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Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von riffraff, 13. März 2006.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Shit.

    Aber da wären wir doch wieder bei dem grundsätzlichen Problem: Der Gesetzgeber ist gefordert, dem (unberechtigten) Abmahntreiben ein Ende zu setzen. Doch die negative Feststellungsklage in diesem Einzelfall ändert nichts an der Sache.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Dann brauchst Du überhaupt keine Rechtschutzversicherung. Wozu auch denn wenn Du im Recht bit gehen die Kosten des Anwaltes sowieso der Gegenpartei zu.

    Ich hatte wegen einem Verkehrsunfalls mir auch einen Anwalt genommen und der holt sich jeden Cent von der Gegenpartei (da ich im Recht bin) Eine Rechtsschutz habe ich nicht und ich brauche auch nichts dem Anwalt bezahlen.

    Gruß Gorcon
     
  3. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Supernature ist aber von diesem Einzelfall betroffen, daher ändert die Klage etwas für ihn.
    Und wenn die Kanzlei den Fall verliert (was sie auch tun wird, wenn es zum Prozess kommt), dann werden es sich in Zukunft auch andere Kanzleien oder Anwälte etwas genauer überlegen, ob sie sich auf so ein Spiel einlassen; und daher befürworte ich das Vorgehen von Supernature.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Und warum will er dann Spenden von anderen haben? :confused:
    Bekommt man sein Geld eigentlich zurück, wenn er Erfolg hatte?
    LOL... Glaubst Du an den Weihnachtsmann? Meinst Du ernsthaft, dass dies die allererste negative Feststellungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist?

    NICHTS wird sich für andere dadurch ändern. GAR NICHTS.

    Eben weil diese Einzelfallentscheidung nichts mit einem beliebigen anderen Fall zu tun hat. Deshalb werden auch weiterhin geldgeile Abmahnanwälte ihr Unwesen treiben.

    Es bedarf hier einer grundsätzlichen Entscheidung.

    Gag
     
  5. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Wenn das so ist, dann kann ich ihn doch etwas verstehen. :winken:
     
  6. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Deine Fragen würden beantwortet werden, wenn Du den Text auf der Supernature Seite lesen würdest.
    Ist das so schwierig nachzuvollziehen. Ich versuch's mal einfacher:
    Angenommen, Du wärst ein Anwalt und würdest Gelegenheiten suchen, Geld zu machen. Wo würdest Du eher zuschlagen: bei einer Abmahnungspraxis, bei der bisher nie Gegenklagen erfolgt sind und Du - falls der Betroffene sich weigert - einfach nur den Anspruch (nichteinmal rechtsverbindlich) zurücknehmen musst, und nichts ist passiert, dafür klappt's beim nächsten Mal?
    Oder würdest Du eher etwas versuchen, wo sich in der Praxis gezeigt hat, dass Du eher damit rechnen musst, selbst ordentlich zur Kasse gebeten zu werden und kostspielige, rufschädigende Prozesse zu verlieren?

    Ja. Wird diese von Supernature vielleicht verhindert, oder warum stellst Du dich gegen deren Aktion?
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Ich hab mir die fallbezogenen Sachen und den Schriftverkehr durchgelesen. Ich hab mich nicht durchs Forum gequält.
    Sorry, aber ich kann Dir nicht folgen.
    Glaubst Du ernsthaft, dass noch nie erfolgreich gegen Abmahnungen geklagt wurde???

    Abmahnungen gibt es doch nicht erst, seit es das Internet gibt. Früher war z.B. das UWG eine beliebte Grundlage für "Abmahnvereine", die aus oben beschriebener Geldgeilheit Fehler in Werbung und gewerblichen Angeboten gesucht und abgemahnt haben.
    Ich stelle mich nicht gegen diese Aktion. Ich ordne sie eher in die Kategorie "Reissack" ein.

    Diese -- global betrachtet -- lächerliche Einzelklage wird nichts daran ändern. Kein Politiker wird sagen: "Och, Mensch, da hat ja einer eine negative Feststellungsklage durchgesetzt. Lass uns doch mal ein Gesetz daraus machen... " :rolleyes:

    Ich sehe einfach keinen Sinn dahinter, da so einen riesigen Aufstand drumherum zu machen. Es ist dem Boardbetreiber hoch anzurechnen, dass er sich zur Wehr setzt. Vor allem was er dort verpricht:

    "Nicht nur, um für mich selbst Klarheit zu schaffen, sondern um allen Forenbetreibern in Deutschland ein Stück Rechtssicherheit zu geben, ziehe ich nun vor Gericht. "

    Ähm... Ich dachte, es geht um diesen einen speziellen Fall. Wie sollte ich als Forenbetreiber dann irgendeine Rechtssicherheit dadurch erhalten?

    Gag

    PS. Ich hab mal weiter in der Site gewühlt. Aha. Aus organisatorischen Gründen ist eine Rückzahlung der Spenden nicht möglich. Keine weiteren Fragen.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Eh man erstmal Recht bekommt. Recht haben und recht bekommen, scheint mir doch eher ein Glücksspiel.
     
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Gag, Du irrst Dich da gewaltig.
    Ich weiß nicht, ob sich jemand nocht an Serienabmahnungen bezüglich dem FTP-Explorer erinnern kann, oder jemand den Namen eines gewissen Freiherrn-Anwalts kennt, aber hätte es damals keine Leute wie mich oder S. M. gegeben, die sich über das Portal freedomforlinks.de zusammengeschlossen haben, würde es heute noch immer Serienabmahnungen wegen der Nennung eines exisitierenden Links bezüglich Markenhaftung geben.

    Nur durch solche Interessensgemeinschaften kann man diesem Abmahnwahn Einhalt gebieten.

    Nur nebenbei, ich habe damals sowohl vor dem LG als auch in zweiter Instanz vor dem OLG verloren, habe damit aber S. M. den Rücken freigehalten und gestärkt. Dieser hat seinerzeit erstmalig in Sachen Serienabmahnung vor einem OLG mit einer negativen Feststellungsklage gewonnen.

    Wenn Du mich fragst (ich habe das damalige Kostenrisiko getragen), ich würde es wieder tun.

    Was ich hingegen nicht verstehen kann, sind die ominösen Geldbeträge, von denen hier die Rede ist. Die Honorar- und Gerichtskostenordnung macht die verursachten Kosten von der Schadenshöhe abhängig. Bei mir ging es um 100000 D-Mark und es waren definitiv über beide Instanzen bei weitem keine 40000 Mark, die ich damals zahlen mußte, so wie es hier bei einem Streitwert von 50000-Euro benannt ist.

    Das halte ich für absolut überzogen.

    Viele Grüße
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2010
  10. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Stimmt auch nicht.
    Das musste ich auch schon erfahren.

    Chef hat Lohn nicht gezahlt.
    Also Anwalt genommen, geklagt und gewonnen.
    Die Kosten durfte ich dennoch bezahlen, also Anwalts und Gerichtskosten.