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Unitymedia Talk (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von franzjaeger, 12. Februar 2012.

Status des Themas:
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  1. greenhornapster

    greenhornapster Senior Member

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    AW: Unitymedia News -3-

    SKY Full abo für 29 € ist doch schon sehr teuer ! man bekommt das sogar billiger wenn man will.

    Der rest ist hier eh nicht legal zu Abonnieren.
    Aber eine Dream ist schon geil
     
  2. Kreisel

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    AW: Unitymedia News -3-

    Hier ist die Firma Lenuss lobend zu erwähnen. Nebern der Standardfernbedienung gibt es noch zusätzlich inklusive eine seniorengerechte Fernbedienung mit großen Tasten und nur den nötigsten Funktionen. Leider scheint man dort aber noch keinen reinen Kabelreceiver im Sortiment zu haben. Das wird sich denke ich aber bestimmt ändern. Hier sieht man die Komfort-Fernbedienung: Produktmerkmale - Lenuss Digital
     
  3. Kabel Digifreak

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    AW: Unitymedia News -3-

    69 Jahre ist wohl ein Unterschied oder? BTW. wie alt bist Du dann? Dann kannst Du doch kein Rentner sein.
     
  4. Kabel Digifreak

    Kabel Digifreak Foren-Gott

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    AW: Unitymedia News -3-

    Der obere Teil ist vergleichbar mit ihrer Fernbedienung.
     
  5. Fitzgerald

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    AW: Unitymedia News -3-

    Mit größter Wahrscheinlichkeit ist dein Freund unter die Fernseh-Piraten gegangen :eek:
     
  6. Fitzgerald

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    AW: Unitymedia News -3-

    Das möchte ich so nicht stehen lassen. Der Europäische Gerichtshof hat in 2011 entschieden dass die Benutzung ausländischer Smart Cards durch Privatpersonen zulässig ist. Bringst du dir aus dem Ausland eine TV Karte mit, die dort registriert und BEZAHLT ist, dann ist das völlig legal. Der Vertragspartner mag dir einen vertagswidrigen Gebrauch der Sache vorwerfen wenn er davon erfährt aber zwischen vertragswidrig und illegal ist ein himmelweiter Unterschied.

    BSkyB ist also in Deutschland durchaus legal zu abonnieren - allerdings zahlst du für Film und Sport so um die 70 €.

    Nimmst du die Dienste eines Zwischenhändlers in Anspruch wird es sogar noch teurer. Aber möglich ist das. Hier im Forum gibts Tipps bezüglich seriöser Zwischenhändler

    Das ist übrigens das Ziel wo Sky Deutschland auch hin will: 70 € im Monat.

    Dass einer aus drei Ländern legale Sky Karten hat ist völlig unwahrscheinlich. Deshalb vermuten BlackDevil und ich etwas anderes. Darüber sollte K. mit seinem Freund auch noch mal reden, finde ich
     
  7. franzjaeger

    franzjaeger in memoriam †

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    AW: Unitymedia News -3-

    Schon mal was von BU Rentner gehört ? BU = Berufsunfähigkeit ! Man nennt das jetzt auch Erwerbsunfähigkeitsrente. Erreichst du dann dein wahres Rentenalter wird diese dann umgewandelt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2012
  8. Kabel Digifreak

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    AW: Unitymedia News -3-

    Achso, ok!:winken:
     
  9. Fitzgerald

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    AW: Unitymedia News -3-

    Das möchte ich so nicht stehen lassen. Zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gibt es - rein rechtlich gesehen - dramatische Unterschiede.

    Berufsunfähig bedeutet dass du für den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr geeignet bist.

    Erwerbsunfähig bedeutet dass du für keine einzige, theoretisch mögliche, irgendwie geartete Tätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt mehr geeignet sein darfst.

    Beliebte Beispiele sind der Nachtwächter oder der Parkplatzwächter. Kannst du noch als Nachtwächter oder als Parkplatzwächter arbeiten dann gibts schon mal keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Da stellt sich die DRV maximal quer.

    Berufsunfähigkeit wird relativ leicht attestiert, aber dieses Risiko mußt du privat absichern. Von der DRV gibts da nichts. Hast du keine private Versicherung (oder ein berufsständiges Vetsorgungswerk oder Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft oder sowas) dann kommst du mit BU nach Hartz IV

    Diese Fälle beschäftigen zu 1000 die Sozialgerichte

    Sorry für off-topic aber dieses Mißverständnis wollte ich eben aufklären.
     
  10. mischobo

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    AW: Unitymedia News -3-

    ... in Bezug auf Rente gibt es weder Berufsunfähigkeit noch Erwerbsunfähigkeit. Es gibt lediglich die Erwerbsminderung. Dabei wird unter "teilweiser Erwerbsminderung" und "voller Erwerbsminderung" unterschieden. Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt, wenn aus gesundheitlichen Gründen die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 6 Stunden aber mehr als 3 Stunden betragen darf. Alles darunter ist die volle Erwerbsminderung ...
     
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