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Unitymedia Talk (Fragen/Diskussionen/Meinungen)

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von franzjaeger, 12. Februar 2012.

Status des Themas:
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  1. LucaToni

    LucaToni Silber Member

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    AW: UM-Smalltalk

    mich auch nicht - dennoch würde ich gerne wissen welche gesetzliche Grundlage hier den Unterschied macht
     
  2. Martin_K

    Martin_K Platin Member

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    AW: UM-Smalltalk

    Das ist beim AC (oder generell bei CI-Modulen ohne +) aber nicht möglich.
    Das Modul ist nur zum Entschlüsseln da, was dann hinter dem Modul mit dem entschlüsselten Signal geschieht, ob es auf Festplatte aufgezeichnet oder nur am Bildschirm angezeigt wird, darüber gibt es keine Kontrolle.
    Deswegen wurde ja auch das CI+ Modul eingeführt, das Aufnahmen generell unterbindet.

    Der Meinung bin ich auch!
    Leider gibt es viel zu viele die sich damit abfinden und sagen "ich schaue eh nur TV, also sind mir die Restriktionen egal" (siehe HD+).
    Wenn wir alle uns damit nicht abgefunden hätten, wäre dieser ganze Restriktions-Wahnsinn schon längst gefloppt und man könnte jetzt schön weiterhin alle Sender im AC sehen (und aufnehmen).

    UM hat erstmal abgewartet, wie sich das HD+ Modell über Sat entwickelt, deshalb hat die Einspeisung der Privaten auch so lange gedauert.
    Da dieses Modell beim Endkunden aber scheinbar gut angekommen ist, hat sich UM dazu entschlossen, diese Sender auch einzuspeisen und das Restriktions-Modell zu übernehmen...
    Und siehe da, auch bei den UM-Endkunden findet es gute Resonanz. Man braucht ja nur hier im Forum zu lesen, wie viele den HD Recorder oder das CI+ Modul haben.
    Und das ist auch der Grund, warum diese Gängelungen der volle Erfolg werden! Ihr tragt selber dazu bei!
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2012
  3. thorium

    thorium Senior Member

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    AW: UM-Smalltalk

    Und den meisten ist das egal, siehe Vorposter. Gibt halt verschiedene Geschmäcker, die einen hören gerne Bushido vom Handylautsprecher, die anderen Tippen gerne die JuSch PIN ein...
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: UM-Smalltalk

    Ne, hätten sie auch nicht und Unitymedia hat sich mit der Duldung der ACs immer auf verdammt dünnem Eis bewegt, denn als Plattformbetreiber sind sie dafür verantwortlich, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Das ist ganz klar in den Verträgen zwischen den PAY-TV Anbietern und dem Plattformbetreibern geregelt, denn letztlich kommt es die Sender verdammt teuer zu stehen, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, was bis zum Lizenzverlust führen kann.

    Ich erinnere hier gerne noch einmal an den HickHack mit Beate Uhse TV vor 1-2 Jahren, als man erst ab 23 Uhr senden durfte, da die Standard-PIN einer bestimmten Kartengeneration errechnet werden konnte. Auch Sky selber musste einige Ausstrahlungstermine von Filmen nach hinten verschieben.

    Fakt ist:
    Jeder der sich ein AC zur Entschlüsselung besorgt hat, wusste darum, dass diese Methode weder von den Sendern, noch von den Plattformbetreibern gewollt ist. Er wusste also immer um das Risiko und deswegen jetzt rum zu heulen ist einfach lächerlich.

    Man sollte doch froh sein, dass es überhaupt so lange gut ging, denn wenn sich MASCOM nicht hinter dem Rücken von Nagra über den Aufkauf eine insolventen Unternehmens eine Lizenz für die Verschlüsselung "praktisch erschlichen" hätte, hätte es das AC in der heutigen Form nie gegeben. MASCOM hat mehrfach versucht an Lizenzen direkt vom Anbieter zu kommen und stieß sowohl bei NAGRA als auch bei NDS immer auf Granit, da sie sich eben nicht an die Spezifikationen halten. Das man für NAGRA dann über die Insolvenz eines dritten die Lizenz bekommen hat, war also pures Glück.
     
  5. LucaToni

    LucaToni Silber Member

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    Dann bewegt sich Unitymedia aber immer noch am Rande der Legalität da das AC ja immer noch funktioniert, wenn auch nicht bei allen Sendern.
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: UM-Smalltalk

    Korrekt, das tun sie und für mich ist es nur eine Frage der Zeit, bis irgendein Gutmensch auf Grund einer Ausstrahlung eines FSK 18 Films um 20 Uhr auf irgendeinem PAY-TV Sender Anzeige erstattet, denn schließlich hat Unitymedia jetzt bewiesen, dass man die ACs sehr wohl aussperren kann und damit sind sie in der Umsetzungspflicht und können den schwarzen Peter eben nicht mehr auf die Haushalte schieben, die sich ihrer Kontrolle entziehen.

    Allerdings hat UM da im Gegensatz zu Sky schon immer mit dem Feuer gespielt, da sie eben beim Bestellprozess keine Seriennummer zertifizierte Hardware verlangt haben, was Sky tut. Sky verbietet zusätzlich in den AGB die Nutzung alternativer Hardware. Auch das tut UM nicht.

    Dementsprechend muss man einfach sagen, dass sich hier UM nicht gesetzeskonform verhält auch wenn es "zum Vorteil" der Kunden ist.

    Man kann gerne darüber diskutieren, ob unser Jugendschutzgesetz nicht maßlos übertrieben ist und an Erwachsenenzensur grenzt. Man kann auch darüber diskutieren, ob es richtig ist mit der Vorgabe eines nicht abschaltbaren Jugendschutzes alle Eltern unter den Generalverdacht zu stellen, sie kämen aus Bequemlichkeit nicht ihrer Aufsichtspflicht nach.

    Alles das kann man diskutieren, aber letztendlich sind es nun einmal die gesetzlichen Bestimmungen und die hat ein Plattformbetreiber ohne wenn und aber einzuhalten und dafür sämtliche logistischen, vertraglichen und technischen Möglichkeiten zu nutzen, die gegeben sind. Wenn er das nicht tut macht er sich strafbar oder handelt zumindest fahrlässig.
     
  7. mischobo

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    AW: UM-Smalltalk

    ... in den Unitymedia-AGB wird vorgeschrieben, dass der Jugendschutz zu beachten ist.
    Auch mit dem Alphacrypt ist der Jugendschutz gewährleistet, da werksseitig bei entsprechenden Sendungen der JS-PIN gefordert wird.

    Die Jugendschutzbestimmungen sind meiner Ansicht längst überholt und müsste dringend novelliert werden.
    Heute sind viele DVB-Empfangsgeräte mit einer Aufnahmefunktion ausgestattet. Hier gibt es keine technischen Scharnken, die verhindern, dass Kinder und Jugendliche nicht für ihr Alter geeignete Sendungen sehen können.

    Auch stellt sich die Frage, welchen Sinn ein Jugendschutz-PIN macht, der anhand der Kartennummer auf einfachste Weise errechnet werden kann. Dazu sind bereits Grundschüler in der Lage ...
     
  8. Kabel Digifreak

    Kabel Digifreak Foren-Gott

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    AW: UM-Smalltalk

    Eben, somit wäre mit dem AC alles in Butter. Kids im Haushalt= Pin-Abfrage. Keine Kids da= Abfrage abschalten. Meine Mutter hat nichtmal Lust auf so einen Murks.
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Diese Klausel ist absolut irrelevant, denn der Gesetzgeber nimmt im Rahmen der "Sondergenehmigung PAY-TV" ganz klar die Sender und die Plattformbetreiber in die Pflicht und nicht die privaten Haushalte! Eine Klausel innerhalb von AGB darf bestehende Gesetze nicht aushebeln. Das ist fakt!

    Der Jugendschutz beim AC lässt sich generell abschalten und somit sind die gesetzlichen Bestimmungen eben nicht erfüllt und die Sondergenehmigung für PAY-TV hinfällig. Darüber braucht man doch gar nicht diskutieren

    Habe ich ja oben geschrieben, dass man darüber diskutieren kann, aber weder du noch ich, als auch Unitymedia, Sky oder wer auch immer sind Gesetzgeber oder Richter. Relevant sind die Gesetze und Vorschriften die jetzt gelten, und die schreiben klipp und klar vor, dass der Jugenschutz nicht generell abschaltbar sein darf und pro Sendung abzufragen ist, die außerhalb der normalen vom Gesetzgeber vorgegeben Zeiten ausgestrahlt wird. Ob einem diese Gesetze gefallen oder nicht, sei dahin gestellt.

    Die Möglichkeit der Aufnahme gab es schon immer seit Erfindung des VHS Recorders. Wenn es darum geht, dass ein Jugendlicher ja einfach Nachts etwas aufnehmen könnte, müsste man das komplette "Uhrzeitmodell" in Frage stellen. Die Zertifizierten Geräte fragen übrigens den Jugendschutz-PIN auch bei Aufnahmen ab. Das weist du so gut wie ich.

    Diese Frage haben sich ja auch deutsche Richter gestellt und deshalb gab es ja die einstweilige Verfügung gegen Sky, die dazu geführt hat, dass Beate Uhse TV eben nicht mehr um 20 Uhr starten durfte und Sky bei zig Filmen den Zeitpunkt der Ausstrahlung ändern musste, bis das Problem beseitigt war. Die entsprechenden Karten bei denen das möglich war sind nicht mehr in Umlauf und bei Smartkarten die heute ausgeliefert werden ist das eben nicht mehr möglich.

    Diese Frage ist also unsinnig, da sie sich auf eine Vergangenheit bezieht die Sky sehr wohl in Schwierigkeiten gebracht hat und letztendlich eine Stange Geld und Ärger bedeutet hat.

    Hätte, wäre, könnte. Die Gesetze sind nun einmal so und der Plattformbetreiber und die Sender haben sich daran zu halten. Wenn ein PAY-TV Sender das AC offiziell unterstützen will, kann er das tun, aber er muss sich dann an die normalen Jugenschutzbestimmungen halten, nämlich FSK 16 Filme erst ab 22.00 Uhr und FSK 18 Filme erst ab 23.00 UHR.

    Ist doch ganz einfach!
     
  10. Eike

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    AW: UM-Smalltalk

    Ganz Ehrlich? Jeder Digitalreceiver hat heute, Sorgfaltpflicht der Eltern vorrausgesetzt, eine bessere Jugenschutzfunktion als dieser dämliche PIN.

    Bei Technisat gibt die "Technifamily"-Funktion.
    Hier können die Eltern festlegen welche Sender die Kinder gucken dürfen, in welchem Uhrzeitrahmen und in einer Gesamtkonsumierungsbegrenzung innehalb der Zeitrahmens. Einfach vorbildlich.
     
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