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Unitymedia News (alt)

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von Florian, 16. April 2012.

Status des Themas:
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  1. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Scherzkeks, hast Du gelesen worauf die Gerichtsklage, die UMKBW inzwischen eingereicht hat beruht? Nicht formgerechte Kündigung der Verträge lautet diese. Das heißt, für UMKBW laufen die Verträge nach wie vor weiter zu den alten Konditionen, da sie die Kündigung nicht anerkennen, also kann man auch nichts kürzen ohne weiteres.
     
  2. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Aha.

    Also ist der Tag nach dem Urteil zu beachten.

    Wenn das Urteil lautet: Kündigung der Einspeisevertäge ist von den ÖR rechtmässig durchgeführt.

    Wann wird verhandelt?

    Dazu ist zu sagen, das die KDG aus dem gleichen Grund klagt.

    Diese sehen es denoch nicht so, das die Vertragskonditionen weiter laufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2013
  3. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Eine Kondition wird nicht mehr weiterlaufen.

    Das ist der Geldfluss ÖR -> UMKBW.

    Das gibt der KEF Plan für 2013 nicht her.
     
  4. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Leider wieder falsch. KD erkennt die Kündigung an, klagt aber dagegen, dass die Programme eigentlich Versorgungspflichtig sind.
    Ich finde es ja schon schlimm, dass Du oft Behauptungen aufstellst, die völlig frei zusammengereimt sind, sprich Halbwissen, aber dass Du selbst wenn man Dir Halbwissen nachweist, oft darauf beharrst ist noch schlimmer.

    Aktuell sind die ÖR nach Auffassung von UMKBW nur im Zahlungsverzug, da die Verträge einfach für sie weiterlaufen.
     
  5. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Unitymedia News -4-

    Das ist natürlich rechtlich völlig falsch. Nur weil ein Vertragspartner die Rechtmäßigkeit einer Kündigung gerichtlich bestreitet, heißt das noch lange nicht, dass der Vertrag deswegen ungehindert weiterläuft. Das wäre ja der Traum für jeden Betrüger. Fakt ist, dass der Vertrag beendet wurde. UMKBW will jetzt die Weiterführung des Vertrages einklagen, da sie die Kündigung für nichtig halten. Solange ist der Vertrag aber sozusagen in Schwebe und keineswegs einfach weiter gültig.
    Das wäre ja schön, wenn du einen Handyvertrag hast, den kündigst und die Telefongesellschaft sagen kann: Deine Kündigung ist unwirksam, finden wir, und bis das gerichtlich geklärt ist, besteht der Vertrag weiter und du zahlst dann bitte auch schön.
     
  6. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Ich habe mich hier etwas unglücklich ausgedrückt. Die weiterleitung der Signale beruht darauf, dass UM die Kündigung nicht anerkennt und für sich sagt, dass der Vertrag einfach weiter läuft. So hatte ich das gemeint.
    UMKBW braucht ja eine Grundlage vor der BNetzA, da diese darauf achtet, das kein Sender diskriminiert wird.
     
  7. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Aha, und die KDG muss darauf nicht achten?
     
  8. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Muss sie, die verweisen gerade auf das Verfahren und auf die Must Carey Regelung, die in Kontroverse zur Anti-Diskriminierung der eingespeisten Sender steht nach Bundesnetz Agentur. Theoretisch könnte die BnetzA die Einspeisung anprangern und eine Unterlassung fordern, das wiederum steht in Kontroverse zum Versorgungsauftrag. Keiner will hier gerade die Finger zu tief rein bringen, alle warten auf das Gerichtsurteil.
     
  9. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Unitymedia News -4-

    Das bedeutet aber auch, dass sie jederzeit entscheiden können trotzdem die Qualität zu verringern, da es sich lediglich um eine interne Vorgehensweise handelt, die nichts mit gültigen Verträgen zu tun hat. Das muss man schon dazusagen.
     
  10. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Unitymedia News -4-

    Nicht ganz, wenn sie vor Gericht darauf plädieren, dass man die Verträge von Seitens der ARD nicht korrekt gekündigt hat und somit ein Bruch der Gegebenheiten durch vernachlässigen der Zahlungen vorliegt, wird UMKBW nichts an der Einspeisung ändern, da sie ja hierdurch auch "Vertragsbruch" begehen würden, da im Vertrag verankert ist, dass die Programme so, wie sie jetzt sind eingespeist werden müssen.
    So kann nun UMKBW sagen "Hey, die ARD hat in unseren Augen nicht korrekt gekündigt, also läuft der Vertrag weiter, die ARD hält sich nicht daran, da sie nicht zahlt, aber wir haben alles erfüllt, wie es drin steht." daher kürzt UMKBW nicht.
     
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