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Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von riffraff, 13. März 2006.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Ich habe dem Board auch nicht rechtsverbindlich erklärt, keinerlei Schritt gegen sie zu unternehmen...

    Wie gesagt: Es herrscht jetzt wieder der Zustand vor der Abmahnung. Der Betreiber läuft immer in Gefahr, von irgendwem abgemahnt zu werden. Damt muss er immer rechnen, was ihn wiederum zu einer gewissen Sorgfalt verpflichtet.
    Man kann doch nicht von jedem auf der Welt eine Unterlassungserklärung verlangen, nur weil man "Rechtssicherheit" möchte.

    So sehe ich das zumindest. Oder sehe ich das falsch?
    Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander. So lange der Boardbetreiber nicht gerichtlich dazu verpflichtet wurde (z.B. mittels einweiliger Verfügung) oder sich selbst verpflichtet hat (durch Unterschreiben einer Unterlassungserklärung), muss er nicht vorzensieren.

    Diesen feinen Unterschied kennen nur wenige in dem "Heise-Urteil". Im obigen Fall ist weder eine Unterlassungserklärung seitens des Boardbetreibers, noch eine einstweilige Verfügung ergangen, die ihn zu dieser Vorzensur verpflichtet. Es gilt also nach wie vor die bisherige Regelung der Mitstörerhaftung, sobald er von einem entsprechenden Beitrag Kenntnis erlangt.

    Gag
     
  2. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Freibrief? Unsinn! Die Kanzlei hat nicht zugegeben, dass sie rechtswidrig abgemahnt hat, und die Anwaltskosten will sie folglich auch nicht zahlen. Der Forenbetreiber bleibt also darauf sitzen, und die Kanzlei behält sich somit vor, auch bei ähnlichen Fälle erneut abzumahnen. Das Du darin kein Problem siehst, ist mir schleierhaft.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Nochmals: wenn die Abmahnende Partei eine Unterlassungs weiterer Schritte erklären würde, wäre dies ein Freibrief für den Forenbetreiber, künftig die Rechte des von der abmahnenden Kanzlei vertretenden Mandanten verletzen zu dürfen.
    Das ist das Betriebsrisiko eines öffentlichen Forums. Wer sich darüber nicht im klaren ist, solle es es besser lassen. Vielleicht wäre eine Rechtsschutzversicherung nicht schlecht.
    Das ist doch auch ihr gutes Recht, oder?
    Wenn ich Dir eine runterhaue und Du dann Schmerzensgeld verlangst, wir uns dann aber drauf einigen, dass Du die Forderung zurückziehst, wieso solltest Du dann eine Erklärung abgeben, dass Du nie wieder Schmerzensgeld von mir verlangen darft, wenn ich Dich nochmals hauen sollte? Das bedeutet doch dann, dass ich Dich jederzeit vertrimmen darf, wie ich will. ;)
    Ich sehe darin wirklich kein Problem. Mir ist schleierhaft, wo Du es siehst...

    Gag
     
  4. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Ich sehe keinen Sinn im Erlangen eines Urteils. In diesem Urteil könnte allenfalls festgestellt werden, dass in diesem EINEN Fall die Abmahnung zu unrecht erfolgte. Konsequenzen hat es keine; sogar die abmahnende Firma könnte erneut abmahnen, da das Urteil schließlich nicht bedeuten würde, dass in Zukunft auch nie ein Abmahngrund vorliegt.
    Aber wie auch immer, wenn der Betreiber nun unbedingt einen Prozess führen möchte, dann kann er es gerne machen, soll jedoch nicht um Spenden betteln und bitten, dass dies (und somit natürlich auch immer seine Domainadresse) in anderen Foren verbreitet wird.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Volle Zustimmung.
     
  6. Trooper

    Trooper Senior Member

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    @Gag

    Der Gang sieht doch so aus: Es kommt ein Abmahnschreiben und der Boardbetreiber steht vor der Wahl

    a) die Erklärung zu unterzeichnen

    b) es auf einen Prozess ankommen zu lassen und zu sagen: Nein, ich unterzeichne es nicht.

    Bei a) hat er verloren weil er freundlicherweise gleich 1800€ abdrücken darf. Ausserdem darf er ab sofort jeden Beitrag vor dem Posten prüfen.

    Bei b) er lehnt ab, dann muss er sich ( im schlimmsten Fall ) auf einen Prozess vorbereiten weil er nicht sicher sein kann, ob der RA die Idee mit der Vorabzensur fallen lässt. Selbst wenn er am Ende eventuell gewinnt hat es ihn bis dahin einen Haufen Geld gekostet. Einen Prozess mit den gesamten Kosten kann sich nicht jeder leisten. Der Betreiber von SN hat sich bereit erklärt das einmal durchzuziehen um den Forenbetreibern etwas in die Hand zu geben womit sie sich verteidigen können und die Hürden für Abmahnanwälte ein Stück höher zu legen. Wenn Du dich nicht beteiligen möchtest ( warum auch immer ) ist es Deine Entscheidung. Nur die meisten Boards haben keinen Verlag im Rücken sondern werden meist von Leuten betrieben die das aus Hobby machen ( dieses Board hat übrigens auch mal so angefangen ).

    EoDfm!
     
  7. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Wie bitteschön kommst Du darauf? Eine Partei hat rechtswidrig abgemahnt; daher ist es auch rechtens, dass sie erklärt, auf die Durchsetzung zu verzichten. Mit der Möglichkeit, in Zukunft bei anderen Fällen rechtmäßig abzumahnen hat das überhaupt nichts zu tun.

    Nein, wenn Du bei mir rechtswidrig Kosten verursachst, dann musst Du sie auch zahlen. Das ist dann nicht mein Risiko, sondern Deins.

    Eben nicht. Und das wird die Feststellungsklage auch zeigen.

    Das ist doch Blödsinn! Es geht ausschließlich um DIESEN Fall. Niemand hat von der Kanzlei verlangt, in Zukunft und für alle Zeit für alle möglichen wie auch immer gearteten Fälle keine Abmahnung mehr zu schreiben.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Hä? Nochmals: Du muss immer damit rechnen, dass jemand Ansprüche geltend macht.

    Der RA kann noch so viele Ideen mit der Vorzensur haben, wie er will. Es bleiben aber nur seine Ideen, so lange er nicht vor Gericht dieses entsprechend erstreitet. Erst dann ist der Betreiber dazu verpflichtet, weitere Verstöße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

    Das ist aber hier nicht der Fall gewesen. Wenn der RA also wieder einen Verstoß bemerkt, dann kann er wieder (wie jeder andere Mensch auch) den Betreiber abmahnen. Eine Verpflichtung, dass der Betreiber dies im Vorfeld hätte verhindern müssen, bestand nicht. Er ist, so lang er nicht dazu (wie erwähnt) verpflichtet wurde, erst dann zum Handeln aufgefordert, wenn er von dem Verstoß Kenntnis erlangt.
    Deshalb sollte sich ein Betreiber eines Forums vorher mal über die Risiken informieren und eben deshalb ggf. eine Rechtschutzversicherung abschließen.

    Wenn ich mit dem Auto fahre, muss ich auch immer damit rechnen, dass mir ein Kind hineinrennt. Auch wenn ich definitiv nicht mehr ausweichen oder bremsen konnte, bekomme ich eine Mitschuld angerechnet. Das ist das Risiko, das jeder Tragen muss, der mit dem Auto unterwegs ist.
    Lieb von ihm, aber die von ihm angestrebte Klage hat leider genausowenig mit allen anderen Fällen zu tun, wie das von der anderen Seite viel zitierte "Heise-Urteil". Oder will er bis zum BGH gehen, um ein Grundsatzurteil zu erwirken? Und wie sollte das aussehen?
    Ich sehe keinen Sinn darin, ihm einen Kleinkrieg zu finanzieren.
    Zudem sei Dir gewiss: Ein bereits erwähnter Verlag ist an der Sache auch schon dran.

    Gag
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Stop! Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Hier war mehrfach die Rede davon, dass im Wiederholungsfall keine erneute Abmahnung erfolgen darf -- darauf bezog ich mich.
    Niemand zwingt Dich dazu, einen Anwalt einzuschalten. Ist leider so. Um seine Antwaltkosten von den Abmahnern wieder reinzubekommen, bleibt ihm wohl letztlich nur der Rechtsweg.

    Aber wie gesagt: Das ist das Risiko, das man als Betreiber eines Forums eingehen muss. Deshalb mein Tipp mit der Rechtsschutzversicherung.

    Und mit seiner negativen Feststellungsklage gibt er trotzdem "den anderen Forenbetreibern" nichts an die Hand. Was sollten die damit?

    Gag
     
  10. Speedy

    Speedy Lexikon

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    AW: Unterstützungsaufruf des Supernatureforums

    Vergiss es.
    Rechtschutz zahlt nur, wenn du recht bekommen willst.
    Bei einer Abmahnung hast du in der Regel was falsch gemacht.
    Hab das Spiel schon hinter mir, Rechtschutz hat Kostenübernahme abgeleht....