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Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juli 2014.

  1. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nochmal du behauptest ständig dies und jenes steht im Grundgesetz was aber nicht stimmt...
    "Artikel 5 im Grundgesetz enthält eine Bestandsgarantie."
    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt."
    usw...
    Das stimmt einfach nicht... deshalb behaupte das nicht immer...

    Warum soll ich darauf antworten... hat ja wieder nichts mit dem Thema zu tun... (wie immer bei dir)
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Diese Frage ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder? :eek:

    Jede Firma, von der 5-Mann-Klitsche bis hinauf zum multinationalen Konzern, braucht einen Chef bzw. Vorstandsvorsitzenden. Bei Rundfunksendern heißt der eben Intendant (nicht Itendant). Ansonsten wäre der Sender nicht oder fast nicht handlungsfähig.
     
  3. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Für dich mal den Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    und dann zwei deiner Aussagen als Beispiel:
    "Artikel 5 im Grundgesetz enthält eine Bestandsgarantie."
    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt."
     
  4. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Jetzt ist es immerhin "dies und jenes". Vorhin war es noch:
    "Da steht nichts von den ÖR drin! Also solltest du das nicht immer behaupten." Immerhin bist du schon einmal etwas von den falschen Ansichten abgerückt.

    Keiner der beiden angebrachtne Zitat sagt übrigens aus, dass es explizit im Grundgesetz steht. Das sind notwendige Folgen, wie das Bundesverfassungsgericht erklärt. Im Übrigen behaupte ich auch nichts. Ich gebe die Aussagen des Verfassungsgerichts wieder. Noch so ein Fall, wo du meine Posts einfach so hindrehst, wie du willst.

    Und jetzt zurück: Kannst du meine Fragen beantworten oder willst du weiterhin ausweichen? Wenn ja, dann ist der Fall wohl eindeutig. Wenn du diese Sachen nicht verstehst, ist es kein Wunder, wieso das Problem an deinen Wünschen nicht siehst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2014
  5. Eisenbahnfan

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Klar, sie kriegen die Gelder ja auch in den ***** geschoben, egal ob sie gut oder schlecht wirtschaften.
     
  6. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nochmal du behauptest das Grundgesetz würde es verlangen... das stimmt aber nicht weil es eben nicht drinsteht. Das die ÖR nicht mit im Grundgesetz drinstehen stimmt... ich habe es dir ja extra kopiert das du es mal lesen kannst.
    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gleich dem Grundgesetz.

    Nochmal deine Fragen haben wiedermal nichts mit dem Thema zu tun...
    Ich zeige es dir mal an den ersten drei.....

    1. dass das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach das Grundgesetz herangezogen hat, um Entscheidungen der Parlamente bezüglich der ÖR zu kassieren.

    Was hat das mit dem Thema zu tun? Habe ich das bestritten?
    Weder der Finanzausgleich noch die Abstimmung der Parlamente darüber oder das die Parlamente einzelne Sender streichen dürfen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Darum ging es... wieder um das Thema herum geredet. :rolleyes:

    2. dass die ÖR folglich nicht explizit im Grundgesetz erwähnt werden müssen?

    Nochmal das Bundesverfassungsgericht ist nicht gleich dem Grundgesetz... Wenn du schreibst nach dem Urteile des Bundesverfassungsgericht muss dies oder jenes gemacht werden dann ist es i.O aber nicht wenn du schreibst das
    "Artikel 5 im Grundgesetz enthält eine Bestandsgarantie."
    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt."

    Das stimmt einfach nicht...


    3. dass Artikel 5 den Staat bzw. die Länder dazu verpflichtet, ein System zu entwerfen, das den grundgesetzlichen Rundfunkauftrag umsetzt und der Gesetzgeber den ÖR in seiner aktuellen Form gewählt hat?

    Wieder am Thema vorbei... Habe ich ja nie bestritten... Das die Parlament über den Finanzierungsausgleich abstimmen (wie generell über die Gebühren, etc) steht dem nicht im Wege. Habe ich dir alles schon mehrmals geschrieben und erklärt.
    Außerdem steht wieder nicht im Artikel 5 was du da schreibst...:rolleyes: einfach mal lesen was im GG steht.

    Mit den anderen Punkten geht es genauso weiter... alles Allgemeinaussagen die am konkreten Thema vorbei gehen:rolleyes:
     
  7. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Die Fragen gehen nicht am Thema vorbei. Wir sind uns also einig, dass der Gesetzgeber ein System entwerfen muss, das den Ansprüchen entspricht, die das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz ableitet. Ja?

    Dann beantworte mal, ob du die nächsten Punkte verstanden hast. Dann baut sich das Bild zusammen und am Ende zeigt sich wunderbar, was das alles mit dem Thema zu tun hat. Aber du darfst nicht vor der interessanten Frage aufhören. Zur Erinnerung:
    4. dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass der Staat bzw. die Länder stets sicherstellen muss, dass das von ihm gewählte System (die ÖR) ständig ausreichend finanziert ist?
    5. dass der Gesetzgeber nicht entscheiden darf, wie die ARD ihr einmal zugesprochenes Geld verwendet.
    etc.

    Nein. Ich übernehme Aussagen vom Bundesverfassungsgericht, das sagt, wie das Grundgesetz ausgelegt wird. Nebenbei gefragt: Wieso bist du so versteift darauf, zu erklären, ich könne nicht (nachdem es das BVerfG schon getan hat) sagen, was das Grundgesetz verlange und dabei Zitate vom Nachmittasg ausgräbst, wenn es doch nichts mit dem Thema zu tun habe? Das ist ja auch bisschen.. hmm.. komisch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2014
  8. Marc!?

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nein das ich nicht so, die bekommen das Geld nur wenn sie es nicht aus dem Fenster hinausschmeißen.

    Aber im Prinzip ist es doch egal, wie die Sache querfinanziert wird, ob durch ARD-Finanzausgleich oder später durch die ANstalten NDR und SWR direkt.
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Wobei man in den Haushaltsplänen, wenn man es darauf anlegt, wunderbar hin- und herschieben kann.
     
  10. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nochmal das hat nichts mit dem Thema zu tun. Ich habe so was nie verlangt.
    Nochmal zum Thema: Es geht darum das die Parlamente über die Erhöhung Finanzausgleichs welcher im Vertrag steht abstimmen. Das machen sie auch bei den normalen Gebühren und dies funktioniert seit Jahrzehnten ohne das Anstalten nach zwei Jahren Pleite gehen oder sie das Grundgesetz verletzten.
    Das du das jetzige Verfahren als Alternativlos darlegst zeigt deinen Beschränkten Horizont...
    Nein du kannst nicht behaupten was Grundgesetz sage dies oder jenes aus was eben nicht drinsteht. Ich habe dir den Artikel 5 kopiert da kannst du es nachlesen was drinsteht. Wenn das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt dann benenn es so und sag nicht das Grundgesetz hätte dies gemacht. Urteile des Bundesverfassungsgericht sind nicht das Grundgesetz.