1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Unicable als Favoriten-Variante machbar?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Tank1966, 3. Mai 2018.

  1. raceroad

    raceroad Wasserfall

    Registriert seit:
    2. März 2011
    Beiträge:
    7.932
    Zustimmungen:
    2.041
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Der Einkabelumsetzer (egal ob im LNB integriert oder extern) merkt natürlich, wenn er Anforderungen auf allen von ihm unterstützten Userbändern erhalten hat und in der Folge kein Userband mehr frei ist. Das ist aber nicht relevant, weil es keine dynamische Zuweisung eines Userbands an ein Empfangsgerät erst im konkreten Bedarfsfall, also immer erst nach aktivem Einschalten des Endgerätes, gibt *). Vielmehr wird, wie das bereits geschrieben wurde, jedem Tuner durch den Nutzer fix ein Userband (= Kombination aus Steueradresse und Frequenz) zugewiesen. Den dafür nötigen Konfigurationsvorgang kann der Einkabelumsetzer mehr oder weniger gut unterstützen: Während es nach EN 50494 eine Kommunikation vom Einkabelumsetzer in Richtung Endgerät nur über ein Hochfrequenzsignal gibt (> Möglich: Analoge Bestimmung der Userbandfrequenz / Ja-Nein-Antwort des Umsetzers auf eine Frage des Endgerätes), sieht EN 50607 eine bidirektionale digitale Kommunikation zwischen Endgerät und Einkabelumsetzer vor. Damit kann in EN 50607 der Einkabelumsetzer dem Receiver / TV die grundsätzlich zur Verfügung stehenden und die momentan verwendeten Userbänder sowie die dazugehörigen Frequenzen digital kodiert mitteilen. Das erleichtert zwar die Konfiguration, kann alleine aber noch nicht verhindern, dass ein Userband an mehr als einem Endgeät konfiguriert wird und es dadurch zu Störungen kommt. Wenn es die baulichen Gegebenheiten nötig machen, dass wohnungsübergreifend mehrere Anschlüsse von einem Einkabel-Port versorgt werden, ist daher dringend die Verwendung von Userband-selektiv programmierten Antennensteckdosen anzuraten, an denen nur für den jeweiligen Anschluss freigegebene Userbänder genutzt werden können.



    *: Randnotiz: Im Gegensatz zu "Unicable" (EN 50494) bzw. JESS (EN 50607) gab es im "Unicable"-Vorläufersystem UFOmicro von KATHREIN keine feste Zuweisung eines Userbands an das Endgerät. Hier wurden die Userbänder auf Anforderung dynamisch zugewiesen: Der Receiver meldet sich an der UFOmicro-Einheit an, sofern in UB frei ist, wird dem Receiver ein Userband zugewiesen. Ein Vorteil war, dass auch in wechselnden Konstellation mehr Receiver an einer Anlage betrieben werden konnten, als Userbänder zur Verfügung standen, allerdings nicht gleichzeit mehr Receiver als UBs. Vermarktet hatte man dieses Feature aber auch unter dem Datenschutz-Aspekt (Schlagwort: „Privacy“-Schutz). Ich weiß nicht konkret, an was man dabei dachte. Jedenfalls konnte ein Nutzer der Anlage zwar ausspionieren, dass ein Nachbar einen Transponder mit Porno-Programmen angefordert hatte, aber nicht, vom wem die Anforderung stammte. An einer "Unicable" / JESS-Anlage in einem MFH mit Aushang über die Frequenzverteilung fehlt diese Anonymität. Für die Verteilung des Hochfrequenzsignals ist eine feste Vergabe allerdings von Vorteil.
     
  2. Millex

    Millex Gold Member

    Registriert seit:
    19. Juli 2009
    Beiträge:
    1.552
    Zustimmungen:
    250
    Punkte für Erfolge:
    93
    Ich komme aus Sachsen, hier sind Rauchmelder nur für Neu- und Umbauten vorgeschrieben. Eine Notwendigkeit sehe ich da für mich in meinen Altbau nicht.
    Bei Edelstahlstahlschornsteinen kann das anders sein, ich habe einen Edelstahlschornstein, der ist mit 10 mm² mit den Potentialausgleich verbunden...

    Eigentlich will ich hier nicht über den Nutzen von Blitzschutz diskutieren sondern will endlich mal Klarheit was der Gesetzgeber, nicht der VDE, DIN oder sonst welche Vereinigungen oder Versicherungen fordern. Das müßte doch dann als § in einer Verordnung stehen, alles andere ist für mich nur eine Kann-Bestimmung, der ich folgen kann oder auch nicht, und keine Pflicht.
     
  3. globalsky

    globalsky Talk-König

    Registriert seit:
    1. Juni 2004
    Beiträge:
    6.225
    Zustimmungen:
    1.372
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Satelliten-Empfang:
    - 13 Sat-Antennen (3 davon motorisiert)
    - größte Antenne: 220 cm Durchmesser
    - motorisiert: 150 cm, 180 cm, 220 cm
    - C-Band-Empfang: 220 cm
    - 11 DVB-S2-Receiver
    DVB-T/DVB-T2-Empfang:
    - Wendelstein (D), Brotjacklriegel (D)
    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    Es scheint sinnlos, hier weiter mit @Millex über die Ausführung anerkannter Regeln der Technik zu diskutieren. Man kann ihm nur wünschen, dass im eventuellen Einschlagsfall keine Personen zu Schaden kommen. Bei reinen Sachschäden kann er über die Auslegung von DIN und VDE dann mit seiner Versicherung, seinen Anwälten und dem Gericht streiten.
     
  4. Wirus

    Wirus Junior Member

    Registriert seit:
    9. Januar 2018
    Beiträge:
    92
    Zustimmungen:
    20
    Punkte für Erfolge:
    18
    Der Gesetzgeber, in diesem Fall die Bauaufsichtsbehörden der Länder fordern, daß bei Errichtung die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Was das ist, legt das Deutsche Institut für Bautechnik im Namen der Länder u.a. in den Bauregellisten und den Listen der technischen Baubestimmungen fest. Daher sind Normen als anerkannte Regeln der Technik einzuhalten, auch wenn sie weder Gesetz noch Vorschrift sind.
    Das Ganze gilt natürlich nur bei Errichtung, bei wesentlichen Änderungen und wenn durch ein Gesetz eine Um-/Nachrüstung zwingend vorgeschrieben ist.

    Der Blitzschutz wird nicht kontrolliert, daher gibt es erst im Schadensfall Streit, ob die Versicherung zahlt oder nicht. Um mal nahe bei Deinen Beispielen zu bleiben: Bei der Errichtung Deines Edelstahlschornsteins hat der zuständige Bezirksschornsteinfeger mit Sicherheit die Konformität zu den einschlägigen Normen geprüft, i.d.R. bestätigt durch ein Herstellerzertifikat. Wenn Du die nicht nachweisen kannst - obwohl kein Gesetz - wird der schwarze Mann Dir den Betrieb des Kamins verwehren und die Anlage stilllegen.
     
  5. Millex

    Millex Gold Member

    Registriert seit:
    19. Juli 2009
    Beiträge:
    1.552
    Zustimmungen:
    250
    Punkte für Erfolge:
    93
    Warum soll es dann Streit geben? In meinen Versicherungsverträgen steht nichts drin was einen Blitzschutz fordert, und als ich die Überspannungsschadenversicherung abgeschlossen hatte habe ich extra noch mal gefragt und da wurde mir gesagt daß für mein Haus kein Blitzschutz erforderlich ist. Wenn du das anders siehst ist das deine Sache, nur ich bekomme mein Geld nicht geschenkt und da spare ich mir doch solche, für mich überflüssigen Ausgaben.
    Ach, spielen wir jetzt "Wer hat Angst vorm schwarzen Mann"? Ich weiß nicht ob irgendwo noch ein solches Zertifikat rum liegt, der schwarze Mann kommt hier jedes Jahr und mißt die Heizung durch, bisher hatte er noch nie was zu beanstanden, nur bei seinen letzten Besuch hat er mir einen Aufkleber auf die Therme geklebt, da steht jetzt ein "D" drauf...
     
  6. Wirus

    Wirus Junior Member

    Registriert seit:
    9. Januar 2018
    Beiträge:
    92
    Zustimmungen:
    20
    Punkte für Erfolge:
    18
    Wenn Dir die Bude nach Blitzschlag abfackelt, und die Dich die Gebäudebrandversicherung in Regress nimmt.

    Du wolltest wissen, wieso Normen zwingend anzuwenden sind (Rechtsgrundlage) auch wenn es keine Gesetze sind. Das scheint ja jetzt geklärt zu sein, da Du nicht weiter darauf eingehst.

    [/QUOTE]Ach, spielen wir jetzt "Wer hat Angst vorm schwarzen Mann"? [/QUOTE]
    @globalski hatte recht: Du bist unbelehrbar.
     
  7. Tank1966

    Tank1966 Junior Member

    Registriert seit:
    3. Mai 2018
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    8
    Danke, raceroad.
    Das wären dann solche
    Jultec GmbH Technische Infos
    Die kosten ca. 20-25 Errors.

    Wg. Blitzschutz/Erdung & Co.:
    Mein Vorschlag wäre, es einfach zu machen, auch wenn es NICHT gesetzlich vorgeschrieben sein sollte. Fahrradhelme sind auch keine Pflicht. Es ist aber besser und sicherer, einen zu tragen. Hinschmeißen kann´s einen immer ;-)
     
  8. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    9.699
    Zustimmungen:
    8.512
    Punkte für Erfolge:
    273
    Die programmierbare Einkabeldose benötigst du nur, wenn die Leitung durch unterschiedliche Wohnungen gehen. So lange du deine Empfangsgeräte all selber "kennst" und "verwaltest", benötigst du diese nicht. Du würdest im Fehlerfall schnell merken, welches deiner Geräte das andere stört. Schwierig wäre es, wenn du auch bei deinen Nachbarn schauen müsstest.
     
    Tank1966 und DVB-T2 HD gefällt das.
  9. satmanager

    satmanager Institution

    Registriert seit:
    23. Juni 2005
    Beiträge:
    17.974
    Zustimmungen:
    1.243
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    VU+ Duo 4K VTI Octo-Tuner (FBC-Frontend via JESS EN50607 voll versorgt)
    VU+ Zero 4K VTI (SZ+KZ+GZ)
    Streaming auf NAS 2x 4TB (Raid Spiegelung)
    Sky Voll-Abo HD gepaired (ex AC R2.2 "Muss-Betrieb")
    Philips 75" UHD 4k Android / 3D (WZ)
    Samsung 55" LED (SZ)
    Onkyo TX-NR807 AV-Verstärker
    Kathrein CAS90
    2x GT-Sat Breitband-LNB
    Jultec JRS0504-8T im BB-LNB-Modus (a²CSS2)
    Empfang 19+28
    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    Steht in deiner KFZ-Versicherung drin das du einen Führerschein benötigst oder das du nicht besoffen fahren darfst ?
    Nein .... das ist anderswo geregelt, wie auch in allen diesen Fällen die du schön redest (in deinem Fall wohl eher "günstig redest").

    Und da verwechselst du 2 Paar Schuhe ... Haus-Blitzschutzanlage und Antennen-Blitzschutz ! Aber das wurde dir gefühlt schon 100 mal versucht zu erklären das es hier eher wieder unnötig erscheint das von vorne zu beginnen.

    Quelle: Fahrradunfall ohne Helm – zahlt die Versicherung? - Fahrradhelm.org
     
    globalsky gefällt das.
  10. raceroad

    raceroad Wasserfall

    Registriert seit:
    2. März 2011
    Beiträge:
    7.932
    Zustimmungen:
    2.041
    Punkte für Erfolge:
    163
    Auch wenn schon darauf eingegangen wurde: Ich hatte solche Dosen mit den Hinweis auf wohnungsübergreifende Installationen erwähnt, weil in Deinem Fall an zwei Stellen des Grundrisses Dosen über zwei bzw. drei Etagen in Reihe geschaltet sind und mir nicht klar ist, ob es sich um getrennte Wohnungen handelt oder nicht.