angesprochen wurde, wieso der Beitrag erst 2015 sinkt. Die Staatssekretärin von Malu Dreyer bestätigt das lange Verfahren z.B. hier: Warum ZDF.kultur als Geisterprogramm weitersenden muss | Programmstörer Es geht zwar im Text zwar um den Rundfunkstaatsvertrag, aber die Vorgänge sind analog. Und die sagt sogar noch mindestens, was das ganze noch wackliger macht.

    Ich kann dir ein Fernsehinterview nicht verlinken. Damit du nicht weiter auf einem Begriff rumeierst, um die Diskussion zu vermeiden, nehme ich den Begriff Länderchef zurück und ersetze ihn durch Landesregierungen. Das Ergebnis ist auch hier das gleiche.

    Es muss auch Planungssicherheit herrschen. Die Haushaltspläne müssen vor 2015 stehen. Siehst du den Widerspruch?

    Also du findest Darlehen und Kredite, die nicht durch das Parlament wandern, demokratischer als feste Finanzhilfen? Auch wenn keiner laut Bundesvefassungsgericht-Aussage außerhalb der ARD bestimmen darf, wie das Geld verwendet wird?

    Auch zu viel freiwillig gezahltes Geld wird von der KEF verrechnet. Alles Geld, was übrig bleibt, wird mit reingerechnet.

    Für den aktuellen Fall sagte ich würde. Hast du nicht letztens behauptet, du kannst lesen?

    Und dass das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit sagte, dass bestimmte Vorgänge, Gesetze oder Handlungen gegen das Grundgesetz verstößen ist fakt. Google Rundfunkentscheidungen.

    Aber auch nur, weil die ARD die Befugnis hat, Geld zu verschieben. Der Teil gehört dazu.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2014
  8. KanarZ

    KanarZ Gold Member

    Registriert seit:
    26. Januar 2012
    Beiträge:
    1.181
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Auslegungen und Interpretationen sind nicht gleich... das Grundgesetz sagt aus... Es sind Auslegungen und Interpretationen. Dann nenn sie auch so.
    Wenn du was anders behauptest ist es gelogen...

    Einfach nicht Lügen und sich dabei er-wichen lassen...
    Das du das Grundgesetz mit Urteilen gleichsetzt ist halt keine Kleinigkeit...

    Da steht genau drin das es solange dauert weil die Parlamente über den Jugendkanal sich nicht einig sind... und 2015 würde es reichen.

    Es besteht Planungssicherheit... die Parlamente müssen dem ja zustimmen wie du ja behauptest... Auf jeden Fall ist das nicht Grundgesetzrelevant wann die Anstalt ihr Geld berechnen... sondern das sie es Pünktlich wenn sie es braucht bekommt. Außerdem hätte man es vor vier Jahren schon regeln können oder den Finanzplan unter Vorbehalt berechnen können. Wie gesagt die anderen Anstalten kommen auch über vier Jahre mit ihrem Geld aus...

    Die Bundesverfassungsaussage hat wieder nichts mit dem Thema zu tun... Anstalten haben schön öfter Darlehen in Anspruch genommen. Die Darlehen und Kredite sind ja nur dazu da kurze Finanzlücken zu schließen und da ist kein Problem. Die Parlamente stimmen ja dann dem dauerhaften Finanzausgleich zu. Das ist demokratisch. Wenn ich fordern würde das die Anstalten keine Kredite oder Darlehen aufnehmen dürften wärst du der Erste der "aber das Grundgesetz" schreit. ;)


    Also kein Problem mit dem Prozent festlegen vor vier Jahren.. würde wenn es nicht genau passt verrechnet werden.

    Hat aber nichts mit dem Thema zu tun! (zum Hundertsten mal)

    Quatsch... so was gibt es bei den Gebühren ja auch nicht... sind für vier Jahre festgelegt und werden abgestimmt.
     
  9. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Mir ist es zu blöd auf deine anderen Wiederholungen einzugehen, die nur auf Fußstampfen, Wortverdrehungen und "stimmt nicht" basieren. Belege sie oder wir lassen das bleiben. Es kann sich ja jeder selbst ein Bild machen. Stattdessen lass uns nicht lange um den Brei herumreden und zum Kern der Sache kommen. Du bist also der Ansicht dass es überhaupt demokratisch ist, der ARD vorzuschreiben, dass sie lieber Darlehen anstatt Finanzspritze vergeben darf, obwohl das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass es nicht mit der Rundfunkfreiheit vereinbar ist, der ARD vorzuschreiben, wie sie ihr Geld (im System) verwendet. Habe ich das richtig verstanden? (Hinweis: Ich schrieb, dass das Bundesverfassungsgericht das gesagt hat. Nicht ich.)

    Klare Frage - klare Antwort bitte. Ja oder Nein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2014
  10. Badula82

    Badula82 Platin Member

    Registriert seit:
    4. April 2005
    Beiträge:
    2.387
    Zustimmungen:
    296
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Ich glaube heute war es soweit. :winken: