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Unitymedia - nun hat auch mich die Unfähigkeit erwischt

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von cottorpin, 10. Februar 2010.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Unitymedia - nun hat auch mich die Unfähigkeit erwischt

    Kannst Du die Lastschrift nicht mehr zurück buchen lassen?
    Aber ich glaube dann blickt UM gar nicht mehr durch.
     
  2. cottorpin

    cottorpin Junior Member

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    AW: Unitymedia - nun hat auch mich die Unfähigkeit erwischt

    Zurückbuchen. Auf keinen Fall. Beim letzten Mal, wo sie mir dazu geraten haben, habe ich anschließend von der regionalen Unitymediastelle nen "bösen Brief" bekommen, wo sie mir die Rückbuchungsgebühr für den Pauschalbetrag von 10 Euro in Rechnung stellen wollten.

    Die sind schlimmer als jeder Beamtenladen, da weiss die eine Hand nicht, was die andere macht.
     
  3. dergiss

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    AW: Unitymedia - nun hat auch mich die Unfähigkeit erwischt

    Ist leider ein Industrieproblem und betrifft jeden KNB.
     
  4. cottorpin

    cottorpin Junior Member

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    AW: Unitymedia - nun hat auch mich die Unfähigkeit erwischt

    Ist ja bald ein Dauerpost von mir. Gestern hat meine Freundin Post von Unitymedia datiert auf den 8.3.10 bekommen. Sie wohnt seit ca. 6 Monaten in unserem großen Haus (mit ehemals zig Anschlüssen) nun mit mir alleine. Das ganze hin und her habe ich ja schon gepostet. Betreff des Briefs ist "Unitymedia Kabelanschluss in Ihrer Wohnung".

    UM: Da leider in der Datenbank von UM kein Vertrag für meine Freundin besteht, möchte UM rückseitig die Anmeldung zurückbekommen ODER bis 8.3.10 (geil, man muss also entweder in 24 Stunden antworten oder in unserem Fall eine Zeitreise machen - der Brief kam am 10.3.10) die beigefügte Antwortkarte zurückbekommen, damit eine Sperrung des Anschlusses vorbereitet werden kann.

    Was soll ich aus Eurer Erfahrung tun, ignorieren? Was machen die, wenn man sich nicht auf diesen Brief meldet?
     
  5. dergiss

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    AW: Unitymedia - nun hat auch mich die Unfähigkeit erwischt

    Schriftliche Mitteilung, dass du deinen Mehrnutzeranschluss kündigst, da das Haus kein Mehrfamilienhaus, sondern nur noch ein Einfamilienhaus ist. Dann wandelst du deinen Mehrnutzervertrag in einen Einzelnutzervertrag um.