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Unitymedia und Sky

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von zyz, 12. Oktober 2010.

Status des Themas:
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  1. UM-Patal

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    AW: Unitymedia und Sky

    Sky wollte die kanäle auf 256QAM umgestellt bekommen.

    Hat UM aber nicht gemacht.

    deswegen: Sofortkündigung wegen Leistungsverweigerung.
     
  2. Hammerharter

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    AW: Unitymedia und Sky

    Deswegen kündige ich ja auch "Sky"
    Keine Leistung von Sky,kein Kohle und die miese SD Qualität ist keine Leistung!
     
  3. UM-Patal

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    AW: Unitymedia und Sky

    Richtig.

    Es ist beides vollkommen legitim.

    Man bekommt die HD-Inhalte nicht geliefert.

    So muss man sich entscheiden, was ist einem wichtiger/lieber ? UM oder Sky ?


    Da ich mein Breitband-Internet und Telefon von einer Reihe anderer Unternehmen auch bekommen kann, war mir UM überhaupt nicht wichtig, Sky jedoch schon, und zwar sehr (Fussballfan).
     
  4. Hammerharter

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    AW: Unitymedia und Sky

    Der Witz kam Gestern auch noch via Brief,indem man sich entschuldigt das es wegen technischer Probleme mir ein Select Filmbestellung erst jetzt in Rechnung stellt.
    Für die Unannehmlichkeiten entschuldigt man sich und wenn ich noch Fragen habe soll ich eine 01805 Nr anrufen.
     
  5. dergiss

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    AW: Unitymedia und Sky

    Wenn man Glück hat ja, aber ansonsten fehlt die vertragliche Grundlage, auf deren Nichtleistung du kündigen könntest.
    Du hast einen Vertrag mit Sky und nicht mit UM über die Bereitstellung der Sky Sender. Dein Vertrag mit UM sieht lediglich die Einspeisung der analogen Basisprogramme und dann je nach dem Digital Basic Programme und PayTV Pakete vor. Wenn davon ein wesentlicher Bestandteil wegfällt, kannst du ausserordentlich kündigen. Sky ist ein Drittanbieter, der sich selbst vermarktet und Kapazitäten angemietet hat. Wenn überhaupt, kannst du Sky wegen der fehlenden Programme kündigen.
     
  6. dergiss

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    AW: Unitymedia und Sky

    Bitte achte ein wenig auf deine Kinderstube und argumentiere wenn sachlich, ohne Leute zu beleidigen.

    Zur VG Media und Gema, kannst du ja einfach mal googeln,. Ab einer gewissen Anzahl von Haushalten muss diese beim Betrieb einer Satanlage gezahlt werden. Entweder liegt die Grenze bei 21 oder 75 Haushalten, ich weiss es nicht mehr genau.

    Zur Kündbarkeit des Gestattungsvertrages, siehe Post vorher.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Unitymedia und Sky


    Und Du kannst ganz schnell wieder gesperrt werden.

    Eike
    -Moderator-
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia und Sky

    .. meinst sicherlich, dass es nach Ablauf des Vertrages möglich ist ;)
    ... gibt noch einen weiteren Gesichtspunkt. Zumeist liegt die Hausverteilung im Eigentum des NE4-Netzbetreibers. I.d.R. lassen es die NE4-Netzbetreiber nicht zu, dass die Hausverteilung von anderen genutzt werden dürfen. Wenn eine Gemeinschaftssatanlage installiert werden soll, muß hier sowieso eine Neuverkabelung erfolgen, egal ob die bisherige Verlablung in Baum- oder Sternstruktur erfolgt.
    ... die GEMA verlangt ab 75 Wohneinheiten Urheberentgelte. Der Satz beträgt derzeit 5,5% der Bruttoumsätze, sofern keine Einspeiseentgelte in Rechnung gestellt werden. Der Mindestbemessungsbetrag beträgt 5 EUR pro Wohneinheit und Monat.
    Bei vg-media gibt es keine Grenze ab wann Urheberentgelte fällig werden. Es gibt nur die schwammige Regelung
    Ab 2011 kommt noch eine weitere Verwertungsgesellschaft hinzu, denn RTL verlässt vg-media. Ob vg-media durch den Ausstieg von RTL die Tarife senken wird, bleibt abzuwarten. Ich persönlich bezweifele, dass vg-media die Tarife senken wird.
    ... für Vermieter ist der Fernsehempfang über Kabel die bessere Alternative, da die Vermieter alles aus einer Hand erhalten können, auch was die rechtlichen Fragen, wie z.B. bei urheberrechtlichen Angelegenheiten angeht.
    Bei einer Gemeinschaftssatanlage besteht auch die Frage, wieviele Satanschlüsse eine Wohneinheit erhalten soll, was nicht zuletzt auch eine Kostenfrage ist.
    Bei Kabel reicht ein Anschluss in der WE. Der Mieter kann an einem Anschluss soviele Empfangseräte unabhängig voneinander betreiben, wie er für nötig hält.
    Bei Sat kann der Mieter bei nur einem Anschluss in der WE keinen weiteren Empfänger unabhängig vom ersten Empfänger betreiben. Wenn z.B. auf dem ersten Receiver gerade Tele 5 läuft, kann man auf dem zweiten Receiver kein RTL geschaut werden.

    Und was die Installationskosten angeht: der Vermieter kann auch ein Unternehmen beauftragen die Wohneinheiten mit TV zu versorgen. Das kann auch eine Gemeinschaftssatanlage sein. Das Unternehmen errichtet dann die Empfangsanlage und betreut diese. Darüberhinaus kann sich das Unternehmen auch um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern.
    Für den Vermieter wäre das nichts anderes, als wenn er einen Kabelnetzbetreiber damit beauftragen würde. Die entsprechenden Kosten dafür können auf die Mieter umgelegt werden. Alles in allem dürften die Kosten für die Mieter in etwa so hoch sein, wie bei einem Kabelanschluss ...
     
  9. UM-Patal

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    AW: Unitymedia und Sky

    Mag ja sein, aber alles was du sagst gilt für Wolkenkratzer, sehr große Wohnkomplexe.

    Bei einem Mehrfamilienhaus mit z.b. 8 Wohnungen sieht es ganz anders aus. Da sind beide Alternativen nicht mehr gleich teuer, Sat ist viel billiger.

    Es wird erst mal festgestellt, welche Wohnung wieviele Fernsehanschlüsse haben will (bzw auch PVRs) und wieviele Satellitenpositionen gefragt sind.

    Wenn man feststellt, dass man z.B 32 Anschlüsse und 3 Sat-Positionen braucht, installiert die Firma 2-3 Satschüsseln, entsprechenden 12/32 Multischalter und zieht die Kabel in die Wohnungen.

    Das ganze wird durch 8 geteilt, das sind einmalige Fixkosten und die Anlage läuft und läuft und läuft ...

    Dazu besorgt sich jede Wohneinheit die Receiver, die es will, aus den ca. 1 Mio, die es im freien Handel zu kaufen gibt.


    Keine Miete. Keine laufenden Kosten. Keinen Paket-Irrsinn. Keine miesen Receiver. Keine Gebühren für Free-TV, und HD en Masse ...




    An die Redaktion :


    Ich glaube das wäre doch mal ein seeehr interessantes Titelthema für die Zeitschrift! Ihr sucht euch Beispiele von Wohnhäusern, die so einen Umstieg durchgezogen haben, inkl Beispielrechnungen, wie der Ablauf war, wer Initiator war, und wie die Zufriedenheit danach ist.

    Das wäre doch mal etwas aus dem ECHTEN leben, statt wieder nur irgendwelche Leistungskurven allerneuester LNBs zu veröffentlichen, das wäre ein Thema, auf das die Menschen im Kiosk/Zeitschriftenhandel aufmerksam werden würden ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2010
  10. Hammerharter

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    Diese Satfuzzies machen jeden Thread zum UM vs Sat
     
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