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Unterdrückung von Petitionseingaben

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von skykunde, 14. März 2010.

  1. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Eine Gängelung ist beispielsweise das, was du mit deinem Google-Beispiel sehr schön dargestellt hast. Google hat eine marktbeherrschende Quasi-Monopostellung und kann sehr wohl gängeln. Und gerade wegen dieser unbequemen Möglichkeit diese Gängelung der Suchergebnisse auszuschalten. Google's Suchmaschine gibt es übrigens auch nur der Bequemlichkeit wegen.

    Das wollte ich auch dir begreiflich machen.

    Das ist ein sehr gutes Beispiel, wie man dennoch Meinungen unterdrücken kann, indem man einfach Wege zur Meinungsäußerung versperrt. Da sind wir wieder beim Punkt Gängelung, den du vorhin noch nicht ganz verstanden hast und hier selbst ein Beispiel lieferst, um es vielleicht doch zu verstehen, was Gängelung bedeutet!

    Das Recht kannst du in Artikel 5 GG nachlesen.
    Diese Sendebeiträge werden ja bereits auf den Offenen Kanälen ausgesondert und lokal begrenzt. Die Offenen Kanäle sind aber auch nur eine pseudo-freie Form der Meinungsäußerung. Denn sie sind lokal begrenzt, so dass die Informationen möglichst untergehen.

    Tja, dass ist halt der Nachteil. Keiner zwingt dich dazu, deine Zeit im Internet abzuhängen. Und dass du das Wort "Schwachsinn" benutzt, zeigt nur, dass du andere Meinungen nicht verstehst oder toleriest, nur weil du sie nicht gutheißt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2010
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Und? In der Tagesschau werden auch nicht alle Meldungen des Tages erwähnt.
    Wenn du mir begreiflich machen wolltest, dass die Kommunikationsüberwachung Artikel 10 betrifft, warum willst du dann in Artikel 5 reinschreiben, dass keine präventive Kommunikationsüberwachung stattfinden dürfe? Das musst du mir jetzt aber mal erklären.
    Mir bricht das Herz. Niemand hindert dich daran, dir einen anderen Weg zu suchen.
    Nö. Dort steht nix davon drin, dass andere dazu verpflichtet sind, deine Meinung zu verbreiten.

    Es ist deine Meinung, also bist auch du dafür verantwortlich, wenn du sie verbreiten willst.

    Gag
     
  3. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Gut, der Punkt geht an dich. Dieser Satz gehört in Artikel 10 rein.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Ich verstehe deine Forderung. Aber sie hat eben nix in Artikel 5 zu suchen, sondern gehört in Artikel 10.
     
  5. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Unterdrückung von Petitionseingaben

    Einverstanden.:winken:

    Und hier noch ein kleiner aktueller Nachtrag, warum man Artikel 5 GG wie im Eingangspost dringend verbessern und technikneutral ausgestalten muss: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Chavez-fordert-Kontrolle-fuer-Internetinhalte-954521.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. März 2010