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Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von BEBU, 5. Dezember 2008.

  1. Joost38

    Joost38 Wasserfall

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    Ich gehe doch mal davon aus, dass ich einen für 0 Euro "gekauften" Receiver nach Ende der Vertragslaufzeit behalten kann und nicht zurück geben muss, oder?
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    Unity Media verkauft die Receiver nicht, sondern überlässt sie den Kunden für den Zeitraum der Vertragslaufzeit. Natürlich muss man die zurück schicken, wenn der Vertrag ausläuft!
     
  3. Joost38

    Joost38 Wasserfall

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    Nein, ich habe extra nochmal nachgesehen.
    Bei meinem Angebot (UM Komplett inklusive (damals) arena) war ausdrücklich enthalten, dass ich einen Receiver für 0 Euro dazu bekomme. Hätte ich nur arena abonniert, hätte mich der Receiver 49 Euro gekostet.
    Auf meiner Bestätigung mit der Zusammenstellung der Kosten steht auch die Position "Receiver-Kauf" mit 0 Euro.
    Das interpretiere ich so, dass der Receiver mein Eigentum und nicht geliehen ist.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    ... die neuen AGB sehen folgendes vor:
    ... du mußt deinen Receiver also nicht zurückschicken, wenn er dein Eigentum ist ;)
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    ... es werden Digital-Receiver nur im Rahmen des "digitalen Kabelanschlusses" zur Verfügung gestellt. Den gibt es offiziell erst seit dem 1.1.2007. Im 4. Quartal 2006 konnte man aber schon entsprechende Verträge abschliessen. Bei den Verträgen, die vor dem 4. Quartal 2006 abgeschlossen wurden, wurden keine Receiver zur Verfügung gestellt, sondern es wurden subventionierte Receiver angeboten, die je nach Umfang und Laufzeit des Abos teils auch an die Kunden verschenkt wurden ...
     
  6. Joost38

    Joost38 Wasserfall

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    Ach sooo!
    Hab mich schon gewundert, weil ich das damals nie gesehen hatte, dass UM Receiver nur verliehen hat...
     
  7. MünsterMan

    MünsterMan Senior Member

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    Hallo zusammen,
    am Interessantesten finde ich in den neuen AGB von UM, wie man sich auf den Abschied von der Bundesliga vorbereitet und die Kunden, die vor 3 Jahren tividi komplett gebucht haben, weiter schön aus den Paketen TV Digital Plus und Extra zahlen lassen kann, wenn sie jetzt vergessen zu kündigen.
    Denke mal, dass viele Kunden damals tividi-komplett gebucht haben, da man damit gegen geringen Mehrpreis (5 EUR) neben der BuLi auch die übrigen Pakete von UM sehen konnte. Jetzt wird sich der Kunde schon wundern, wenn er ab 1.7. wieder ein Premiere-BuLi-Paket buchen muss (sei es direkt oder über UM, wenn die Details denn dann feststehen), aber für Plus und Extra nochmal ordentlich was dazu zahlen muss, was ihm bisher so noch gar nicht klar sein dürfte.

    Hier mal der Text der neuen AGB:

    Besondere Geschäftsbedingungen Pay-TV-Produkte:
    5.2 Sofern der Kabelnetzbetreiber eine Kombination von zwei oder mehreren Programmen oder Programmpaketen zu einem Gesamtpreis anbietet und der Kabelnetzbetreiber bei der Einstellung eines Programms oder bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte das betroffene Programm oder Programmpaket nicht durch ein inhaltlich gleich ausgerichtetes und ausgestattetes Prgramm/Programmpaket ersetzen kan, reduziert sich der Gesamtpreis auf den Preis der im Paket verbliebenen Programme oder den Einzelpreis der verbliebenen Programmpakete.

    Nicht dass ich jetzt wieder falsch verstanden werde: Es gibt sicher Kunden, die beide Pakete auch ohne BuLi abonnieren würden, aber für den Kunden, der damals lediglich 5 EUR für beide Pakete mehr gezahlt hat als für BuLi pur, wird es da schon eine schöne Überraschung geben.

    Und noch was: Ja ich weiss, dass noch nicht genau feststeht, wie man in Zukunft wo welches BuLi-Paket buchen kann, aber nachdem ja auch arena auf seinem letzten Newsletter schreibt, dass nach den Vertragsverhandlungen weiterhin die BuLi bis zum Saisonende zu sehn sein wird (was einen Neuigkeitsinhalt von 0 % besitzt), gehe ich davon aus, dass über arena-Sat definitiv mit BuLi Schluss sein wird und über UM-Kabel auch. Jedoch könnte es sein, dass man zukünfttig evtl. über UM wieder das Premiere BuLi-Paket buchen können wird, wie es schonmal der Fall war.

    Gruß,
    MünsterMan
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    @MünsterMan

    ... der von dir erwähnt Punkt ist Teil der Besonderen Geschäftsbedingungen für Pay-TV-Produkte und bzgl. des Geltungsbereiches heisst es:
    Der von dir zitierte Punkt 5.2 der besonderen Geschäftsbedingungen für Pay-TV-Abo gilt also nur für Pay-TV-Pakete, die ab dem 01.12.2008 abonniert wurde.

    Weniger so schön ist Punkt 2 der besonderen Geschäftsbedingungen für Pay-TV Produkte
    Bislang war lediglich Digital TV BASIC Grundvoraussetzung für ein Pay-TV-Abo. Bei den alten Verträge, die bis einschliesslich 2006 abgeschlossen wurden, ist Digital TV BASIC Bestandteil des Vertrages, sodaß hier die Grundvoraussetzung gegeben ist.

    Diese Verträge können jetzt nur noch dann geändert werden, wenn ein Vertrag "digitaler Kabelanschluss" exisitiert bzw. ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird.

    Den neuen AGB aus dem Grund zu widersprechen, macht keinen Sinn, denn bei Vertragsänderungen treten automatisch die neuen AGB in Kraft.

    Für Pay-TV-Verträge, die vor dem 1.12.2008 abgeschlossen oder geändert wurden gelten weiterhin die Bestimmungen der bisherigen AGB:
     
  9. reDean

    reDean Silber Member

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    Zum 1.

    Meiner Meinung nach ändert UM die AGB und da diese zum 01.02.09 in Kraft tritt, kann ich zu diesem Zeitpunkt Ausserordentlich Kündigen.
    Ich werde es Morgen machen und dann bin ich mal auf die Antwort gespannt.
    Soweit ich weiss, gibt es nur eine AGB und die ist ab 01.02.09 anders als wie mit der Vertrags Unterzeichnung, und somit müsste es klappen.

    zum 2.

    Ja Danke für den Hinweiss, aber ich bin nicht bereit Geld auszugeben, um das UM Angebot zu verbessern, dafür sind die zuständig. Schon gar nicht 5 EUR im Monat dafür zu zahlen.
    Auch wenn ich das alles machen würde, könnte ich noch nicht mal mit einem Twin Receiver mit HDD, SAT.1 gucken und Pro7 aufnehmen.
    Das ist schon erbärmlich ( Meine persönliche Meinung )
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia hat AGB geändert, würde gerne widersprechen

    @reDean

    ... schau in den für deinen Vertrag gültigen AGB nach. Es wird kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn die AGB geändert werden. Du hast lediglich die Möglichkeit den AGB zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag unverändert, sprich zu den alten AGB, weitergeführt. Die neuen AGB haben für deinen Vertrag dann keine Gültigkeit.

    Die AGB sind mitnichten einzigartig. Derzeit gibt es mehrere gültige AGB-Fassungen, je nach dem, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Es gelten aber immer nur die AGB, denen du zugestimmt hast.

    Die aktuelle AGB-Änderung hat , wie aus dem Anschreiben hervorgeht, u.a. zum Ziel, dass es künftig nur noch eine AGB-Version gibt. ...