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"Unsichtbare" Sat schüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Nightx, 15. Juli 2011.

  1. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Das stimmt so auch nicht. Wenn der Hauseigentümer für entsprechende Programme (2 sollten es sein) der Migranten in der Gemeinschaftsanlage sorgt, ist wieder nichts mit einer eigenen Schüssel.
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Ehe ich eine eigene Sat Anlage installiere würde ich prüfen ob eine Erweiterung der vorhandenen auf mehr Anschlüsse möglich ist.
    Wen nämlich am eventuell verwendeten Multischalter noch Anschlüsse ( mindestens einer) frei sind, kann man aus einem Anschluss mittels Stacker - Destacker zwei voll funktionstüchtige Anschlüsse machen. Außer der entsprechenden Verteilung in der Wohnung sind keine Neuen Kabel nötig.
    Johansson Stacker - Destacker Einkabelsung - Einkabelsystem fr Satellite und Unicable | HM-Sat
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2013
  3. MartinP

    MartinP Talk-König

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    1 x Alps Single LNB für 9.0 E

    Edision progressiv HD

    Unitymedia 2Play 100
    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Die Kabel sollten schon etwas hochwertiger sein. Statt bis gut 2 GHz müssen sie ja dann bis 3 GHz übertragen... Meistens klappt es wohl, aber 100 % Sicher kann man nicht sein...
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Wen es meistens klappt ist ja gut, klappt es nicht gibt man es wieder zurück.
     
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Wenn schon eine eigene Ableitung (Multischaltersystem) pro Wohnung vorhanden ist, kann man das ganze auch über ein teilnehmergesteuertes Einkabelsystem mit vielen unabhängigen Ableitungen aufrüsten, ohne irgendetwas an der Leitungsstruktur zu ändern. Will man nun mehrere Receiver gliechzeitig nutzen, müssen diese natürlich einen Einkabelmodus unterstützen.
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Liest Du mal das hier durch:

    Bundesgerichtshof

    Entscheidender Auszug:

    Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht,
    beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.
     
  7. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Langer Beitrag, der leider an der Wirklichkeit völlig vorbei geht. Willst du eine Sat-Schüssel haben, mußt du zunächst einmal deutlich machen, welche Verletzung des Grundrechts auf Informationsfreiheit du rügst.

    Daran scheitert es meistens. Nach geltender Rechtsprechung ist es zumutbar, wenn der Mieter für die Befriedigung seines Informations-Interesses einen monatlichen Obolus an die Kabel-Mafia abdrückt.

    Für die eigene Schüssel muss man gut begründen, warum Radio- und Fernsehprogramme, die nicht ins Kabel eingespeist werden, geeignet sind, einem das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer zu machen.

    Wenn man zu diesem Punkt gute Argumente aufführt, wird sodann eine Güterabwägung durchgeführt: Beeinträchtigung der Mietsache gegen Informationsfreiheit.

    Diese Güterabwägung funktioniert wie eine Balkenwage.

    Legst du auf die eine Schale nix, weil du deine Hausaufgaben nicht gemacht hast, darf auf der anderen Schüssel auch nix liegen: die Schüssel darf in einem solchen Fall überhaupt nicht stören. Der BGH schlägt vor, die Schüssel im hinteren Balkondrittel aufzustellen.

    So kann es sein, dass eine Schüssel, die wenig stört, weg muss, weil das geltend gemachte Informationsinteresse über Kabel-TV befriedigt werden kann. Eine andere Schüssel, die viel stärker stört, kann hingegen stehen bleiben, wenn sie besser begründet.

    Sag deinem Freund in Bremen also, dass eine Schüssel, die wenig stört, weg muss. Sie kann nur dann stehen bleiben, wenn sie überhaupt nicht stört. Zwischen wenig und überhaupt nicht ist ein Unterschied.

    Eine vernünftig begründete Schüssel kann übrigens auch auf's Dach. Das wird aber sehr teuer. Machst du eine Sat auf IP Umsetzung bist du schnell bei 2000 €.

    In der Größenordnung hat dann plötzlich keiner mehr Lust auf 'ne Schüssel. :p
     
  8. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Danke, Volterra, für deinen Beitrag. Ich würde allerdings die Betonung etwas anders machen und erlaube mir, dein Zitat geringfügig abzuändern:

    Es geht in VIII ZR 207/04 um zusätzliche Fernsehprogramme, die nicht ins Kabel eingespeist werden. Das vergessen viele, die meinen, sie könnten sich einfach ne Schüssel kaufen.

    Die wirklich bahnbrechende Neuerung in o.g. Urteil ist aber, dass die Güterabwägung nach Treu und Glauben zu erfolgen hat.

    Wenn du googelst, was das heißt, kommt raus, dass die Antenne geeignet sein muss, dir das Leben in deiner Wohnung erheblich angenehmer zu machen.

    Die Antenne darf übrigens geringfügig stören. Deine Balkon-Montage wird ausdrücklich als Beispiel genannt. Eine Dachmontage nach den üblichen Kriterien, die der BGH in anderen Urteilen entwickelt hat, stellt ebenfalls eine geringfügige Beeinträchtigung dar und kommt deswegen immer dann in Betracht, wenn der Mieter bzw. Wohnungseigentümer bereit ist, das zu bezahlen. Mit der neuen Sat auf IP Wandlung (450 €) hat man auch das von dir gerne zitierte Treppenhaus-Problem im Griff. :winken:

    Der aus dem HD+ Forum für sein Desinteresse an Auslandssendern hinlänglich bekannte Kapitän erzählt Sachen, die einfach falsch sind. Ein solventer türkischer Mieter kann eine Türksat-Schüssel problemlos einklagen, wenn er sich an die Vorgaben des BGH hält.

    Wenn der Kapitän einen Einzelfall kennt, wo ein türkischer Mieter aus Sparsamkeit heraus sein Interesse am Türksat-Empfang nicht weiter verfolgt hat, ändert das nichts an der Rechtslage.

    Diskussionen mit dem Kapitän finde ich nutzlos. Die 2 Zeilen, die er gestern in diesen Thread eingefügt hat, sind jedenfalls blanker Unsinn. :p
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2013
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Dem was in Post #26 steht - ist nichts hinzuzufügen.:winken:
     
  10. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: "Unsichtbare" Sat schüssel

    Ob Du eine Diskussion mit mir unsinnig findest interessiert hier überhaupt keinen.
    Ich habe vor Gericht diesen zietierten Fall durchgezogen und das Gericht hat mir vollkommen Recht gegeben.
    Da kannst Du noch 1000 mal etwas Anderes erzählen und Märchen in die Welt setzen.
    Und das hat nicht mit Desinteresse von mir an ausländischen Sendern zu tun (denke das teile ich mit 95% der deutschen Bevölkerung)
    Du mußt nur meine Beiträge richtig lesen, ich hatte für die türkischen Mitbewohner 2 türkische Programme eingespeist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2013