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Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2008.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    ... das Grundgesetz gewährleistet den Schutz des Eigentums. Keiner kann dem Hauseigentümer nicht vorschreiben, dass die Mieter eigene Empfangsanlagen anbringen dürfen und durch Bohren die Bausubstanz beschädigen. Auch Satgemeinschaftsanlagen sind nicht immer das Gelbe vom Ei. Es gibt durchaus Vermieter, die die alte Satgemeinschaftsanlage zu modernisieren, damit damit alle digitalen Programme empfangen werden können. Nicht selten wurde auf eine Einkabel-Lösung gesetzt, die auch nicht ganz ohne Einschränkungen sind ...
    ... gerade für Wohnungsbaugesellschaften ist Kabel meist die einfachste und preiswerteste Lösung. Da Wartungskosten für die Empfangsanlagen nicht direkt auf die Mieter umgelegt werden können, kommt meist ein NE4-Kabelnetzbetreiber zum Zuge, der ganz oder teilweise der Wohnungsbaugesellschaft gehört. Aufgrund der Anzahl der zu versorgenden Wohneinheiten bezahlen diese NE4-Betreiber nur ein geringes Entgelt pro Wohneinheit. ...
    ... gleiches gilt auch für viele Eigenheime in ländlichen Regionen.

    BTW: ich bin auch Zwangskabelkunde bei einem NE4-Kabelnetzbetreiber, der das Signal von Unitymedia bezieht. Der Kabelanschluss kostet etwas mehr als 5 € im Monat. Die Hausordnung verbietet das Anbringen von Empfangsanlagen, nicht aber das Aufstellen selbiger. Auch ist an meiner Adresse VDSL der Telekom verfügbar und der Sender Bonn-Venusberg steht in Sichtweite. Ich habe hier als "Zwangskabelkunde" in Sachen Verbreitungswege das volle Programm zur Auswahl.
    Ich nutze derzeit aber nur Kabel. Da ich nicht auf meine abonnierten Pay-TV-Programme verzichten möchte und seit Jahren auch über DVB-C-Empfangsequipment verfüge nutze ich Kabel. Auf Sat gibt es derzeit nichts, womit ich die Kosten für eine zusätzliche Empfanganlage rechtfertigen könnte.
    Meine abonnierten Pay-TV-Programme sind z.T. auch über Sat abonnierbar. Allerdings sind die Kosten allein für arenaSAT Family oder Premiere Star höher, als ich derzeit für den "Zwangs"-Kabelanschluss inkl. meinen abonnierten Paketen Digital TV PLUS/EXTRA bezahle ...
     
  2. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Natürlich ist das eine Abwägung zweier Grundrechte, dem auf Eigentum (Art. 14 GG) und dem auf Information aus frei zugänglicher Informationsquellen (aus Art. 5 I GG). Und es stünde dem Gesetzgeber frei, hier eine andere Gewichtung als die derzeit durch die Gerichte übliche vorzunehmen.

    Das ist doch genau der Punkt. Für Vermieter ist die Installation eines Kabelanschlusses oftmals finanziell hochattraktiv und einfach. Also "verbrüdern" sich hier Kabelgesellschaften und Vermieter zu Lasten des freien Marktes für den Mieter, der dann nicht mehr den Verbreitungssweg wählen kann.

    Ich bestreite nicht, dass auch (Zwangs-)Kabel attraktiv sein kann, auch attraktiver als Sat. Ich beklage mich nur über die herrschende Praxis, wo durch die Zusammenarbeit zweier Parteien (Vermieter und Kabelgesellschaft) über den Kopf einer dritten hinweg und eventuell zu Lasten dieser entschieden wird.
    In diesen Fällen besteht einfach kein Wettbewerb auf Kundenseite mehr (den, was ich wie gesagt nicht bestreite, auch trotzdem das Kabel gewinnen könnte).
     
  3. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Kann Kabel gewinnen? Beim Durchschnittskunden ohne Ansprüche sicher. Stört ja nicht, das der VT fehlt, die Tonoptionen gefiltert werden usw.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Richtig umgesetzt könnte Kabel gewinnen.
    Mit der ausschließlichen Sat-1:1-Übernahmen und dem zusätzlichen Anbieten von Internet und Telefon wäre es sogar dem herkömmlichen Sat-Empfang überlegen.

    So wie derzeit angewendet, mit Grundverschlüsselung und Datenreduzierung durch eigene Muxxe hingegen ist ist Kabel deutlich im Nachteil.
    Der Vorteil der höeheren PAY-TV-Anbietung ist da gar nicht relevant. Es interessiert die meisten eh nicht und der Kostenvorteil des PAY-TVs im Kabel wird durch die eigentliche Kabelgebühr, die größtenteils derzeit bei 16,- € liegt, wieder wegreduziert.
     
  5. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Ein wichtiger Punkt war auch die einfache Nutzung. Jeder Fernseher verfügte über einen analogen Kabeltuner. Diesen Vorteil hat man einfach verspielt und auf eine kundenunfreundliche Boxenpolitik gesetzt, die es zum Teil nicht mal mehr problemlos ermöglicht, in anderen Räumen digital fern zu sehen.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Richtig, das bringt die Grund(los)verschlüsselung ja zwangsweise mit sich...
    Für jeden Raum braucht man eine zusätzliche Karte die meist dann auch noch kostet...
     
  7. ahasver

    ahasver Silber Member

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    Renkforce (Reciva-Clone von Conrad)
    Z.Z. außer Betrieb:
    dbox1 mit dvb2000,
    Sat-Equipement z.Z. samt Schüssel ungenutzt im Keller...
    IPTV früher getestet(2008): zatoo mit vlc, HomeTV-Box von Alice
    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Unitymedia: "Macht den Bock zum Gärtner!"

    Im Gegenteil müssten Inhalte-Packetanbieter und Infrastruktur-Anbieter getrennt werden, ebenso bei Bahn oder Telekom sollten die (Schienen-)Netzbetreiber und die Anbieter der Kundenangebote (Züge, Telefonverträge oder eben Programmangebot-Packete) strickt vom Netzbetreiber getrennt werden. Das macht man nicht bei der Bahn, nicht bei der Telekom und auch nicht beim Kabel, die Lobby der Gebiets-Monopolisten ist zu stark...
     
  8. orangutanklaus

    orangutanklaus Senior Member

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    man kann sat nicht so einfach 1:1 umsetzen das funktioniert vielleicht bei den ör und premiere tp die man komplett übernehmen kann
    ansonten kann ich aufgrund des statistischen multiplexes nicht einzelene programme aus sat transpondern herausnehmen das wäre bandbreitentechnich völlig unökonomisch

    früher oder später wird dieser NE4 kleinkram eh vom markt verschwinden
    die haben weder die mittel noch das techniche knowhow um konkurierende angebote zur telekom und co zu bieten
    diese unternehmen werden dann vielleicht als subs von den grossen agieren.

    kommt ja auch niemand auf die idee für nur 70 haushalte telefonie anzubieten
     
  9. Hugo Boß

    Hugo Boß Junior Member

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    Im Grunde kann ja alles bleiben wie es ist.
    Nur müßen einheitliche Standarts her, wie Verschlüsselung und Programmangebot.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia-Chef: Kabelnetze sollten aus einer Hand betrieben werden

    ... warum sollte es eine andere Gewichtung geben ? Wenn dem Mieter mind. ein Kabelanschluss zur Verfügung steht, reicht das aus um Artikel 5 GG genüge zu leisten. Nur wenn ein nachgewiesenes besonderes Interesse an bestimmten Programmen besteht, die im Kabel nicht verfügbar sind, wird, wenn nicht anders realisierbar, dem Mieter zugestanden eine Empfangsanlage anbringen zu dürfen.
    Davon mal abgesehen garantiert Artikel 11 GG die freie Wohnungswahl. Ausgenommen sind da allerdings z.B. Sozialhilfeempfänger, denen durch die Kommunen Wohnraum zugewiesen werden darf.
    Es bedarf auch nicht unbedingt dem TV-Empfang um den Informationsbedarf zu befriedigen. Es gibt auch noch Radio, Zeitungen und Zeitschriften, das Internet, das Schwätzchen auf der Straße etc.
    Es gibt genug Informationsquellen und damit gibt es keinen Grund, warum der Hauseigentümer grundsätzlich die Beschädigung der Bausubstanz hinnehmen müßte.
    Ganz anders sieht das natürlich mit dem Aufstellen einer Empfangsanlage aus, denn weil hier nicht gebohrt wird, wird das Eigentum des Vermieters in keinster Weise beschädigt. Die Aufstellung einer Satanlage kann vom Vermieter nur dann untersagt werden, wenn er einen möglichen Schaden nachweisen kann oder aus Gründen des Denkmalschutzes ein gewisses Erscheinungsbild erhalten bleiben muß.
    ... der Vermieter hat nunmal wie andere des Recht auf Selbsbestimmung und wenn der Vermieter entscheidet, dass sein Haus mit Kabel-TV von einem der tausenden in Deutschland aktiven Kabelnetzbetreiber versorgen zu lassen, dann ist das die freie Entscheidung des Vermieters. Die Versorgung per Kabel-TV ist verhältnismässig einfach und preiswert. Bei Kabel-TV ist es auch beim digitalen Empfang nicht erforderlich pro Empfänger ein eigenes Kabel zu verlegen.
    Aber natürlich steht es dem Vermieter frei sein Eigentum mittels Sat-TV zu versorgen. In nicht mit Kabel versorgten Regionen bleibt dem Eigentümer meist nichts anderes übrig. ...
    ... was heisst denn Zusammenarbeit ? Hauseigentümer und Kabelnetzbetreiber schliessen einen ganz normalen Vertrag ab. Das ist nichts anderes, wenn du beim Bäcker deine Brötchen kaufst.
    Wie man sich den Bäcker selbst aussuchen kann, so kann der Hauseigentümer sich den Kabelnetzbetreiber aussuchen. Es gibt in Deutschland immer noch über 10.000 Kabelnetzbetreiber. Der größte teil dieser Kabelnetzbetreiber beschränken sich dabei auf die Netzebene 4 und schliessen mit NE3-Betreiber einen Signalzulieferungsvertrag für analoge TV-Programme ab. Diesen NE4-Betreiber steht es aber auch frei, die Programmzuführung zu ändern und können z.B. eine eigene Kabelkopfstation errichten.. Es gibt in NRW und Hessen durchaus NE4-Netzbetreiber, die nach deftigen Preiserhöhungen seitens Unitymedia sich für eine eigene Kopfstation entschieden oder mit z.B. Netcologne einen Signalzulieferungsvertrag abgeschlossen haben.

    "Zwangsverkabelte", also die die grundsätzlich für den Kabelanschluss bezahlen müssen, stehen mit dem Kabelnetzbetreiber nicht in Geschäftsverbindungen und sind demnach auch nicht dessen Kunden. Kunde des Kabelnetzbetreibers ist hier der Hauseigentümer.
    Aber wie erwähnt, stehen den Mietern in sehr vielen Fällen auch alternative Verbreitungswege zur Verfügung, wobei sie das i.d.R. sehr niedrige Kabelentgelt allerdings weiterzahlen müssen.
    Aber es ergeht nicht nur "Zwangsverkabelten" so, dass sie keine Empfangsanlage anbringen dürfen. Es gibt auch Vermieter, die es den Mietern überlassen, welchen Empfangsweg sie nutzen wollen. Allerdings darf auch hier i.d.R. keine Empfangsanlage angebracht werden. Die Mieter müssen aber nicht den Kabelanschluss bezahlen, wenn sie z.B. T-Entertain oder DVB-T nutzen wollen. Hat die Wohnung ein Südbalkon, besteht auch die Möglichkeit eine Satanlage aufzustellen ...