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Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Dezember 2014.

  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    Das meine ich aber nicht. Klar werden die Sender Reanalogisiert.

    Die Landesmedienanstalten legt die Reihenfolge des Must Carry fest.
    Um die Reihenfolge festlegen zu können muss der Platz Ofizielle ausgeschrieben werden. Sender müssen sich darum Bewerben.

    Wenn es keine Sender gibt die den Platz haben wollen dann kann die Landesmedienanstalt auch kein Sender den Must Carry Titel verleihen.

    Wenn der CNN Sender den Analogen Platz nicht mehr haben möchte dann gibt er sein Must Carry Platz an die Landesmedienanstalt zurück.

    Dieser müsste dann neu Ausgeschrieben werden.
     
  2. Martin1979

    Martin1979 Silber Member

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    Vielleicht die lieben Nachbarn um Hilfe bitten? :winken:

    Sorry, aber es kann doch nicht sein, dass diese völlig überholte Technik immer noch beibehalten wird, weil bestimmten Bevölkerungsgruppen die Umstellung nicht zuzumuten ist!? Die Euro-Einführung hat doch auch jeder überstanden!
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... dennoch gibt es Unterschiede in der Art und Weise wie entschieden wird, welche Programme analog weiterverbreitet werden müssen.

    In NRW wird den Kabelnetzbetreibern explizit vorgeschrieben welche Programme sie vorrangig analog einzuspeisen haben. Aktuell sind das in NRW:

    Gesetzlich bestimmte Programme (7 Programme):
    • Das Erste • ZDF • WDR Fernsehen mit jeweiliger Lokalzeit • arte • 3Sat • Kika • Phoenix

    Terrestrisch in NRW verbreitete Programme (12 Programme):
    • RTL mit Regionalfenster • RTL 2 • Super RTL • VOX • SAT.1 mit Regionalfenster • Pro Sieben • Kabel eins • N24 • RTL Nitro • Eurosport • Tele 5 • Sixx

    Landesweites Programm (1 Programm):
    • NRW.TV

    Lokales-/Regionales Programm (1 Programm):
    • je nach Region center.tv Köln, center.tv Düsseldorf, Studio 47 (Duisburg) oder cityVision (Mönchengladbach)

    Grenzüberschreitendes Programm (0 Programme)
    • -

    Fremdsprachiges Programm (0 Programme)
    • -

    Teleshoppinganbebot (1 Programm)
    • QVC

    Vielfalt (2 Programme):
    • n-tv • Sport 1

    Hörfunkprogramme:
    • 1LIVE • WDR 2 mit jeweiliger Lokalzeit • WDR 3 • WDR 4 • WDR 5 • ein ggf. vorhandenes Lokalprogramm.

    In der in der von dir verlinkten Übersicht gibt es einen Fehler. Dort ist zu lesen, dass die Kabelnetzbetreiber gem. LMG zusätzlich noch ein grenzüberschreitendes Programm einzuspeisen hätten. Das stimmt so nicht. Maßgebend für die vorranigig einzuspeisenden Programme ist die Rangfolgeentscheidung der LfM-NRW, die den Kabelnetzbetreiber per Bescheid mitgeteilt wird. Was im Landesmediengesetz steht, spielt hier keine Rolle. Das Landesmediengesetz schreibt vor, nach welchen Kriterien die LfM-NRW die Rangfolgeentscheidung zu treffen hat. In der letzten Rangfolgeentscheidung hat die LfM-NRW kein grenzübergreifendes Programm bestimmt, also müssen die Kabelnetzbetreiber in NRW kein entsprechendes Programm vorrangig analog einspeisen.

    Das machte für Unitymedia den Weg frei, mit NDR-Fernsehen ein Programm auszuspeisen, dass zuvor regional vorrangig einzuspeisen war. Der NDR hatte geklagt, weil deren Programm von der LfM-NRW kein Vorrangprivileg erhalten hatte. Auch die niederländische NOS hatte geklagt, weil deren Programm NED 2 auch kein Vorrangprivileg mehr erhielt.
    Die Programmveranstalter waren mit ihrer Klage erfolgreich. Das Gericht erklärte die Rangfolgeentscheidung punktuell für ungültig. Die LfM-NRW gin in Revision. Was daraus geworden ist, ist nicht bekannt. Zwischenzeitlich hat auch Netcologne mit SWR Fernsehen auch ein Programm analog ausgespeist, das zuvor auch als grenzüberschreitendes Programm ein Vorrangprivileg inne hatte.

    Das Landesmediengesetz NRW wurde zwischenzeitlich geändert. Die Änderungen sind am 17.7.2014 in Kraft getreten. Das hat Auswirkung auf die künftigen Rangfolgeentscheidungen der LfM-NRW. So müssen die in NRW terrestrisch verbreiteten Programme nicht mehr vorrangig berücksichtigt werden.
    Zwar sind auch weiterhin grenzüberschreitende Programme einzuspiesen. Allerdings sind das jetzt nur noch ausländische Programme die inhaltichen Bezug auf das jeweilige Land haben. Dritte Programme aus den Nachbarbundesländern sind als keine grenzüberschreitende Programme in Sinne der LMG-NRW mehr.

    In der Vergangenheit mussten die Kabelnetzbetreiber die Digitalisierung von bisher analog genutzt Kapazitäten von der LfM-NRW genhemigen lassen. Der damit verbundene Verwaltungsakt ist gebührenpflichtig. Nach Inkrafttreten des aktuellen LMG ist dieser Verwaltungskat nur noch in Verbindung mit analogen Kapazitäten, die mit Programmen mit Vorrangprivileg belegt sind, erforderlich. Bei allen anderen analog genutzten Kapazitäten liegt die Digitalsierung der entsprechenden Kanäle im Ermessen der Kabelnetzbetreiber. Allerdings besteht aber eine Anzeigungspflicht, die es der LFM-NRW ermöglicht notfalls in besonderen Fällen noch regulatorisch eingreifen zu können.

    Die aktuelle Rangfolgeentscheidung basiert noch auf der alten Version des LMG-NRW.

    ... natürlich machen das Sender noch, denn sonst würde es beispielsweise in NRW keine Rangfolgeentscheidung der LfM-NRW mehr geben. Die Kapazitäten für Programme mit Vorrangprivileg werden im Vorfeld einer neuen Rangfolgeentscheidung ausgeschrieben. Sender, kein Interesse an einer analogen Kabelverbreitung mehr haben sollte, reagiert der ganz einfach nicht auf die Ausschreibung.
    Hat ein Programm ein Vorrangprivileg liegt es weiterhin im Ermessen des Programmanbieters, in welchen Kabelnetzen sein Programm eingespeist wird. NRW.TV verzichtet beispielsweise trotz Vorrangprivileg auf die analoge Weiterverbreitung im Kabelnetz von Netcologne.

    Wie Programme mit analogem Vorrangprivileg zugeführt werden, ist absolut unerheblich ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2014
  4. Hugo Armani

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    @ Mischobo:

    Alles schön und gut, wenn aber ein Sender gar nicht mehr analog verbreitet werden möchte, und das tut er wenn er die analoge Ausstrahlung beendet, dann sollte keine Regelung greifen die irgend jemanden dazu zwingt.

    Stattdessen sollte lieber festgelegt werden das die Must Carry Sender in bestmöglicher Qualität verbreitet werden müssen und nicht in ihrer schlechtesten!!!

    Ein Schildbürgerstreich sondersgleichen, der da veranstaltet wird. :(
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... in Hessen werden keine expliziten Programme vorgeschrieben sondern kategorierte Programmgruppen. Aus diesen Kategorien können die Kabelnetzbetreiber Programme frei wählen. Aktuell sieht es wie folgt aus:

    Grundversorgung (3 Programme):
    • Das Erste • ZDF • HR-Fernsehen
    Diese Programme sind vorrangig im Band III (Kanäle E05 bis E12) einzuspeisen

    Gesetzlich bestimmte Programme (7 Programme):
    • 3sat • arte • Kika • Phoenix • RTL mit Regionalfenster • Sat.1 mit Regionalfenster • Regionalprogramm (RMTV)

    Offener Kanal (1 Programm):
    • je nach Region Offener Kanal Fulda, Offener Kanal Gießen, Offener Kanal Kassel oder Offener Kanal Offenbach/Frankfurt
    Diese Programme sind vorrangig im Band III (Kanäle E05 bis E12) einzuspeisen.

    Herangeführte Programme mit erhöhtem Beitrag zur Meinungsvielfalt (6 Programme):
    Kategorie Grundversorgung außerhalb Hessens (2 Programme):
    Region Frankfurt: • SWR • BR
    Region Fulda: • BR • MDR
    Region Giessen: • SWR • WDR
    Region Kassel: • NDR • MDR

    Kategorie Vollprogramme (4 Programme):
    • Kabel Eins • Pro Sieben • RTL 2 • VOX​
    Fremdsprachiges Programm (1 Programm)
    • n/a

    Sonstige herangeführte Programme, Teleshopping und Telemedien
    (11 Programme)
    Kategorie Spartenprogramme, Information, Dokumentation:
    Deutsch (2 Programme):
    • n-tv • N24
    International (1 Programm):
    Auswahl aus: • CNN • EuroNews

    Kategorie Spartenprogramme Unterhaltung:
    Allgemein (3 Programme):
    • Super RTL • Tele 5 • DMAX
    Sport (2 Programme):
    • Sport 1 • Eurosport
    Musik (1 Programm):
    • VIVA

    Kategorie Telemedien, Teleshopping (1 Programm):
    Auswahl aus: • HSE24 • QVC • Channel 21 • 123 TV

    Kategorie Sonstige Programme (1 Programm):
    Auswahl aus: • BBC World • RTL Nitro • ProSieben Maxx • Sixx • Disney Channel • Nick • Sat.1 Gold​
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... damit ein analoges Programm überhaupt ein Vorrangprivileg erhält, muss der Programmveranstalter gegenüber der zuständigen Landesmedienanstalt eine Willenserklärung abgeben. In NRW müssen sich die Programmveranstalter auf eine entsprechende Ausschreibung der LfM-NRW bewerben. Programme deren Veranstalter sich nicht auf die Ausschreibung bewerben, können in der Rangfolgeentscheidung der LfM-NRW nicht berücksichtigt werden.

    Die LfM-NRW darf auch nur dann eine Vorrangentscheidung treffen, wenn die verfügbaren Kapazitäten nicht für alle Bewerber ausreichen.

    Bei den Regulierungen steht die Meinungsvielfalt im Vordergrund und nicht in welcher Qualität Programme verbreitet werden. Sprich: die Inhalte sind maßgebend und nicht deren Qualität.

    Und nicht vergessen: die Kanalbelegungsatzungs der LfM-NRW schreibt Einspeiseverträge vor. Ohne diesen dürfen Kabelnetzbetreiber keine Programme einspeisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Programme mit oder ohne Vorrangprivileg handelt.
    Die Entgelte müssen den Bestimmungen des TKG genügen. Bei Kabelnetzbetreiber mit vorherrschender Marktmacht werden unterliegen Entgelte der besonderen Regulierung durch die Bundesnetzagentur.
    Wenn Programmveranstalter der Ansicht sind, dass überzogene Entgelte gefordert werden, sollte er das der Bundesnetzagntur anzeigen. Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte innerhalb von 2 Monaten zu überprüfen und kann ggf. regulatorisch eingreifen.

    In Hessen wird gewissermaßen auch die Qualität von der LPR-Hessen vorgegeben. Auszug aus deren Kanalbelegungssatzung:
     
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    UM ist es offenbar gelungen diese 3 Sender Abschalten zu können ohne das Ersatz folgen muss.

    Stehen ja ständig im Austausch mit den Landesmedienanstalten haben wohl ein Weg gefunden.

    Ohne das die drei sich in den jeweiligen Bundesland quer stellen.
    Kommunikation ist offenbar alles.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... gem. der aktuellen Fassung des LMG-NRW liegt es im Ermessen der Kabelnetzbetreiber analoge Programme auszuspeisen und die freiwerdenden Kapazitäten digital zu nutzen. Die Kabelnetzbetreiber brauchen die LfM-NRW das nur mitzuteilen. Bis 17.7.2014 war das noch anders, denn seinerzeit musste die Digitalisierung von analogen Kapazitäten beantragen.
    Die alten Regelungen gelten aber weiterhin für Kanäle, die mit Programmen mit Vorrangprivileg belegt sind.

    Die aktuelle Rangfolgeentscheidung basiert noch auf der alten Fassung des LMG-NRW. CNN hat mit der Abschaltung der DVB-T-Verbreitung sein Vorrangprivileg an RTL Nitro vererbt ...
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    CNN die wollen einfach nicht mehr.
    UM muss dafür sorgen das alle anderen Sender auch kein Bock mehr darauf haben.

    Wenn kein Sender mehr da ist der Analog eingespeist werden will dann können die Landesmedienanstalten auch kein Must Carry mehr vergeben.

    Die sind die letzten die ein Sender zu irgendetwas zwingen können.

    UM muss schauen das die ihre Analogen Sender weg bekommen. Die Stören einfach nur überall.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Unitymedia: "Analoge Verbreitung wird schrittweise eingestellt"

    ... naja, die analogen Programmen als störend zu bezeichnen, ist schon etwas weit hergeholt, denn ein Großteil der Kabelnutzer nutzen nunmal immer noch vornehmlich das analoge TV-Angebot.
    Und auch die Wohnungswirtschaft erwartet heutzutage immer noch ein breites analoges TV-Angebot.
    Bei der analogen Abschaltung bei der Terrestrik und bei Sat war die Sache einfacher, denn da bestanden keinerlei Kundenverbindungen. Wird bei der Analog-Abschaltung zuviel Zwang ausgeübt wird, werden die Kabelnetzbetreiber Gefahr laufen, zuviele Kunden zu verlieren. Den Unmut der Kabelkunden würde dann auch die LfM-NRW zu spüren und würde Maßnahmen ergreifen, die Analog-Abschaltung zu verzögern.

    Daher muß ein wohlüberlegtes Szenario entwickelt werden. Z.B. könnte man die Programme nach Kategorien nach und nach ausspeisen.
    Unitymedia Kabel BW fängt nun mit internationalen Nachrichtensendern an. Diese Kategorie dürfte die wenigsten analogen Kabelkunden tangieren.
    Man könnte sich so von Kategorie zu Kategorie bis zu den reichweitenstarken Vollprogrammen hinarbeiten. Das setzt aber auch Verhandlungen mit den Programmanbietern voraus. Bei Programmen mit Vorrangprivileg muß natürlich auch die LfM-NRW involviert werden. Wenn sich UMKBW und die jeweiligen Programmveranstaltern einig sind, dürfte das aber keine Probleme bereiten.

    Die LfM-NRW sollte zeitnah die Kabelkapazitäten ausschreiben, um festzustellen, wie groß noch das senderseitige Interesse an analogen Kabelkapazitäten ist.