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Unterscheiden sich Verleih-Blurays von Retail-Blurays

Dieses Thema im Forum "Kino, Blu-ray und DVD" wurde erstellt von Arcardy, 17. Mai 2023.

Schlagworte:
  1. butthead

    butthead Platin Member

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    Das ist es im Allgemeinen auch ohne diesen Aufdruck: "Öffentliche bühnenmäßige Darstellungen, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerks sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. (§ 52, Absatz 3 UrhG)." ;)
     
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  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Technisches Equipment:
    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    Wie gesagt, als Privatperson, kannst du die Verleihfassungen nicht neu erwerben. Gebraucht in der Videothek geht natürlich.
    Früher gab es zudem mal so einen unseriösen Videoclub der unter dem Namen "Deutscher Video Ring" firmierte und mit übelsten Drückerkolonnen überteuerte Aboverträge verkauft hat.
    Die haben auch Verleihversionen verkauft, ohne es speziell auszuweisen. Das war aber Abzocke pur. Gibt es auch noch ein Video zu:

    Die Firma ist heute übrigens immer noch aktiv - vertickt aber heute nur noch Zeitschriften und keine Filme mehr.

    Unterm Strich hat man als Privatperson aber nichts davon, außer halt den Film zu besitzen.
    Um kostenpflichtig Filme verleihen zu dürfen, reicht halt nicht die Filme mit verleihrecht zu besitzen, sondern du brauchst halt noch einen Vertrag mit dem Lizenzgeber oder muss halt Mitglied in einem Videothekenverband sein.

    Als Privatperson, darfst du an Freunde eh alles verleihen, egal was auf den Filmen drauf steht. Damit ist immer nur der gewerbliche Verleih gemeint.
    Privat darfst du machen was du willst - solange du davon kein Geld nimmst.
     
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