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Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2008.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Ich bin jedenfalls der Meinung dass solche infrastrukturellen Dinge wie Wasserversorgung, Stromnetze, Straßen, Schienennetze und Wasserwege in staatliche Hände gehören.
    Beim Kabelnetz bin ich nicht unbedingt dafür.
    Wogegen ich allerdings bin das ist die Zwangsverkabelung (aus der Sicht von Mietern) bei quasi nicht vorhandenem Wettbewerb.
    Warum müssen Vermieter überhaupt Verträge für die Kabelanschlüsse in den Wohnungen abschliessen? Können die Mieter nicht direkt Verträge anschliessen?
    Gehört ein Kabelanschluss neuerdings zur notwendigen Grundversorgung? Dann müsste jeder Mieter wohl automatisch zum Kabelanschluss ein Fernsehgerät dazuerhalten, oder?
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2008
  2. comfreak

    comfreak Junior Member

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Das GG garantiert aber auch die Vertragsfreiheit.

    Genau, und aus diesen will ich frei wählen können, da mich keiner zwingen kann irgendeine Form des Informationsbezugs zu nutzen.

    Das ist auch toll für den Vermieter. Allerdings ist es rechtlich durchaus fragwürdig, dass ein Vermieter die Kosten für diesen Anschluss wenn auch nur indirekt über die Nebenkosten auf seine Mieter abwälzt, die damit nicht auswählen können, ob sie einen Empfang über Kabel bevorzugen oder nicht.
    Mal ein umgekehrtes Beispiel: In einem Mietshaus ist eine Satellitenanlage installiert. Nun kommt ein neuer Mieter in die Wohnung und soll für die Nutzung einen Receiver anschaffen und €5 mtl. für die Sat-Nutzung zahlen.
    Der Kunde hat aber T-Entertain und will keinen Sat. Oder DVB-T per Zimmerantenne reicht ihm völlig. Soll er nun für Sat zahlen müssen?
    Rechtlich liegt hier zwangsläufig ein Kombinationsvertrag vor, nur sieht das per "In den Nebenkosten ist TV-Kabel /TV-Sat enthalten) immer so schön umsonst aus. Faktisch ist es das nicht und der Vermieter zwingt dem Mieter (1. Vertrag) einen 2. Vertrag (Fernsehen) auf, welches der Mieter nicht ablehnen kann. Der kritische Punkt ist doch der, dass ein Mieter, der sich von Anfang an weigert, TV-Wie-auch-immer-verteilt zu bezahlen, gar nicht erst den Mietvertrag bekommt. Und das ist das eigentlich rechtlich schwierige. Hier wird ein Vertrag vom Zustandekommen eines anderen abhängig gemacht und das ist nun mal bei rechtlich unterschiedlichen Machtverhältnissen nicht so einfach zu entscheiden (Ich habe leider keine Rechtsurteile parat, die dazu entschieden haben, ob diese Kombinationsverträge rechtens sind. Die Sat-Schüssel-auf-Balkon- Urteile drehen sich ja immer nur um die angebliche Eigentumsrechteinschränkende Wirkung von Satanlagen vs. den besonderen Informationsbedarf des Mieters, nie aber um die Kombinationsverträge - kennd da jemand was dazu?)

    Genau hier liegt ja auch das (rechtliche) Problem. Allerdings löst sich das m.E. bald automatisch. Die Telecoms werden bald alle IPTV mit tollen neuen Diensten (z.B. Fernprogrammierung, TIVO etc.) über DLS anbieten und dann sind die Kabelbetreiber, sobald voll digitalisiert ist, gezwungen auch komplett auf IPTV umzustellen, was ja auch technisch Sinn macht (siehe DOCSIS 3.0). Ab spätestens dann muss der Mieter wieder direkt Kunde beim Kabelnetzbetreier werden (bzw. auch nicht, wenn er nicht will).
    Es sei denn, der Vermieter möchte für die vom Mieter illegal heruntegeladenen Musikstücke und Filme, Kinderpornos etc. haften und sich gleichzeitig noch vom Mieter seinen IPTV-HD-PVR fernprogrammieren lassen :) Und das will sicherlich kein Vermieter oder?

    In diesem Sinne: Her mit der vollständigen Digitalisierung und mehr Wahlmöglichkeiten!
    Comfreak
     
  3. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Ganz so simpel ist es nicht. Der Kabelanschluss wird in der Rechtssprechung als Modernisierung begriffen. Also eine Maßnahme zur Wohnwertverbesserung. Solange sich das nicht ändert und ich bin guter Dinge, dass es sich ändert, wenn die KNB's so weiter machen, kann der Mieter nüscht machen, außer indirekt über sein Informationsrecht eine SAT-Antenne durchzusetzen...
     
  4. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Auf jedenfall gibt es Handlungsbedarf. Der Vermieter darf ja auch nicht den Telefonanbieter oder Energieversorger vorschreiben. Im WWW wird das mit der EU-Verfassung begründet aber immer ohne angabe des Artikel, auf was sich das beruht.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Das soll man ja auch gar nicht.

    Ansonsten: NE4-Anbieter verbreiten nur das Angebot des NE3-Anbieters und verwalten und vermarkten die Endkunden.

    Auch City-Netze (mit eigener Kopfstelle) und inzwischen die TC-Gruppe sind NE3-Anbieter.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    ... richtig und keiner wird dazu gezwungen einen Mietvertrag zu unterzeichnen, der die TV-Versorgung via Kabel vorsieht ...
    ... du kannst die Informationsquellen doch frei wählen. Da gibt es TV, Radio, Tageszeitung, Zeitschriften, Internet etc ...
    ... bei den Gerichtsurteilen wird immer zwischen den Eigentumsrechte des Vermieters und das Recht auf Informationsfreiheit des Mieters abgewägt. Wenn der Mieter die Schüssel auf's Dach oder an die Fassade schrauben will, ist es für den Vermieter nicht schwer zu begründen, warum er die Anbringung der Empfangsanlage nicht erlaubt.
    Wird die Schüssel dagegen recht unscheinbar auf dem Balkon aufgestellt und für die Verlegung des Kabels eine Fensterdurchführungskabel verwendet wird, wird der Vermieter es sehr schwer haben, die Aufstellung der Satanlage zu untersagen.
    Wenn ein Vermieter selbst eine Satgemeinschaftsanlage betreibt, ist er schön blöd. In dem Fall darf der Vermieter nur Installationkosten und Modernisierungsksoten auf die Mieter umwälzen. Wartungskosten gehen allerdings immer zu Lasten des Vermieters.
    Anders sieht es aus, wenn der Vermieter einen Dienstleister mit der TV-Versorgung des Hauses beauftragt.
    Wenn jemand einen Mietvertrag unterschriebt, der die TV-Versorgung via Kabel vorsieht, wird er es sehr schwer haben, die Anbringung einer Sat-Anlage durchzusetzen, denn er wusste bereits vor Vertragsunterzeichnung, dass er keine Satschüssel anbringen darf. Anders sieht es aus, wenn der Mieter schon seit Jahren eine angebrachte Satanlage nutzt und der Vermieter auf einmal ankommt und die Demontage der Satanlage und Beseitigung der Schäden verlangt...
    ... ich persönlich sehe keine Grund dafür, dass die Kabelnetzbetreiber auf IPTV umstellen müssten. Mit DOCSIS3.0 bekommt man mehr Bandbreite für die Breitbandangebote. Bei Digital TV kann mit DVB-C2 gleiches erreichen. Meiner Ansicht werden die Kabelnetzbetreiber mittel-bis langfristig zusätzlich auch IPTV nutzen. IPTV ist für VoD-Angebote geradezu prädestiniert. Derzeit macht IPTV via Kabel für die Kabelnetzbetreiber keinen Sinn, da die meisten Haushalte nicht über eine rückkanalfähige Hausverteiung versorgt werden. Die Trennung von NE3 und NE4 verhindert zudem eine zeitnahe Modernisierung entsprechender Hausverteilanlagen.
    DSL hat den großen Nachteil, dass die zur Verfügung stehende Bandbreite abhängig von der Entfernung zur nächsten Vermittlungsstelle bzw. zum nächsten DSLAM ist. Bei z.B. VDSL50 darf der nächste DSLAM max. in 500m Entfernung stehen, bei z.B. VDSL25 in 900m. Unitymedia bietet derzeit max. 32Mbit/s an und dabei kann die Entfernung zum nächsten Fiber-Node auch 10Km und mehr betragen, ohne das die verfügbare Bandbreite eingeschränkt wird. Von den derzeitigen DSL-Anbieter werden nur eine handvoll übrig bleiben. Das werden die sein, die eine eigene Infrastrukur betreiben. Das sind dann Telekom, QSC und Arcor. Regional noch z.B. Netcologne und Hansenet.
    Was den anderen DSL-Betreibern Hals brechen wird, ist die Miete für die TAL.
    Aufgrund den technischen Einschränkungen von DSL wird IPTV primär nur ein Thema in Ballungsgebieten sein. Viele ländliche Region werden von IPTV und breitbandigem Internet mit 10Mbit/s und mehr verschont bleiben. In Sachen Breitbandinternet kann man je nach Region Glück haben, dass da ein Kabelnetzbetreiber seine Dienste anbietet ...
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    ... Telecolumbus/Primacom werden mittelfristig ihre Netze nicht mehr über andere NE3-Netzbetreiber versorgen. Entweder wird eine eigene Kopfstation errichtet oder die Netze werden an den jeweiligen NE3-Netzbetreiber verkauft. Allerdings geschieht letzteres nur nach und nach. Früher oder später werden Telecolumbus/Primacom in Westdeutschland von der Landkarte verschwinden ...
     
  8. comfreak

    comfreak Junior Member

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Mein Argument mit dem Kombinationsvertrag ist also nicht zu dir durchgedrungen. Schade. Um die Mieter-eigene Satanlage geht es ja im ersten Schritt garnicht. Stell dir mal vor, du willst nur DVB-T nutzen, da das umsonst ist, oder du bist Medienverweigerer und sollst trotzdem Kabelgebühren zahlen. Oder oder oder.
    Warum sollte jemand durch einen Vertrag (Miete) dazu gezwungen werden, für einen zweiten Vertrag (Kabel/Sat oder was auch immer) zu zahlen, den er im Zweifel garnicht nutzen und damit auch nicht abschließen will? Diese Kopplungsangebote ist m.E. das rechtlich fragwürdige. Ich kenne genügend Leute, die kein Radio/TV nutzen und daher nicht besitzen, trotzdem aber in den Nebenkosten Kabelgebühren enthalten haben und diese zahlen müssen, da ja "bereitgestellt". (Wundert mich schon fast, dass die GEZ da nicht kommt und Geld will :)) Auskunft vom Vermieter in drei Fällen: "Da kommen sie nicht raus, aber sie können ja ausziehen." Genau solche Aussagen sind m.E. mal durch ein Gericht zu überprüfen! Oder gibt's dazu schon was?
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    ... bei der "Zwangsverkabelung" gibt es nur einen Vertrag und das ist der Mietvertrag. Nur der Vermieter steht mit dem Kabelnetzbetreiber im Vertragsverhältnis und nicht die Mieter. Bei der "Zwangsverkabelung" wird Kabel-TV über die Betriebskosten abgerechnet. Der Vermieter zahlt die Kabelentgelte an den Kabelnetzbetreiber i.d.R. pauschal für alle Wohneinheiten jährlich im Voraus, wobei der Kabelnetzbetreiber einen ordentlichen Nachlass gibt.

    Aber es gibt eine Vielzahl von Versorgungsverträgen. Es gibt auch Verträge, wo der Hauseigentümer mit dem Kabelnetzbetreiber einen Versorgungsvertrg abschliesst und der Kabelnetzbetreiber direkt mit den einzelnen Mieter ein Vertragsverhältnis eingeht. Hier muß der Mieter einen zweiten Vertrag abschliessen, wenn er denn Kabel TV nutzen möchte. Wenn der Mieter kein Kabel nutzen möchte, braucht er mit dem Kabelnetzbetreiber auch keinen Vertrag abzuschliessen. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass eine Anbringung von Empfangsanalgen erlaubt ist. Der Satempfang bleibt dem Mieter mitunter also verwehrt, aber der Mieter hat die Möglichkeit DVB-T oder IPTV zu nutzen, ohne zusätzlich noch Kabelanschlussentgelte zahlen zu müssen. Das mtl. Kabelentgelt ist bei diesem Vertragsmodell i.d.R. deutlich höher, als bei der "Zwangsverkabelung" ...
     
  10. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Eine Klage für den einzelnen Mieter wäre ja vom Kostenfaktor nicht sinnvoll deswegen gibt es auch keine Urteile.

    Aber hier gibt es sehr viele Infos zu dem Thema.
    http://mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/digital_tv.htm