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Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Dezember 2014.

  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    Ist doch jetzt passiert.
    CNN International. Haben mit UM verhandelt für die HD Version nebenbei haben die den Analogen Vertrag gekündigt.

    Jetzt muss UM den Sender Analog ausspeisen.

    Wenn keiner da ist der ein Analogen Platz haben möchte dann kann UM auch kein Sender Analog einspeisen.

    Einfach so einspeisen ist auch nicht erlaubt.
    Außer bei den ÖR da macht man offenbar eine Ausnahme.
     
  2. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    Auch nicht, das nennt man "Must-carry".
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... in NRW gibt es strenggenommen kein "Must-Carry", sondern ein sog. Vorrangprivileg. Die nordrheinwestfälischen Kabelnetzbetreiber haben entsprechende Programme vorrangig in ihr Kabelnetz einzuspeisen.
    Damit die Programme auch in die Kabelnetze eingespeist werden dürfen, müssen der Kabelnetzbetreiber und der Programmveranstalter einen Einspeisevertrag abschliessen. In der in NRW gültigen Kabelbelegungssatzung heisst es dazu:
     
  4. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    Unitymedia ist aber auch noch in Hessen und Baden-Württemberg tätig.
     
  5. NFS

    NFS Institution

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    Erbsenzählerei!
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... auch in Hessen kann man nicht unbedingt von Must Carry sprechen, denn die in Hessen aktiven Kabelnetzbetreiber brauchen nur eine bestimmte Anzahl bestimmter Programmkategorien einspeisen. Allerdings ist die Anzahl der Programme in diversen Kategorien in den letzten Jahren deutlich gesunken.

    Darüberhinaus wird den in Hessen aktiven Kabelnetzbetreiber vorgeschrieben, wie sie die Kapazitäten. Die Kanäle S06 bis S20 sowie E5 bis E12 dürfen beispielsweise ausschliesslich für die analoge Verbreitung von TV-Programmen genutzt werden.

    In Baden-Württemberg sind aktuell folgende Programme vorrangig einzuspeisen:

    Gesetzlich vorgeschriebene Programme
    • Das Erste • ZDF • SWR Fernsehen • 3sat • arte • Phoenix • Ki.Ka

    Private Programme

    • RTL • Sat.1 • ProSieben • Vox • RTL II • ein lokales oder regionales Programm

    Die genannten analog einzuspeisenden TV-Programme sind in den Frequenzbändern III, IV und/oder V einzuspeisen.
    Die Kanäle der Frequenzbänder III, USB und OSB dürfen gem. Nutzungsplanverordnung ausschliesslich analog genutzt werden.

    Unitymedia Kabel BW bestrebt ein einheitliches Angebot in allen 3 Bundesländern und muss dabei die im Detail durchaus unterschiedlichen Bestimmungen der Landesmedieanstalten unter einen Hut bringen.

    In Hessen sind insg. 28 Programme vorrangig einzuspeisen, in NRW 24 und in Baden-Württemberg 12.

    In NRW ist die analoge Programmbelegung weitestgehenst einheitlich. Lediglich die Kanäle E7 (WDR Lokalzeiten), S10 (grenzüberschreitendes Programm) und S18 (lokales/regionales Programm bzw. Sonnenklar TV). Im Aachener Raum wird zusätzlich noch S24 anders belegt (SWR Fernsehen RP statt Sixx/123.tv). Insg. werden derzeit 34 Kanäle analog genutzt.

    In Hessen ist die analoge Belegung in 4 Regionen aufegteilt und die unterscheiden sich im größeren Umfang. Auch in Hessen werden aktuell 34 Kanäle analog belegt.

    In Baden-Württemberg geht es noch uneinheitlich zu und dort werden derzeit noch 37 Kanäle analog belegt.
     
  7. joegillis

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"


    Sehe ich anders:
    http://www.ard.de/download/397936/R...gen_fuer_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunk.pdf
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... wie würde wohl ein Rechtsgutachten der Landesmedienanstalten aussehen, wie das eines Kabelnezbetreibers ?
    Jedes Rechtsgutachten würde immer so aussehen, dass die Interessen des Auftragsgeber vertreten werden.
    Die EU-Richtlinien wurden alle in nationales Recht umgesetzt und sind in den entsprechenden Gesetzen berücksichtigt.

    Nehmen wir mal folgende Aussage in dem verlinkten Rechtsgutachten:
    Die genannten Regulierungsmaßnhamen wurden seitens der BNetzA am 27.04.2007 verfügt (-> z.B. http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...K3Id9605pdf_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ). Bei Unitymedia hatte das zur Folge, dass diverse Programme aus dem Basis-Angebot in das neue Paket 'DigitalTV BONUS' verschoben wurde (vgl. auch -> Großspender will Free-TV-Ausstrahlung von "Bibel TV" retten - DIGITALFERNSEHEN.de ).

    Kabel BW und Kabel Deutschland hatten gegen die Verfügungen Einspruch erhoben. Daraufhin hatte die BNetzA die leicht modifizierten Regulierungsverfügungen am 01.09.2009 neu beschieden (z.B. -> http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...rgaenzung_R_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 )

    Die Märkteempfehlung Nr. 18 hatte die EU aufgehoben, weil auf diesem Markt ausreichender Wettbewerb existiert. Den Mitgliedsstaaten ist es allerdings freigestellt, weiterhin diesen Markt zu regulieren, was weiterhn auch der Fall ist.

    Kabel TV ist eine Telekommunikationsdienstleistung, die weiterhin den Bestimmungen. Wenn die BNetzA von Verstössen gegen die Bestimmungen des TKG in Kenntnis gesetzt wird, muß die BNetzA ggf. regulierend tätig werden.
    Mit dem Widerruf der Regulierungsverfügungen am 12.10.2010 werden die Kabelnetzbetreiber nicht mehr von der BNetzA überwacht. Die Zuständigkeit wurde an Landesmedienanstalten und Bundeskartellamt übertragen.

    Nur was bringen uns solche Diskussionen, wenn die Kabelanbieter sich so zu verhalten haben, wie es ihnen Gesetze und Regulierungsbehörden vorgeben. Und der Must-Carry-Status für die 7 gesetzlich bestimmten Programmen, die in allen Bundesländern die gleichen sind, wird auch gar nicht in Frage gestellt.

    Und btw: die Marktempfehlung für Markt 18 wurde von der EU aufgehoben, weil sie die diversen Verbreitungswege als einen gemeinsamen Markt betrachten. Die BNetzA sieht das anders und betrachtet jeden Verbreitungsweg als eigenständigen Markt ...
     
  9. joegillis

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    Gut, dann schau mal hier unter §42 nach:
    http://www.lpr-hessen.de/files/hprg_100608.pdf
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... und in der Praxis -> sieht das so aus .
    Ich weiß jetzt nicht, was du mit deinem Link mir sagen willst ...